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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete HartzIV


sandra0409
10.05.2005, 11:26
Hallo Ihr lieben

ich habe mal eine Frage ..
Mein Vater und seine Freundin haben sich getrennt , beide arbeitslos nun hat sie eine Wohnung zum 1.6.05 und er wohnt noch mit meiner Schwester (15 Jahre) in der Wohnung, 86qm kostenpunkt 620.00Warm
Weiss einer ob er dort wohnen bleiben kann ??
Die vom Arbeitsamt haben ihm darüber keine Auskunft gegeben sie haben gesagt er bekommt dann post :-x
Hat vielleicht jemand rat?

Lg

Sandra :-)

Betroffener
10.05.2005, 12:54
:welcome: Sandra0409,

das die Damen und Herren SachbearbeiterInnen ihm da keine Auskunft zu geben wollten ist schon eine Frechheit, denn es besteht eindeutig eine Beratungspflicht und Aufklärungspflicht! Hier einfach auf den Bescheid zu verweisen, der möglicherweise Monate braucht, ist schon ein starkes Stück ihn mit dem Hinweis: "er erhalte Post" aus dem Zimmer zu schicken!

An der Stelle erst noch einmal die Frage, ob es sich um Arbeitslosengeld I und Wohngeld handelt, oder um Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft (KdU). Denn hier gibt es masive Unterschiede.

Zumindest hätten die ihm die Standardwerte aus dem Stehgreif nennen können - die sind ja kein Geheimnis.

Sowohl von der Fläche (mit 86 qm) als auch von der Miete (620 € warm) her dürfte die Wohnung für 2 Personen jetzt eindeutig zu groß sein - also "unangemessen", was sich zumindest für die nächsten 6 Monate überbrücken läßt.

In unserer FAQ zum Thema wohnen und ALG II: KLICK MICH (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQ&myfaq=yes&id_cat=25&categories=Hartz+IV+-+Wohnung) ist das folgende (und viel mehr) nach zu lesen:

Hier die Basisregeln für Bezieher von ALG II:

-Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.

Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde bis 30.06.05 folgende Kaltmieten als angemessen:
Knapp 230 Euro für Singles,
für zwei Personen 270 Euro,
für drei 330 Euro und
für vier 370 Euro.

Anmerkung: Die Sätze variieren je nach örtlicher Lage und Region.
Die Werte sind bei den örtlichen Behörden gemäß Mietstufe für Kaltmiete und Heizkosten zu erfragen.
In Berlin z.B. gilt ab dem 01.07.2005 folgende Regelung:
(ACHTUNG: jetzt geht es um die WARM-Miete)

http://www.tagesspiegel.de/bilder/berlin/050504_tabelle_wohnungskosten_250x226.jpg

Für jede weitere Person sind knapp 60 Euro zusätzlich angemessen. Die Angaben sind nur Richtwerte.
Je nach Baujahr des Hauses können etwas höhere oder tiefere Mieten angemessen sein.
Stets gilt jedoch: Eine neue Wohnung zu Mietspiegelpreisen zu finden, ist schwierig.
In Berlin etwa sind selbst viele städtische Sozialwohnungen deutlich teurer.
Grund:
Der Mietspiegel erfasst alle Mieten, die derzeit gezahlt werden.
Bei Neuvermietungen verlangen Eigentümer oft eine höhere Miete.

Spielraum im Detail
Ganz starr sind die Regeln nicht.
Wer eine zu große Wohnung bewohnt, darf sie behalten, wenn eine angemessen kleine Wohnung nicht billiger zu finden ist.
Wer zusätzlichen Raum zum Arbeiten braucht oder als junge Familie noch mit Nachwuchs rechnet, darf mehr Quadratmeter haben als eigentlich angemessen.
Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.

Prüfung der Zumutbarkeit
Wer eine zu teure Wohnung hat, muss nicht unbedingt sofort ausziehen.
Nur wenn der Umzug möglich und zumutbar ist, kürzt die Arbeitsagentur die Zahlungen.
Bis zu sechs Monate, im Einzelfall auch länger, finanziert die Behörde auch zu teure Wohnungen.
Statt auszuziehen, haben Arbeitslose die Möglichkeit, für einzelne Zimmer Untermieter zu suchen.

sandra0409
10.05.2005, 13:07
Danke danke erstmal für die Antwort :cry:

Ich empfand es auch als frechheit ihn so aus dem Büro zu schicken..er sitzt nun zuhause und grübelt ohne ende,,wie es weitergehen soll,jaja die beamten und ihr Stress :patsch:
Ich weiss nur das er HartzIV bekommt und das die jetzige Wohnung mit 3 Personen bezahlt wurde,,,,
Nu kommt das weitere Problem dazu, das es bei uns nicht Wohnungen wie Sand am Meer gibt und die Mietpreise hier recht hoch sind , er wohnt schon für 620 euro warm günstig ..Wir zahlen für 83qm 767 euro.Hmm alternativen für Ihn??
lg
Sandra :cry:

Betroffener
10.05.2005, 14:11
Sandra0409

Wie schon gesagt, ich kenne die regionalen Sätze für Dormagen nicht, wenn die wesentlich höher sind als z.B. in Berlin, gibt es vielleicht eine langfristige Chance und/oder auch die Möglichkeit der Untervermietung.

Die regionalen Sätze müßt ihr selber rauskriegen. Dazu gibt es Mietstufen usw. Am Besten als Einstieg ist sicher die Verbraucherberatung oder das Wohnungsamt (so es eines gibt).

Ein wenig Eigeninitiative ist allerdings immer nötig. Auch wenn jetzt nicht Hartz IV im Spiele ist, wäre die aktuelle Wohnung möglicherweise nach dem Auszug der Dritten Person zu groß und zu teuer und es müßte etwas getan werden. Vielleicht gibt es ja auch nach einiger Zeit wieder eine neue Beziehung (dieses Thema scheint mir momentan bei Deinem Vater der größte "Blocker" zu sein).