Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft - Zu Mammi und Pappi
petervollmilch
28.05.2007, 18:58
Hallo Harzer!
Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen.
Es geht um folgendes:
Ich bekomme Hartz 4 und meine Wohnung wird zu teuer.
Zuvor klappte es immer noch da ich einen Freund als Untermieter hatte.
Ich will nun zu Mammi und Pappi ziehen, wobei
Sie selber Hartz 4 bekommen.
Kann mir jemand sagen ob es finanzielle Einbußen
gibt? Wir haben den Sparaspekt nur ins Auge gefasst
da wir uns einige kosten so teilen können.
Und was ist wenn ich einen Job bekomme und ,,normalen,,
Lohn erhalte?
Bitte dringend um Antwort.
Gruss
Peter
Hallo petervollmilch,
da du schon über 25 bist hast du hier dann Glück...
Sprich du bildest mit deinen Eltern nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Ihr werdet in diesem Fall eine haushaltsgemeinschaft bilden. Näheres hierzu und der unterschied zur bedarfsgemeinschaft ist hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_haushaltsgemeinschaft) nachzulesen.
Der einzige unterschied hierbei wird sein, dass ihr euere Mieten gemäß euerer Fläche aufteilen müsst und du am besten einen Untermietervertrag bekommst.
Die Regelsätze bleiben die alten.
Solltest du Arbeit finden kannst du einen festgesetzten Betrag selbst behalten bevor es auf deine Eltern angewendet wird. du kannst da in etwa rechnen (Bedarfssatz 345€ + Anteilige Miete)*2
petervollmilch
31.05.2007, 15:16
Danke ersteinmal für deine Antwort.
Ich hab nun gehört das wenn ich zu meinen Eltern ziehe, das
deren Geld auch auf 80% gemindert wird.
Stimmt das so?
Dann bringt es wohl auch nichts das ich zu VAddi und Mammi
ziehe.
HMMMMMM....
MFG
Peter
Ich hab nun gehört das wenn ich zu meinen Eltern ziehe, das
deren Geld auch auf 80% gemindert wird.
Nein das stimmt nicht... sie bekommen ihre 311€ jeder und dabei wirds auch bleiben. siehe auch §20 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html)
petervollmilch
01.06.2007, 09:40
Hallo Fragi,
ich möchte dich nicht unnötig strapazieren nur blicke
ich immer noch nicht ganz durch.
Im §20 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html) steht folgendes:
(2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.
Ich habe Angst das ich was falsches mache und es dann doch anders ist.
Das wäre nämlich fatal für mich. (Uns)
Heist das wirklich das alle Ihren Satz von 345€ bzw. 311€ weiter hin bekommen und dann nur die Wohnung angerechnet wird?
Würde mich noch einmal über ne Antwort sehr freuen.
Gruss
Peter
StephanK
01.06.2007, 09:52
Du zitierst zwar den § 20 Abs. 2 SGB II korrekt, übersiehst aber § 20 Abs. 3: Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft (= Deine Eltern) das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.Das macht aufgerundet € 311 pro Nase.
Du bist "sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft", so dass die Regelleistung für Dich nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II 80 % des Regelsatzes, also € 276 beträgt.
Wenn die Eltern bisher die Kosten der Unterkunft vollständig bezahlt bekommen, wird sich daran nichts ändern.
petervollmilch
01.06.2007, 10:37
Danke STephan!!
Zu guter letzt kann mir nun noch jemand sagen was passiert, wenn
ich nun mit meinen Eltern zusammen in einer Wohnung Wohne aber
nur Sie Hartz 4 bekommen?
Also wenn ich wieder in Vollzeit arbeite??
Großen Dank und Gruss
Peter
Ganz einfach, ist dein Einkommen entsprechend deinen eigenen Bedarf zu decken fällst du aus der BG heraus und wirst als Haushaltsgemeinschaft angesehen... hier wird zwar auch noch angerechnet, aber nichtmehr so streng...
StephanK
01.06.2007, 11:50
Dein Einkommen würde auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet (also ihr Alg II entsprechend gekürzt), soweit es - netto und abzüglich Werbungskosten - einen bestimmten Betrag übersteigt.
Dieser Betrag beträgt das 1,5fache der Summe von € 552 + Deinem Anteil an den Kosten der Unterkunft.
quinkyjones
01.06.2007, 12:16
Hallo Stephan,
kleine Berichtigung,
Du schreibst 552 (= 2 x 276€) nicht ganz richtig.
Er gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn er selbst verdient, er ist über 25. bei der Berechnung nach §9 Abs. 5 SGBII steht ihm der doppelte Regelsatz (er bildet eine eigene BG, zählt nicht als sonstiger Angehöriger der BG, dementsprechend ist bei der Berechnung 690€ (2x345€) anzuwenden.
Gruß
quinkyjones
StephanK
01.06.2007, 12:23
Danke für die Korrektur - bei mir muss irgendwo im Kopf das "Kind-Schema" eingerastet sein... :engel:
petervollmilch
01.06.2007, 12:37
Ich bin echt etwas blöd um es richtig zu verstehen.
Also wenn ich ,,normal,, Vollzeit arbeite und über 690€ netto verdiene, dann wird mein Lohn an meine Eltern angerechnet. ? !
Wenn ich drunter liege dann nicht.?
Wenn ich zb. also 1000€ netto verdiene sind das 310€ über den doppelten
Regelsatz meiner Eltern.
Kurz gefragt:
Wenn ich dann 1000€ netto hätte, werden die ganzen 310€ dann auch
an meine Eltern angerechnet.
Verzeit bitte das ich evt. zu viel von euch verlange.
Gruss
Peter
quinkyjones
01.06.2007, 12:50
Nein Peter,
das hast Du falsch verstanden,
§9 Abs. 5 SGBII sagt etwas anderes aus.
Doppelter Regelsatz +! Deinen Mietanteil, darüber hinaus der Nettobetrag wird zu 50% angerechnet.
2 x 345 = 690€
Mieteanteil = 210€
Summe 900€
Bei Nettoverdienst von 1000€ würden 50% von 100€ = 50€ angerechnet.
Wenn Diese Unterstützungsvermutung eintritt, wird jeder Fall als Einzelfall berechnet.
Die Grundfreibeträge sind obige genannten
Wieterhin können aber noch weitere Beträge vor der Unterstützung eingerechnet werden:
Unterhaltszahlungen
Beiträge zu Versicherungen
Kosten für eigene Aus- und Weiterbildung
Sonderbedarfe, beispiel orthopädische Hilfen (hier gibt es mehreres)
Zinsen und Tilgung aus Schuldverpflichtungen
Ich gehe davon aus, das bei 1000€ netto keine Unterstützung gezahlt werden muß. Das wird erst bei höherem Nettoeinkommen der Fall sein. In dem Fall könntest Du aber ausziehen und die Unterstützungsverpflichtung erlischt!
Bei höherem Nettoeinkommen ist ja eine eigene Wohnung möglich.
Deine Eltern bekommen dann wieder volle Untersützung durch den Staat laug ALGII.
Gruß
quinkyjones
StephanK
01.06.2007, 12:50
Ich bin echt etwas blöd um es richtig zu verstehen.
Also wenn ich ,,normal,, Vollzeit arbeite und über 690€ netto verdiene, dann wird mein Lohn an meine Eltern angerechnet. ? !
Wenn ich drunter liege dann nicht.?Nein.
Ich zitiere mich selbst, aber mit Zahlen, die aufgrund des Hinweises von quinkyjones berichtigt sind:
Dein Einkommen würde auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet (also ihr Alg II entsprechend gekürzt), soweit es - netto und abzüglich Werbungskosten - einen bestimmten Betrag übersteigt.
Dieser Betrag beträgt das 1,5fache der Summe von € 690 + Deinem Anteil an den Kosten der Unterkunft.Rechenbeispiel unter folgenden Annahmen:
Dein Nettolohn = 1000 €
- Werbungskosten monatlich = 50 €
- Pauschale für Versicherung monatlich = 30 €
Was Dir monatlich zur Verfügung steht = 920 €
Dein Anteil an Miete und Heizkosten (angenommen) 130 €
690 (siehe oben) + 130 = 820 x 1,5 = € 1230
Nur wenn Dir monatlich mehr als € 1230 zur Verfügung stünden, würde den Eltern der darüber hinausgehende Betrag angerechnet. Das ist aber nicht der Fall. Also noch mal mit den tatsächlichen Zahlen durchrechnen und (wahrscheinlich) beruhigt zurücklehnen.
petervollmilch
10.06.2007, 15:09
Möchte euch noch recht herzlich für die Antworten danken.
Hat mir sehr weiter geholfen.
Gruss
Peter
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