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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Algll im Uraubssemester, Umzug?


mamamia
28.05.2007, 23:40
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. meine Situation stellt sich wie folgt: Ich bin im Urlaubssemester, das vorraussichtlich im Okt.07 endet und bekomme noch solange ALgll. Im Dez habe ich ein Kind bekommen.Mein Partner studiert und arbeitet soviel er kann. Dieses Einkommen ist trotzdem so gering, dass es nicht anrechnungsfähig ist.
Ich möchte im Juli mit ihm zusammenziehen. Wir haben eine schöne, verhältnismäßig günstige Whg gefunden, die für Hartz vorgaben trotzdem zu groß und zu teuer ist. Nun meine Frage:
1. Was haben wir für finanzielle Einbußen zu befürchten wenn wir ganz offiziell zusammenziehen?
Zahlen sie den bisher gezahlten Betrag weiter, streichen sie den Mietzuschuß oder meine kompletten Bezüge?
2. Wir spielen mit dem Gedanken, dies zu tun ohne das Amt zu informieren, weil das alles so ein riesen Theater zu sein scheint und es sich um lediglich drei Monate handelt. Was kann uns im schlimmsten Fall passieren wenn dies rauskommt?Ab Okt. bekomme ich wieder Bafög und arbeite, kann meine Kosten also wieder selbst decken . Ich hoffe sehr ihr habt Rat für mich...:danke:
Ich will nichts unrechtes tun,- fühle mich aber quasi dazu gezwungen...

Upsala
29.05.2007, 00:23
Servus Mamamia!

Ich denke, wenn ihr ohne Genehmigung zusammenzieht, hat das erstmal nur Einfluss auf die KDU und du würdest nur maximal die bisherigen Kosten der Unterkunft bezahlt bekommen.Mein Partner studiert und arbeitet soviel er kann. Dieses Einkommen ist trotzdem so gering, dass es nicht anrechnungsfähig ist. Beim ALG II zählt jeder Cent, muss angegeben werden, und wird gerne angerechnet. Bafög und Einkommen deines Partners würden zu einer Minderung deines ALG II Anspruches führen können. Hängt von der Höhe ab.

mamamia
29.05.2007, 12:41
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Mir ist unklar was, "es hat erstmal nur Einfluß auf die KDU" bedeutet!?
Mein Partner verdient neben dem Studium 800 Euro monatl. Ansonsten hat er keine weiteren Einnahmen.
Ich würd gern wissen, was ich und meine Tochter dann monatl. zur Verfügung haben werden...

fragi
29.05.2007, 13:56
Hallo mamamia,

ich werd ma versuchen alles ein wenig aufzuschlüsseln...

Mir ist unklar was, "es hat erstmal nur Einfluß auf die KDU" bedeutet!?Das heißt, fragst du das Amt nicht zuerst ob du umziehen "darfst", wird nur die Miete in der bisherigen Höhe weiterbezahlt...

Mein Partner verdient neben dem Studium 800 Euro monatl. Ansonsten hat er keine weiteren Einnahmen.
Ich würd gern wissen, was ich und meine Tochter dann monatl. zur Verfügung haben werden...Ich denke mal dass das Kind von deinem Patner ist, und hier würde ich dann auch den Knackpunkt sehen... Denn dann würdet ihr aufgrund gemeinsamer betreeung des Kindes automatisch als Bedarfsgemeinschaft zählen, also abzüglich aller Freibeträge wird das Geld voll angerechnet... ich werde mal grob versuchen eine Rechnung aufzustellen...

Einkommen: 800€
Miete: 300€ (fikitiver betrag genommen)

800€ - Freibetrag 100 € =700€
20 % von 700€ = 140€
700€ - 140€ = 560€ anzurechnen

Euer Bedarf: 311€ + 311€ + 207€ + 300€ = 1129€

1129€ - 560€ = 569€

Das heißt ihr würdet von der Arge noch etwa 569€ bekommen (ich hoffe ich hab richtig gerechnet :) )... natürlich müsstest du da meinen fikitiven Betrag für die Miete durch den realen genehmigten ersetzen.

mamamia
29.05.2007, 14:57
Jetzt ist mir einiges klarer,- vielen dank.
ich bin echt begeistert. Ich werde meine erfahrungen auch so gut weiergeben wie ich kann...
danke nochmals.