Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möchte Mit Freundin zusammenziehen,leider beide hartz4
Lacri2005
10.05.2005, 12:16
hallo zusammen... :lol:
Möchte mit meiner Freundin zusammenziehen,leider haben wir beide momentan hartz4 :-x
Weiss jemand, ob und wie es da eine möglichkeit gibt??...so das man trotzdem einzelne anträge erstellt und einzeln berechnet wird??? :shock:
woweit ich weiss, gibt es mittlerweile ein grundsatzurteil vom sozialgericht in saarbrücken dazu... :-o
wäre für eine umfassende hilfe sehr dankbar.... :P
Gruß Lacri2005
Betroffener
10.05.2005, 13:10
:welcome: Lacri2005,
Es gibt dazu nicht nur das Saarbrückener Urteil sondern auch noch einige aus Düsseldorf (die aber alle noch nicht rechtskräftig sind).
Für eine richtige Entscheidung wäre auch wichtig, ob eine Wohnung bereits vorhanden ist oder erst gemeinsam gesucht wird.
Grundsätzlich würde ich immer nur Einzelanträge abgeben und das Thema "Wohngemeinschaft", "Nutzungsgemeinschaft" oder "Haushaltsgemeinschaft" strapazieren wollen aber keinesfalls die Begrifflichkeit "Bedarfsgemeinschaft".
Ausserdem gehen die Gerichte oft davon aus, das es in den ersten 3 Jahren des Zusammenlebens noch keine Bedarfsgemeinschaft sein könne.
Hier könnt ihr Euch auch gegenseitig ein Schriftstück aufsetzen, daß klar formuliert, das ihr als z.B. als einfache Haushaltsgemeinschaft keinesfalls bereit seid jeweils den anderen unterstützen zu wollen und natürlich muß auch jeder sein eigenes Konto (ohne Verfügungsrechte des Partners) haben.
Die Kosten der Unterkunft sind dann auf beide Parteien häftig auf zu teilen.
Ansonsten empfehle ich die folgenden Links:
ALG II: Links + Hinweise rund um dieses Thema (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
eheähnliche Gemeinschaften (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3481&sid=c0f686f23f7cdc9d1c0eb28b2326d8f7#3481) (Achtung: Urteile noch nicht rechtskräftig!
Widerspruchsvorlagen Mustersammlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3478#3478)
Lacri2005
10.05.2005, 13:56
kennen uns ja noch keine drei jahre...
eine wohnung ist vorhanden..es wäre ihre...allerdings eine zweizimmerwohnung, wo wohl dann scheinbar das problem ist, nachzuweisen, das jeder seinen eigenen raum hätte.... :-x
im grunde haben oder hätten wir beide keinerlei geldwerten vorteil voneinander und keiner hat eine verfügungsgewalt über das konto des anderen... :-o
wieso sind die urteile nicht rechtskräftig???..sind präzidenzfälle, worauf man sich berufen kann...wurde bisher immer so gehandhabt.. :patsch:
kannst mir mal versuchen, ne klare aussage(tacheles) zu geben, ob es möglich ist zusammen zu ziehen und trotzdem einzeln berechnet zu werden?? :lol:
und wenn ja, wie man am besten vorgehen kann...
Gruß Lacri2005
Betroffener
10.05.2005, 14:48
Lacri2005,
es geht nicht ums Kennen, sondern um die Zeit des Zusammen Lebens in einer x-Gemeinschaft. Hierzu ist auch nicht unbedingt erforderlich nach zu weisen, daß jeder seinen eigenen Raum hat.
Viel wichtiger ist, daß jeder wirtschaftlich unabhängig vom anderen ist und darlegt, das er auch den anderen nicht unterstützen will.
Solange gegen die Entscheidungen noch Rechtsmittel eingelegt sind und diese noch nicht durch sind, bleiben die Urteile nur bedrucktes Papier mit einem Trend in die richtige Richtung im Sinne von Meinungsbildung.
Man/frau kann sich zwar darauf berufen, wenn man ein wenig davon versteht, was aber auch nach hinten losgehen kann.
Ich werde mich hier nicht erdreisten und hierzu eine klare Stellungnahme abgeben, daß es so oder so ist das kann und darf niemand, bis es gesetzlich oder per Urteil geregelt ist.
Trotzdem gibt es viele Fälle, wo es per Einzelveranlagung (wo jeder seine eigene Bedarfsgemeinschaft mit hälftig aufgeteiler Miete darstellt) gibt.
Hierzu muß man allerdings alles vermeiden, was die Ämter erst auf solche Ideen bringen könnte, OHNE zu schwindeln.
Hierzu schließt man eine Vereinbarung ab, daß man als X-Gemeinschaft (siehe meine erste Antwort) zusammen die Wohnung nutzt und jeder für sich selbst eigenverantwortlich sein Leben gestaltet, ein eigenes Konto hat und eben für den anderen in keinem Fall aufkommt.
Entsprechend sind dann auch die Anträge auszufüllen.
Mehr Tipps kann ich Dir nicht geben.
Lacri2005
10.05.2005, 15:02
wie ich bereits gesagt habe, wir haben keinen gegenseitigen geldwerten vorteil von einander... :evil:
wir wären auch sicherlich nicht so blöd, das wir ein gemeinsames konto hätten... :?
wir kennen uns erst ne weile (paar monate) und möchten schon bald mal zusammenziehen. :P
Diese Bestätigung, das wir auch einzeln leben könnten kann man ja ausfüllen....
..mir geht es im grunde nur darum, ob es die möglichkeit gibt, zusammen zu ziéhen...in eine wohnung und trotzdem noch einzeln berechnet zu werden...denn wir haben zur zeit beide hartz 4 :shock:
schließlich sollte man auch mal davon ausgehen, das nochmal bessere zeiten kommen werden/könnten...
habe zur zeit auch eine gemeinsame wohnung, mit einer verwandten, wo ich auch die halbe miete übernehme..da geht das ja schließlich auch!!!! :-x
kannst du mir nun sagen, ob und wenn ja, wie ich oder wir vorgehen können??....
Lieben Gruß Lacri 2005
Betroffener
10.05.2005, 15:47
Lacri2005,
liest Du eigentlich, was man Dir antwortet?
Weiter oben habe ich Dir doch alles dazu geschrieben, wie man vorgehen muss - eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht, aber ein hohe Wahrscheinlichkeit, die davon abhängt, wie geschickt ihr das formuliert.
Da ja offensichtlich Du zu Deiner Freundin ziehst, müßtet Du Deinen Umzug bekannt geben und ihr beide dem Amt separat schriftlich mitteilen, daß ihr ab Tag x als eine der oben genannten Gemeinschaften nach Eurer Wahl die Wohnung gemeinsam nutzt und die Miete geteilt wird - gleich selber ausrechnen und dazu packen. Dazu müßte dann jeder einen neuen Bescheid, bekommen, der bei KdU die jeweils halbe Miete enthält. Hier würde ich aber möglicherweise warten, bis die Aufforderung für den Folgeantrag auf dem Tisch liegt.
Diese Bestätigung, das wir auch einzeln leben könnten kann man ja ausfüllen....
Wenn ihr das so benennt, dann wird das nicht klappen! Es kommt auf die richtigen Begrifflichkeiten an.
Schau doch auch mal hier rein:
Linksammlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
eheähnliche Verhältnisse (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3481#3481)
und dann könntest Du auch das hier Benutzen: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_search.gif Suchen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/search.php)
Lacri2005
12.05.2005, 15:14
Danke erst mal Betroffener...
hilft mir leider nur zum teil weiter...sorry
andere frage...gibt es karrenz-zeiten einer meldefrist, wann man umziehen will bei hartz 4??...oder ist da irgendwas wichtiges zu beachten...
musste heute mal zur stadt und bin wohl mit willkür belegt worden...wegen dem folgeantrag...grml...
die städte und die damals zuständigen aa, jeder kocht wohl sein eigenes süppchen...und nun habe ich die rennerei,wegen unterlagen, die womöglich gar nicht mal existieren...kotz...
gruß Lacri2005
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