Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HartzIV oder Kinderzuschlag
Hallo.
Als ich kürzlich meinen Antrag abgab, stutzte die Dame, weil ich bei "...noch Antrag stellen werde..." neben dem Antrag auf Kindergeld auch den auf Kinderzuschlag angab. Sie meinte dann, das es nur eines von beiden gibt, also HartzIV oder Kinderzuschlag.
Stimmt das? Und was von beiden wäre oder ist denn günstiger?
Gruß Oknarb
StephanK
09.03.2006, 12:12
Das halte ich so nicht für richtig. Allerdings werden Kindergeld und Kinderzuschlag dem jeweiligen Kind als Einkommen angerechnet, so dass es für das betreffende Kind kein Alg II gibt. Wenn aber Kindergeld und Kinderzuschlag den Bedarf des Kindes übersteigen (d.h. das, was ihm nach § 28 SGB II an Sozialgeld zusteht), wird dieser übersteigende Betrag auch den Eltern angerechnet. Das Alg II für die Eltern würde also weniger werden, aber wohl kaum ganz entfallen, zumal ja noch die Kosten der Unterkunft hinzukommen.
Forumadmin
09.03.2006, 12:17
Gugst du hier bei
Kinderzuschlag (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=194&Itemid=76)
Hallo.
Was stimmt denn nun, die Aussage von StephanK oder doch die von Forumadmin?
und wenn Stephan recht hat, wieviel steht denn dann meinem Kind zu?
die nächste Frage wäre dann: soll ich trotzdem auch kinderzuschlag beantragen? denn ich glaube nicht, das man von 331,- HartzIV + 154,- Kindergeld 2 personen ernähren, kleiden (Babys wachsen ja so schnell) und, und, und kann
Gruß Oknarb
Die Ägypter
09.03.2006, 18:19
Hallo.
Was stimmt denn nun, die Aussage von StephanK oder doch die von Forumadmin?
und wenn Stephan recht hat, wieviel steht denn dann meinem Kind zu?
die nächste Frage wäre dann: soll ich trotzdem auch kinderzuschlag beantragen? denn ich glaube nicht, das man von 331,- HartzIV + 154,- Kindergeld 2 personen ernähren, kleiden (Babys wachsen ja so schnell) und, und, und kann
Gruß Oknarb
Kinderzuschlag soll nur die Notlage des Kindes beseitigen - sobald bei der Berechnung herauskommt, dass den Eltern darüberhinaus noch ALG II zustehen würde, entfällt der Kinderzuschlag!
Es gibt also in dem Sinne keine "Wahlmöglichkeit", trotzdem kann es Sinn machen die Anträge paralell nebeneinander zu stellen und die jeweils andere Stelle über die Antragstellung zu informieren, weil die Bearbeitungs- und somit die Wartezeiten zu lang sind.
Kinderzuschlag geht neben ALG II-Bezug definitiv nicht!
Bedarf bei ALG II/West:
345 Euro alleinstehender ALg II-Bezieher
124 Euro Alleinerziehendenzuschlag (nur wenn niemand sonst für das Kind sorgt!)
207 Euro Bedarf Kind (Sozialgeld)
X Euro angemessene KdU (Miete ohne Strom und Warmwasser)
hiervon abzuziehen, da Anrechnung erfolgt:
Erwerbseinkommen abz. Freibeträge
Kindergeld
Unterhaltsvorschussgeld/Unterhalt
= erg. ALG II-Bezug
Die Einkommensberechnung beim Kinderzuschlag ist ein wenig komplizierter - es gibt aber einige Rechner im Internet, die da weiterhelfen.
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