bezier
09.03.2006, 10:48
hallo, ich bin seit einen 3/4 jahr bezieher von alg 2 und möchte nun gerne eine selbständige arbeit ausüben.
es handelt sich um ein franchise branche welche von mir eine 3-monatige einarbeitung und schulung fordert.
ich bekomme ein büro gestellt. dies ist normalerweise kostenpflichtig aber durch etwas "vitamin b" bekomme ich die kosten für 6 monate erlassen. des weiteren werden mir auch direkt potenzielle verkaufsgegenstände gestellt. im grunde kann da fast gar nix schief gehen.
nun war ich bei meiner sachbearbeiterin um eben dies dort zu melden und zu klären ob während der ersten 3 monate (da wird ja noch kein geld verdient, da schulungsmaßnahmen etc.) mein alg2 weiterhin gezahlt wird trotz selbständigkeit.
dies musste sie erst klären und bat mich nochmal wieder zu kommenen. heute war es dann soweit und die nette dame teilte mir mit das sie da keine möglichkeit habe und ich dann kein alg2 mehr bekommen würde. als kleines bonbon hat sie mir eine eingliederungsmaßnahme zur unterschrift vorgelegt, was ich unterschrieben habe (da sonst mein bezug gekürzt würde).
ist es denn nicht so das ich trotz selbständigkeit (ohne einnahme während der ersten 3 monate) einen weiteren anspruch auf alg2 habe?
ist es sinnvoll gegen die eingliederungsvereinbarung widerspruch einzulegen?
was gibt es für mich für möglichkeiten? die selbständigkeit wäre für mich ja eine echte chance aus dem bezug des alg2 raus zu kommen, aber eben erst nach 3 monaten.
es handelt sich um ein franchise branche welche von mir eine 3-monatige einarbeitung und schulung fordert.
ich bekomme ein büro gestellt. dies ist normalerweise kostenpflichtig aber durch etwas "vitamin b" bekomme ich die kosten für 6 monate erlassen. des weiteren werden mir auch direkt potenzielle verkaufsgegenstände gestellt. im grunde kann da fast gar nix schief gehen.
nun war ich bei meiner sachbearbeiterin um eben dies dort zu melden und zu klären ob während der ersten 3 monate (da wird ja noch kein geld verdient, da schulungsmaßnahmen etc.) mein alg2 weiterhin gezahlt wird trotz selbständigkeit.
dies musste sie erst klären und bat mich nochmal wieder zu kommenen. heute war es dann soweit und die nette dame teilte mir mit das sie da keine möglichkeit habe und ich dann kein alg2 mehr bekommen würde. als kleines bonbon hat sie mir eine eingliederungsmaßnahme zur unterschrift vorgelegt, was ich unterschrieben habe (da sonst mein bezug gekürzt würde).
ist es denn nicht so das ich trotz selbständigkeit (ohne einnahme während der ersten 3 monate) einen weiteren anspruch auf alg2 habe?
ist es sinnvoll gegen die eingliederungsvereinbarung widerspruch einzulegen?
was gibt es für mich für möglichkeiten? die selbständigkeit wäre für mich ja eine echte chance aus dem bezug des alg2 raus zu kommen, aber eben erst nach 3 monaten.