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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zinsanrechnung rechtens?


Heike1007
09.03.2006, 11:00
in 2005 haben ich und meine beiden töchter, beide unter 18 jahren, zusammen zinsen in höhe von rund 10,00 € erwirtschaftet. diese wurden mir nun mit bescheid märz 2006 voll abgezogen.

ist dieses rechtens? gibt es nicht sowas wie nen monatlichen freibetrag.

es is schon schlimm genug, dass wir echt nicht viel haben, aber das dieser betrag uns dann auch noch als einkommen gerechnet wird, ist echt die härte. :-x

dies alles geschehen durch den bundesdatenabgleich.
dabei haben sie festgestellt, dass wir in 2004 zinserträge hatten, die wir nicht beim antrag im dez2004 mit angegeben hatten.

tja, nur waren diese erträge im januar2004, durch schatzbriefverkäufe. danach wurde das depot gelöscht. jetzt will das amt alle kontoauszüge hierzu.
ist das rechtens??
ich hab davon leider nix, da das noch sparbücher waren, die ich nach der löschung vernichten hab lassen bei der bank.

genauso wollen sie jetzt die kompletten auszüge unserer sparbücher von 2005 bis jetzt. erneut die frage, is das rechtens???

hab bei der antragstellung alles angegeben. und ehrlich, wir 3 haben nich mal den betrag für dringende fälle gesparrt!

komme mir echt wie ein schwerverbrecher vor.
wäre schön, wenn jemand mal mir seine ähnlichen erfahrungen hierzu sagen könnte.

danke heike

StephanK
09.03.2006, 11:17
:welcome: Heike,
ist dieses rechtens? gibt es nicht sowas wie nen monatlichen freibetrag.Einen Freibetrag gibt es nur für Erwerbs- (=Arbeits-) einkommmen, nicht für Kapitaleinkommen; dieses wird in voller Höhe angerechnet.
Fragwürdig ist allerdings, auf welchen Zeitraum sich das bezieht: 2004 galt das SGB II noch nicht. 2004 zugeflossene Zinsen konnten demnach gar nicht als Einkommen von Belang sein, sondern nur als Bestandteil des Vermögens, das am 1.1.2005, dem ersten Geltungstag des SGB II vorhanden war - es sei denn, sie wären erst 2005 gezahlt/gutgeschrieben worden.

Dass die ARGE Sparbücher einsehen will ist nicht schön, aber rechtmäßig.
Aber wie gesagt: Stichtag ist der 1.1.2005 und das an diesem Tag vorhandene Vermögen, also der Bestand an Geld. Zeiten davor gehen die ARGE nix an.