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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit


Conny11
29.05.2007, 18:18
Ich habe in einem Jahr 2 Monate auf selbständiger Basis gearbeitet. Da ich nicht mehr genügend Aufträge hatte und Anspruch auf ALGI habe ich für die restlichen Monate des Jahres ALGI bezogen und meine wenigen Aufträge in Nebentätigkeit abgearbeitet. Die Arbeitszeit mit zugehörigem Einkommen habe ich jeden Monat der Arbeitsagentur gemeldet. Nachdem ich meinen Steuerbescheid für dieses Jahr bekommen habe, habe ich ihn an dei AA geschickt. Daraufhin erhielt ich eine satte Nachforderung für angeblich zuviel gezahltes Arbeitslosengeld. Diese ist dadurch entstanden, dass mein Gewinn aus diesem Jahr durch 12 geteilt wurde und jeden Monat ein Zwölftel als Einkommen angerechnet wurde. Den größten Teil des Gewinns habe ich aber vor Beantragung des ALG erwirtschaftet. Für die 2 Monate ohne Leistungsbezug wurde mir aber auch nur je ein Zwölftel des Gewinns anerkannt, obwohl ich davon auf keinen Fall hätte leben können.

Ein Widerspruch auf diesen Bescheid wurde von der AA als unbegründet zurück gewiesen.

Ist die Berechnung der AA so OK? Soll nicht nur Einkommen auf das ALG angerechnet werden, das während des Bezuges auch eingenommen wird?

Kennt sich jemand damit aus und kann mir eventuell Tipps geben zur Anrechnung von Nebeneinkommen und selbständiger Tätigkeit?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Seebarsch
30.05.2007, 22:15
Hallo Conny 11,
:welcome:
als Info kannst Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-141-SGB-III-Anrechnung-von-Nebeneinkomm.pdf)die gesamten Weisungen der BA zur Anrechnung von Nebeneinkommen finden. Hoffentlich findest Du das was!

Conny11
31.05.2007, 13:39
Danke, Seebarsch.

In Deinem Link habe ich folgendes gefunden:

2. Begriff des Nebeneinkommens
(2) Anrechnungsfähig ist nur das Einkommen (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Entgelt aus mithelfender Tätigkeit), das während des Leistungsbezuges erarbeitet wird. Daher bleibt das Einkommen unberücksichtigt, das vor dem Beginn des Leistungs-anspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war

Danach wurde doch mein Einkommen falsch angerechnet. Ich habe aber leider nichts darüber gefunden, wie die AA allein aus der Gewinnsumme erkennen will, wann welches Einkommen erzielt wurde. Meine abgelieferten Einkommensnachweise scheint sie ja überhaupt nicht berücksichtigt zu haben.

Seebarsch
31.05.2007, 17:10
Hallo Conny11,
es ist tatsächlich so, dass nur Gewinn der während des Alg-Bezuges erwirtschaftet wurde, auch angerechnet werden darf.
Da in Deinem Fall bereits ein ablehnender Widerspruch bereits ergangen ist, bleibt Dir nur der Weg über eine Klage beim Sozialgericht.
Hier wirst Du dann in der Beweislast sitzen, d.h., Du selbst musst darlegen und nachweisen, in welchen Zeiträumen Du einen bestimmten Gewinn erzielt hast.
:confused:

Conny11
31.05.2007, 23:11
Hallo Seebarsch,

das hört sich ja nicht gut an. Ich kann zwar nachweisen, wann mir Geld überwiesen wurde. An dem Datum kann man aber nicht ablesen, wann das Geld erarbeitet wurde. Einkommen soll ja bei ALGI angerechnet werden, wenn es erarbeitet wird. Das kann ja noch lustig werden.

Aber trotzdem vielen Dank, hast mir mit Deinen Antworten sehr geholfen.