Conny11
29.05.2007, 18:18
Ich habe in einem Jahr 2 Monate auf selbständiger Basis gearbeitet. Da ich nicht mehr genügend Aufträge hatte und Anspruch auf ALGI habe ich für die restlichen Monate des Jahres ALGI bezogen und meine wenigen Aufträge in Nebentätigkeit abgearbeitet. Die Arbeitszeit mit zugehörigem Einkommen habe ich jeden Monat der Arbeitsagentur gemeldet. Nachdem ich meinen Steuerbescheid für dieses Jahr bekommen habe, habe ich ihn an dei AA geschickt. Daraufhin erhielt ich eine satte Nachforderung für angeblich zuviel gezahltes Arbeitslosengeld. Diese ist dadurch entstanden, dass mein Gewinn aus diesem Jahr durch 12 geteilt wurde und jeden Monat ein Zwölftel als Einkommen angerechnet wurde. Den größten Teil des Gewinns habe ich aber vor Beantragung des ALG erwirtschaftet. Für die 2 Monate ohne Leistungsbezug wurde mir aber auch nur je ein Zwölftel des Gewinns anerkannt, obwohl ich davon auf keinen Fall hätte leben können.
Ein Widerspruch auf diesen Bescheid wurde von der AA als unbegründet zurück gewiesen.
Ist die Berechnung der AA so OK? Soll nicht nur Einkommen auf das ALG angerechnet werden, das während des Bezuges auch eingenommen wird?
Kennt sich jemand damit aus und kann mir eventuell Tipps geben zur Anrechnung von Nebeneinkommen und selbständiger Tätigkeit?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Ein Widerspruch auf diesen Bescheid wurde von der AA als unbegründet zurück gewiesen.
Ist die Berechnung der AA so OK? Soll nicht nur Einkommen auf das ALG angerechnet werden, das während des Bezuges auch eingenommen wird?
Kennt sich jemand damit aus und kann mir eventuell Tipps geben zur Anrechnung von Nebeneinkommen und selbständiger Tätigkeit?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.