Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hartz 4 nach ABI?
Mary24782
29.05.2007, 21:04
hallo!
Seit 1.4.2006 habe ich eine eigene Wohnung, welche ich von Bafög und Nebenjos bezahlt habe. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und mache gerade mein Abi! Im Oktober fange ich an zu studieren. Habe ich als 19 Jährige Anspruch auf Hartz4 um die Zeit zwischen Juli - Oktober überbrücken zu können oder muss ich für diese Zeit zu meinen Eltern ziehen, die 30 Kilometer weg wohnen?
MFG Mary
Hallo Mary24782,
ich frage jetzt nur ma aus neugier... wie gehts das?
Mit 19 abgeschlossene Ausbildung und Abi? Man macht ja meistens schon bis 18 bzw 19 abi und dann auch ne ausbildung sieht für mich ein wenig komisch aus oder liegt hier ein Sonderfall vor von dem ich nichts weiss?
Habe ich als 19 Jährige Anspruch auf Hartz4 um die Zeit zwischen Juli - Oktober überbrücken zu können
Ganz klar gesagt, Nein... Die Eltern sind ganz klar hier noch unterhaltspflichtig...Da hilfts aus nicht dich rauszuwerfen oder sonstwas... ich orintier mich hier immer grob an der Zahlung des kindergeldes... und das wird bei schulischer oder beruflicher ausbildung, sogar arbeitslos bis mind. zum 21. Lebensjahr (speziell auch länger) bezahlt. Und Kindergeld ist ja so gesagt eine Unterstützung zum Unterhalt. Und daraus ergibt sich auch dass deine Eltern für dich unterhalten leisten müssen.
Also wirst du auch mit jeglichem Kampf keine KdU (Kosten der Unterkunft) von der Arge bekommen.
Was du bekommen kannst ist die Regelleistung (U 25 bei 80%) = 276€
Es ist allerdings so, dass dir jegliches Geld was du von wo anders her dazu bekommst aufs ALG II als Einkommen angerechnet wird.
Was ich hier als "einzige" Möglichkeit sehe finanziell die Wohnung zu behalten, wäre eine angemessene Unterhaltszahlung der Eltern + die Beantragung vom Wohngeld. Ansonsten bleibt wohl meiner Meinung nach nur der Rückzug in die elterliche Gemeinschaft.
Mary24782
29.05.2007, 21:53
Mit 16 habe ich eine 2-jährige schulische Ausbildung gemacht zur Sozialpädagogischen Assistentin. In dieser Ausbildung konnte man durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erreichen. Danach bin ich auf die Berufsoberschule gegangen um in einem Jahr mein Abi zu machen. ja und jetzt bin ich 19 :-) Dieser weg ist echt zu empfehlen, denn man bekommt zusetzlich elternunabhängiges Baföf ca. 500 Euro für das eine Jahr Abitur!
Jetzt zum Thema zurück: Darf ich zu den 276 Euro Geld hinzuverdienen? wenn ja wieviel? Es würde sich echt nicht lohnen für paar Monate auszuziehen! Umzug ist natürlich auch wieder eine kostenfrage
StephanK
29.05.2007, 23:53
Darf ich zu den 276 Euro Geld hinzuverdienen? wenn ja wieviel?Klar - allerdings wird Dir der Verdienst nach den üblichen Regeln (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) auf das Alg II angerechnet.
Ich möchte Dir empfehlen, auch mal zu überprüfen, ob nicht für diese Übergangszeit vielleicht BAföG gezahlt werden kann.
Außerdem: Waren Deine "Nebenjobs" wirklich immer nur welche bis max. € 400, also ohne Arbeitslosenversicherung? Nur mal vorsichtshalber nachgefragt...
Mary24782
30.05.2007, 16:33
Auf Befög habe ich leider keinen Anspruch. Ich habe mal in einem Forum gelesen, dass die Eltern für das Kind nicht mehr unterhaltspflichtig sind, wenn es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Kann einer von euch dies bestätigen und mir zufällig sagen, wo dies nachzulesen ist bzw. in welchem Paragraph ich das finden kann.
Vielen dank Mary
StephanK
30.05.2007, 19:10
SO stimmt das nicht.
Die wechselseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern besteht lebenslang, aber in unterschiedlichen Abstufungen. Eine dieser "Stufen" ist der Abschluss einer Berufsausbildung, weil danach unterstellt wird, dass das "Kind" sich dann eigentlich selbst seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Deswegen wird den Eltern dann zugestanden, mehr für sich selbst zu beanspruchen.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die §§ 1601 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html), 1602 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html) und 1603 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Einzelheiten dazu sind Ergebnis langjähriger Rechtsprechung.
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