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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft gründen?


bobby21
29.05.2007, 22:02
guten tag,

ich brauche eure hilfe.

meine freundin ist jetzt 18 und besucht noch die 11 klasse. sie wurde vor einem halben jahr von ihren eltern rausgeschmissen und wohnte bis jetzt bei mir. aus div gründen würde sie aber gerne in eine eigene wohnung ziehen, da gibts allerdings zwei probleme. ihre eltern weigern sich ihr in dieser richtung zu helfen (arbeitsamt etc) und wenn ich mit ihr eine bedarfsgemeinschaft gründen würde, müsste ich die kosten für die wohnung übernehmen wenn ich endlich einen job finde. zz arbeite ich auf 400euro basis aber bin guter hoffnung was richtiges zu finden.

naja, meine frage wäre jetzt was sie noch machen könnte?! es muss doch eine möglichkeit geben in eine eigene wohnung zu ziehen die ihr erstmal bezahlt wird, ohne das die eltern da mitwirken, oder? wie kann man das problem lösen? würde mich über tips und ratschläge freuen.

StephanK
29.05.2007, 23:26
:welcome: bobby21,
als Schülerin ist Deine Freundin vom Alg II ausgeschlossen und kann ausschließlich BAföG beziehen. Für Schülerinnen ist das elternunabhängig (d.h. mit Kosten für eine eigene Wohnung) nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingugen ("schwerwiegende soziale Gründe") möglich. Wie das im einzelnen gehandhabt wird weiss ich einfach nicht.

Das Problem liegt aber ausschließlich im Bereich des BAföG; Du bist sozusagen nur indirekt mit-betroffen.

BAföG-Fragen kommen hier in diesem Forum zwar immer mal wieder am Rande vor, aber es ist nicht das eigentliche Thema dieses Forums und ich denke, in Internet-Foren, die sich speziell mit BAföG-Fragen beschäftigen, würde man Euch besser helfen können. Versteh es also bitte nicht als unfreundlich oder unwillig, wenn ich Dir empfehle, diese Frage lieber in einem Forum zu stellen, das auf BAföG spezialisiert ist.

VIERZEHNNOTHELFER
30.05.2007, 10:30
ihre Eltern sind doch noch unterhaltspflichtig!

fragi
30.05.2007, 11:20
ihre Eltern sind doch noch unterhaltspflichtig!

Klar sind sie das, kein Zweifel. In manchen Fällen wo es aber wirklich ärger gibt, da ist diese Regelung ziemlich realitätsfern. Wer verklagt schon gern seine Eltern auf Unterhalt?
Das was ich noch sehe was gemacht werden kann wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten, wäre das Kindergeld auf deine Freundin zu übertragen, dass sie das wenigstens bekommt.

VIERZEHNNOTHELFER
30.05.2007, 11:24
ist es nicht so, daß jedes Amt darauf bestehen würde,
den Unterhalt einzuklagen? Oder irre ich mich?

fragi
30.05.2007, 11:26
ist es nicht so, daß jedes Amt darauf bestehen würde,
den Unterhalt einzuklagen? Oder irre ich mich?

Nein da irrst du dich nicht, aber vom ALG II wäre sie sowieso ausgeschlossen, da wird nur Bafög bleiben...

Für Schülerinnen ist das elternunabhängig (d.h. mit Kosten für eine eigene Wohnung) nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingugen ("schwerwiegende soziale Gründe") möglich.

Natürlich weiss ich auch nicht wie das gehandhabt wird, da es hier nur eher randthema ist und nicht wirklich zum alltag gehört.
Aber ich sehe dies auch als einzigste möglichkeit, ausser ihre Eltern zu verklagen oder auf Geldmittel zu verzichten.