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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überzahlung vom Amt verschuldet


Citrus1234
30.05.2007, 00:30
Folgender Sachverhalt:

Arbeitstätigkeit ab 01.02.07
Gehalt wird immer einige Tage vor ABLAUF des laufenden Monats bezahlt.
Anfang Februar lag somit doch eine Hilfsbedürftigkeit vor ? Da ich ja kein Geld vom Januar vom Amt mehr übrig hab (zahlt immer für den lfd. Monat im Voraus).

Die Arbeitstätigkeit hab ich am 10.02. mitgeteilt.

Mit Schrieben vom 19.02. wurde ich dann aufgefordert Zusatzblatt 2.2 vom AG ausfüllen zu lassen. Ferner enthielt dieses Schriebne (kein Bescheid !!) einen Passus dass die Leistungen bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden.

Nun hat das Amt aber trotzdem Anfang März wieder überwiesen. In weiser Voraussicht hab ich beide Beträge bei Seite getan.

Nun wurden natürlich die 345 euronen für märz zurückgefordert.

Abgesehen davon dass es mich ankotzt dass man mir Verletzung meiner Pflichten unterstellt würd ich halt gern wissen ob das geld für februar wirklich save ist (arbeitskollege soll jetz noch geld vom oktober 2006 zurückzahlen kommen se auch sehr bald die nasen)?

gut klar muss das geld für märz zurückgezahlt werden, aber schuld sind eindeutig DIE.

hab nun eins schrieben mit zahlungsaufforderung von der regionaldirektion bawü bekommen.

kann ich ne ratenzahlung direkt bei dieser direktion beantragen ? wo liegen die mindestraten. hab ncoh ende juni 800 €vom AG zu erwarten und muss mich dann mindestens 2 moante wieder arbeitslos melden.

StephanK
30.05.2007, 07:48
Gehalt wird immer einige Tage vor ABLAUF des laufenden Monats bezahlt.
Anfang Februar lag somit doch eine Hilfsbedürftigkeit vor ? Da ich ja kein Geld vom Januar vom Amt mehr übrig hab (zahlt immer für den lfd. Monat im Voraus).Nein, das ist leider nicht richtig.
Die Bedürftigkeit wird immer für den ganzen Kalendermonat betrachtet. Wenn Du also Dein Februargehalt am 25. Februar bekommen hast und es Deinen Bedarf gedeckt hat, warst Du im Februar nicht (mehr) hilfebedürftig. Deswegen gibt's auch im Gesetz die Bestimmung, dass Alg II dann nur als Darlehen geleistet werden kann, wenn im (=irgendwann im Laufe des) betreffenden Monat(s) mit Einnahmen zu rechnen ist. Von dieser Möglichkeit wurde aber wohl kein Gebraucht gemacht.

Der Bescheid kann aber meiner Meinung nach gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html) mit Wirkung vom Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme an aufgehoben werden. Die danach erbrachten Leistungen können nach § 50 Abs. 1 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html) zurückverlangt werden.

Citrus1234
30.05.2007, 10:31
Also sollte ich foh sein, dass man Februar nicht zurückverlangt udn März dann pünktlich in einer Summe zurückzahlen ? Aber tritzdem damit rechnen, dass man Februar noch irgendwann zurükfordern wird. Sind ja alles deren fehler, für die cih jetz büsen müsste wenn ich nicht regelmässig meinen kontostand gecheckt hätte.

StephanK
30.05.2007, 10:39
Ja - im Prinzip schon.
Rückzahlungen solltest Du aber nur leisten, wenn und nachdem sie ausdrücklich gefordert werden. Das hat jetzt nix mit der Berechtigung der Rückforderung zu tun, sondern einfach damit, dass Deine Zahlung nur dann korrekt verbucht werden kann, wenn sie auf einen Rückforderungsbescheid hin erfolgt. "Auf eigene Initiative" überwiesenes Geld würde irgendwo landen und niemand könnte es richtig zuordnen. Deswegen warte bitte ab, bis ein Rückforderungsbescheid mit genauen Hinweisen zur Zahlung (oder einem vorbereiteten Überweisungsformular) kommt.