dumpfbacke
09.03.2006, 13:34
Hallo Leute,
ich bin seit Ende Januar 2005 ALG II Empfänger und bekam neulich von dem für mich zuständigen Arge-Finanzmitarbeiter einen Brief mit der Überschrift:
"Das Bundesamt für Finanzen hat mir mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben."
Nun wurde verlangt, dass ich für alle drei Mitglieder unserer Bedarfsgemeinschaft Nachweise über die Höhe des Vermögens am 31.12.04 und aktueller Stand, sowie Bescheinigungen über die Zinseinnahmen für 2004 und 2005 vorlegen soll.
Außerdem mußten alle drei das sogenannte
"Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens nach § 12 SGB II"
ausfüllen, gefolgt von den üblichen Drohungen die ALG II Leistungen zu versagen und zu entziehen, falls die Sachen wegen sogenannter "fehlender Mitwirkung" nicht vollständig vorgelegt werden sollten.
In diesem Zusatzblatt mußten die Geldbeträge auf Girokonten und Sparkonten exakt angegeben werden und auch ob man im Besitz von Bargeld ist, falls ja - wieviel, wurde gefragt.
Als ich dann bei der Arge vorstellig wurde, legte man mir ein Schreiben des Bundesamtes für Finanzen vor, in welchem stand, dass ich 2004, sagen wir mal um 'ne Zahl zu nennen, 1000 Euro Zinseinkünfte gehabt haben soll.
Blitzschnell rechnete mir der Sachbearbeiter vor:
"1000 Euro Zinsen, bei 1 % Verzinsung auf dem Sparbuch, macht 100000 Euro Vermögen im Jahre 2004!"
Ich war schlichtweg "baff"!!!
Nun wollte er natürlich wissen, wo das Geld geblieben ist.
"Sie glauben ja garnicht, wieviel Leute sich ihre Kohle unter die Matratze stecken oder ins Schließfach packen, bevor sie ALG II beantragen!", sagte er.
Tatsache ist, das wir während des Jahres 2004 zwei oder drei Konten aufgelöst haben; das fing im Januar an, wo ich nach erstmaliger zweiwöchiger Arbeitslosigkeit wieder eine feste Arbeitsstelle hatte (leider nur bis Mitte Februar) und hörte Ende August auf.
Tatsache ist auch, das wir die gesamten Ersparnisse, obwohl es eine hohe Summe war, in dem Jahr verlebt haben, dass es darüber aber keinerlei Rechnungen mehr gibt.
Wir haben uns im Jahr 2004 nochmal ordentlich was geleistet, einen schönen (aber leider auch sehr teuren Urlaub), neue Einrichtungsgegenstände, Wohnungseinrichtung für den Erstauszug unserer Tochter etc.
Ich bin aufgrund zahlreicher Bewerbungen natürlich auch immer davon ausgegangen, dass ich wieder Arbeit finde, bevor ich in die Abhängigkeit eines Hartz IV Empfängers abrutsche.
Sämtliche Zinsen sind bis 31.12.2004 gutgeschrieben worden und unser Vermögen lag da schon innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 200 Euro x Lebensalter, das kann ich alles durch die Sparkassen-Bescheinigungen
belegen.
Den Antrag auf Hartz IV habe ich am 10.01.2005 abgegeben.
Am 22.01.2005 bekam ich den positiven Bescheid auf diesen Antrag.
Am 23.01.2005 lief das Arbeitslosengeld aus und ab 24.01.2005 bekam ich dann ALG II.
Das heißt, dass die von mir beschriebenen finanziellen Transaktionen aus dem Jahr 2004 alle zum 31.12.2004 abgeschlossen waren; da bekam ich noch normales Arbeitslosengeld und der ALG II Antrag war auch noch nicht gestellt.
Da die Unterlagen nicht ganz vollständig waren, habe ich jetzt noch einen zweiten Termin bekommen.
Der Sachbearbeiter meinte:
"Wir setzen ein Schreiben auf, wo sie angeben, was sie mit dem Geld gemacht haben, und das unterschreiben sie mir dann!"
Meine Fragen sind nun folgende:
Muß ich wirklich über jeden Euro, den ich im Jahr 2004 von meinem Konto abgehoben habe Rechenschaft ablegen, obwohl ich da noch das normale Arbeitslosengeld bekam?
Was wird mit diesem Brief bezweckt, den ich unterschreiben soll und wo ich angeben muß, was ich damals mit dem Geld gemacht habe?
Z.B. besitze ich keine Rechnungen mehr von unserem Wohnzimmertisch, den wir uns damals zugelegt haben und auch die Sachen für den Tochter-Umzug sind nicht alle belegbar (da sprach der Sachbearbeiter übrigends schon vom zurückfordern der Summe).
Kann ich z.B. auf den Zinsbescheinigungen der Bank, die Kontonummern und Arten der Sparbücher schwärzen?
Zwar sind die Konten bis auf eines aufgelöst, doch dann gebe ich ja auch Sachen preis, die eigentlich nicht für jedermann bestimmt sind und vielleicht besteht für die Arge bei den ständig weiter gelockerten Datenschutz-Gesetzen ja doch irgendwann die Möglichkeit auch auf längst gelöschten Konten noch zu spionieren, wenn sie die Kontonummern haben.
Womit muß ich jetzt rechnen, nachdem der Bearbeiter ja seinen Verdacht schon deutlich gemacht hat?
Im voraus schonmal vielen herzlichen Dank für eure Antwort!!!:danke:
ich bin seit Ende Januar 2005 ALG II Empfänger und bekam neulich von dem für mich zuständigen Arge-Finanzmitarbeiter einen Brief mit der Überschrift:
"Das Bundesamt für Finanzen hat mir mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben."
Nun wurde verlangt, dass ich für alle drei Mitglieder unserer Bedarfsgemeinschaft Nachweise über die Höhe des Vermögens am 31.12.04 und aktueller Stand, sowie Bescheinigungen über die Zinseinnahmen für 2004 und 2005 vorlegen soll.
Außerdem mußten alle drei das sogenannte
"Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens nach § 12 SGB II"
ausfüllen, gefolgt von den üblichen Drohungen die ALG II Leistungen zu versagen und zu entziehen, falls die Sachen wegen sogenannter "fehlender Mitwirkung" nicht vollständig vorgelegt werden sollten.
In diesem Zusatzblatt mußten die Geldbeträge auf Girokonten und Sparkonten exakt angegeben werden und auch ob man im Besitz von Bargeld ist, falls ja - wieviel, wurde gefragt.
Als ich dann bei der Arge vorstellig wurde, legte man mir ein Schreiben des Bundesamtes für Finanzen vor, in welchem stand, dass ich 2004, sagen wir mal um 'ne Zahl zu nennen, 1000 Euro Zinseinkünfte gehabt haben soll.
Blitzschnell rechnete mir der Sachbearbeiter vor:
"1000 Euro Zinsen, bei 1 % Verzinsung auf dem Sparbuch, macht 100000 Euro Vermögen im Jahre 2004!"
Ich war schlichtweg "baff"!!!
Nun wollte er natürlich wissen, wo das Geld geblieben ist.
"Sie glauben ja garnicht, wieviel Leute sich ihre Kohle unter die Matratze stecken oder ins Schließfach packen, bevor sie ALG II beantragen!", sagte er.
Tatsache ist, das wir während des Jahres 2004 zwei oder drei Konten aufgelöst haben; das fing im Januar an, wo ich nach erstmaliger zweiwöchiger Arbeitslosigkeit wieder eine feste Arbeitsstelle hatte (leider nur bis Mitte Februar) und hörte Ende August auf.
Tatsache ist auch, das wir die gesamten Ersparnisse, obwohl es eine hohe Summe war, in dem Jahr verlebt haben, dass es darüber aber keinerlei Rechnungen mehr gibt.
Wir haben uns im Jahr 2004 nochmal ordentlich was geleistet, einen schönen (aber leider auch sehr teuren Urlaub), neue Einrichtungsgegenstände, Wohnungseinrichtung für den Erstauszug unserer Tochter etc.
Ich bin aufgrund zahlreicher Bewerbungen natürlich auch immer davon ausgegangen, dass ich wieder Arbeit finde, bevor ich in die Abhängigkeit eines Hartz IV Empfängers abrutsche.
Sämtliche Zinsen sind bis 31.12.2004 gutgeschrieben worden und unser Vermögen lag da schon innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 200 Euro x Lebensalter, das kann ich alles durch die Sparkassen-Bescheinigungen
belegen.
Den Antrag auf Hartz IV habe ich am 10.01.2005 abgegeben.
Am 22.01.2005 bekam ich den positiven Bescheid auf diesen Antrag.
Am 23.01.2005 lief das Arbeitslosengeld aus und ab 24.01.2005 bekam ich dann ALG II.
Das heißt, dass die von mir beschriebenen finanziellen Transaktionen aus dem Jahr 2004 alle zum 31.12.2004 abgeschlossen waren; da bekam ich noch normales Arbeitslosengeld und der ALG II Antrag war auch noch nicht gestellt.
Da die Unterlagen nicht ganz vollständig waren, habe ich jetzt noch einen zweiten Termin bekommen.
Der Sachbearbeiter meinte:
"Wir setzen ein Schreiben auf, wo sie angeben, was sie mit dem Geld gemacht haben, und das unterschreiben sie mir dann!"
Meine Fragen sind nun folgende:
Muß ich wirklich über jeden Euro, den ich im Jahr 2004 von meinem Konto abgehoben habe Rechenschaft ablegen, obwohl ich da noch das normale Arbeitslosengeld bekam?
Was wird mit diesem Brief bezweckt, den ich unterschreiben soll und wo ich angeben muß, was ich damals mit dem Geld gemacht habe?
Z.B. besitze ich keine Rechnungen mehr von unserem Wohnzimmertisch, den wir uns damals zugelegt haben und auch die Sachen für den Tochter-Umzug sind nicht alle belegbar (da sprach der Sachbearbeiter übrigends schon vom zurückfordern der Summe).
Kann ich z.B. auf den Zinsbescheinigungen der Bank, die Kontonummern und Arten der Sparbücher schwärzen?
Zwar sind die Konten bis auf eines aufgelöst, doch dann gebe ich ja auch Sachen preis, die eigentlich nicht für jedermann bestimmt sind und vielleicht besteht für die Arge bei den ständig weiter gelockerten Datenschutz-Gesetzen ja doch irgendwann die Möglichkeit auch auf längst gelöschten Konten noch zu spionieren, wenn sie die Kontonummern haben.
Womit muß ich jetzt rechnen, nachdem der Bearbeiter ja seinen Verdacht schon deutlich gemacht hat?
Im voraus schonmal vielen herzlichen Dank für eure Antwort!!!:danke: