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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitssuchend melden/ Antrag


jemand2007
30.05.2007, 09:32
Hallo, werde mich noch diese Woche arbeitssuchend melden und wollte mal fragen, wie das so abläuft.
Komme aus Berlin-Reinickendorf (schon jemand Erfahrungen damit?).
Folgende Sachlage ist gegeben: Bin zur Zeit noch in schulischer Ausbildung (bis Ende Juni 2007, beziehe Bafög, eigene Wohnung), werde dann evtl. im September/Oktober anfangen zu studieren.
Wollte für die Übergangszeit ALG II beantragen, weil ich nicht weiß, ob ich eine Job finde mit dem ich alles decken kann. Suche schon aber bisher nichts. Um meine Mietzahlung zu gewährleisten will ich deshalb Leistungen beantragen. Habe vorher Beginn der sch. Bildung ALg, dann Arbeitslosenhilfe erhalten.
Ich habe alle Unterlagen beisammen. Welche Kontoauszüge, von welchem Zeitraum, muss ich mitbringen? Wie lange dauert ein Antrag etwa? Soll ich erwähnen, dass ich studieren möchte? Immerhin habe ich deswegen mein Abitur jetzt nachgeholt.
Vielen Dank für Eure Tipps im voraus.

fragi
30.05.2007, 11:24
Für eine Beantwortung wäre es wichtig, seit wann wohnst du denn in der Wohnung?

jemand2007
30.05.2007, 17:08
Hallo, wohne seit ca. 2 Jahren dort. Warum ist das wichtig?
Danke.

jemand2007
31.05.2007, 12:51
Hallo, war heute beim Amt, oder Jobcenter.
Antrag abgegeben. Benötigt werden noch Kontoauszüge des Monats Mai. Dann soll ich den Vermieter frage, ob er mir so'n Wisch ausstellt, dass noch die Betriebskostenabrechnung noch nicht fertig ist. Ist für letztes Jahr noch nicht gekommen. Komisch finde ich aber, dass ich doch die Miete der letzten Jahre allein gezahlt habe und sollte ich wirklich ein Guthaben dort haben, dann ist das doch meins oder?
Ansonsten waren alle sehr nett. Mal sehen was noch kommt.

fragi
31.05.2007, 12:59
Weil wenn du dort vor dem 17 Feb. 2006 noch nicht gewohnt hättest und U25 bist, sie sagen könnten zurück zu deinen Eltern, ist das nicht so, dann haste es eigentlich "fast geschafft".

steht alles hier, §68 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__68.html)