Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fix + Prov - was zahlt da noch das Amt zu?
Mir liegt ein Jobangebot vor im Bereich Call Center wo ich Fixum und Provision bekommen würde. Das Fixum liegt bei 500€ - wovon man ja nicht leben kann. Beim Amt habe ich nachgefragt (wo ich aber nicht mit der Leistungsabteilung verbunden wurde) und die Frau sagte mir, dass das Fixum dann aufgestockt würde. Ich müßte einen Antrag stellen, jeden Montat meinen Verdienst vorlegen inkl. Provision versteht sich und ja wie schon gesagt wenn es zu wenig ist würde es aufgestockt werden.
Nun stellt sich für mich die Frage, auf wieviel wird es aufgestockt? Auf das was ich jetzt auch vom Amt bekomme oder ist es ggf. doch mehr weil ich ja wegen meiner Fahrkarte die ich dann brauche auch mehr Ausgaben habe? Denn wenn es das selbe bleibt, dann hätte ich ja plus minus null. In den ersten Monaten denke ich nicht das ich da groß Provision erhalten werde.
Lohnt es sich denn überhaupt solch einen Job anzunehmen, wo man auf Provision arbeitet??
Beziehe ALG II (Alleinerziehend)
StephanK
09.03.2006, 16:10
:welcome: Jessy,
ob sich der Lohn aus Fixum und Provision zusammensetzt oder immer gleich bleibt macht nur verwaltungstechnisch einen Unterschied, weil bei Schwankungen (--> Provision) eben jeden Monat neu berechnet werden muss.
Die Rechenaufgabe im übrigen kann Dir niemand abnehmen:
Gegenüberzustellen sind gegenwärtiges Alg II einschließlich Kosten der Unterkunft und das, was vom Lohn angerechnet würde.
Wie die Anrechnung funktioniert, ist hier im Forum erklärt: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#17
Hallo Stephan,
sorry aber mit diesem Link kann ich null anfangen, verstehe ihn nicht.
Warum Anrechnung ? Verstehe den Text so das wenn ich nebenbei noch was verdiene. Die Fixum und Provision soll mein Hauptjob werden.
StephanK
09.03.2006, 16:57
Ob Haupt- oder Nebenjob, einziger oder Zweit-Job ist ganz egal.
Anrechnung bedeutet: Dein Einkommen wird - allerdings nicht in voller Höhe - vom Alg II abgezogen (= auf das Alg II angerechnet), weil Alg II nur gezahlt wird, wenn und soweit man es braucht (=bedürftig ist).
Allerdings nicht in voller Höhe heisst: Du kannst vom Einkommen allerlei abziehen, vor allem Fahrtkosten, die Du am besten genau nachweist, um nicht nur die niedrigen Pauschalsätze abziehen zu können.
Von dem, was dann rechnerisch noch übrig bleibt (sog. bereinigtes Einkommen), werden 20 % nicht auf das Alg II angerechnet.
Rechenbeispiel:
Gegenwärtiges Alg II: € 345 + € 200 Miete = € 545
Einkommen (nur Fixum) € 500, davon ab Werbungskosten 120 €, bleiben 380 €. Davon werden 20 % = 76 € nicht auf das Alg II angerechnet, die übrigen 304 aber schon, so dass noch 545 - 304 = € 201 Rest-Alg II gezahlt würden und Dir insgesamt € 701 zur Verfügung stehen.
iceman8245
09.03.2006, 17:35
Gilt die Rechnung auch bei ALG1 ??
Was ist denn mit dem Freibetrag von 100 Euro bei ALG2 oder 165 bei ALG1 ??
Bitte um antwort...
Lg
Ralf
Lieben dank Stephan,
wo liegt eigentlich die Gehaltsgrenze, sprich ab was für einem Gehalt bekommt man keine Zuschüsse mehr von Amt??
StephanK
10.03.2006, 09:03
@iceman8245: Wenn man Alg I und aufstockendes Alg II bezieht, ist es mit der Anrechnung ein bisschen kompliziert, denn es wird zwei mal angerechnet :mad: Einzelheiten mit einem Berechnungsbeispiel kannst Du nachlesen in den Durchführungshinweisen zu § 11 SGB II, Seite 32/33 des PDF-Dokuments
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20051121.pdf
@Jessy77: Dann, wenn der anzurechnende Anteil des Einkommens genau die Höhe des Alg II erreicht, weil Du dann den (gesetzlich vorgesehenen) Bedarf ohne Hilfe decken kannst.
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