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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Nebeneinkommen Freibetragsgrenze 165 Euro


ALN - Robot
30.05.2007, 10:40
Agentur für Arbeit in Paderborn: (http://news.google.com/news/url?sa=T&ct=de/2-0&fd=R&url=http://www.wochenspiegel-paderborn.de/allgemein/agentur-fur-arbeit-in-paderborn-2_2007-05-30_26696.shtml&cid=0&ei=cjhdRpCwCJKgogPswLXRDQ)

Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen jegliches Nebeneinkommen, sei es aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit,
bei ihrer Arbeitsagentur anzeigen. Wie die Agentur für Arbeit Paderborn dazu mitteilt, gilt dies auch für Nebeneinkünfte,
die unter der monatlichen Freibetragsgrenze von 165 Euro liegen.

Kommt der Leistungsbezieher seiner Anzeigepflicht nicht nach, so handelt er ordnungswidrig, und er muss mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld rechnen

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