mtbiker
30.05.2007, 14:25
Hallo alle zusammen,
ich bin innerhalb des Hauses in eine etwas grössere Wohnung umgezogen, da ich mich z.Zt. selbstständig "Existenzgründung" mache.
Aus eben diesem Grunde, da ich mit Massagebänken handele, diese ja nicht in der Hosentasche zu verstauen sind und ich auch gelegentlich Kunden empfange, bin ich aus einer 1-Zimmer-Wohnung in eine 2-3-Zimmer-Wohnung umgezogen.
Nun wird mir die Zahlung der höheren Miete verweigert, da ich mir das nicht habe "genehmigen" lassen. In einem anderen Thread hier habe ich gesehen, das ich gemäß $22 Abs. 1 SGB II einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Miete habe, die Regelung mit dem Genehmigenlassen eine "Sollvorschrift" sei.
Man solle sich nicht verrückt machen lassen und auf sein Recht pochen.
Siehe: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=58304
Nun meine Frage: hat da jemand Hinweise auf die (Un)Rechtmässigkeit der Regelung, gesetzliche Vorschriften dazu oder ähnliches?
Danke schon mal im Voraus
mtbiker
ich bin innerhalb des Hauses in eine etwas grössere Wohnung umgezogen, da ich mich z.Zt. selbstständig "Existenzgründung" mache.
Aus eben diesem Grunde, da ich mit Massagebänken handele, diese ja nicht in der Hosentasche zu verstauen sind und ich auch gelegentlich Kunden empfange, bin ich aus einer 1-Zimmer-Wohnung in eine 2-3-Zimmer-Wohnung umgezogen.
Nun wird mir die Zahlung der höheren Miete verweigert, da ich mir das nicht habe "genehmigen" lassen. In einem anderen Thread hier habe ich gesehen, das ich gemäß $22 Abs. 1 SGB II einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Miete habe, die Regelung mit dem Genehmigenlassen eine "Sollvorschrift" sei.
Man solle sich nicht verrückt machen lassen und auf sein Recht pochen.
Siehe: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=58304
Nun meine Frage: hat da jemand Hinweise auf die (Un)Rechtmässigkeit der Regelung, gesetzliche Vorschriften dazu oder ähnliches?
Danke schon mal im Voraus
mtbiker