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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug ohne "Genehmigung"


mtbiker
30.05.2007, 14:25
Hallo alle zusammen,

ich bin innerhalb des Hauses in eine etwas grössere Wohnung umgezogen, da ich mich z.Zt. selbstständig "Existenzgründung" mache.

Aus eben diesem Grunde, da ich mit Massagebänken handele, diese ja nicht in der Hosentasche zu verstauen sind und ich auch gelegentlich Kunden empfange, bin ich aus einer 1-Zimmer-Wohnung in eine 2-3-Zimmer-Wohnung umgezogen.

Nun wird mir die Zahlung der höheren Miete verweigert, da ich mir das nicht habe "genehmigen" lassen. In einem anderen Thread hier habe ich gesehen, das ich gemäß $22 Abs. 1 SGB II einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Miete habe, die Regelung mit dem Genehmigenlassen eine "Sollvorschrift" sei.
Man solle sich nicht verrückt machen lassen und auf sein Recht pochen.
Siehe: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=58304
Nun meine Frage: hat da jemand Hinweise auf die (Un)Rechtmässigkeit der Regelung, gesetzliche Vorschriften dazu oder ähnliches?

Danke schon mal im Voraus
mtbiker

StephanK
30.05.2007, 18:43
:welcome: mtbiker
Nun wird mir die Zahlung der höheren Miete verweigert, da ich mir das nicht habe "genehmigen" lassen. In einem anderen Thread hier habe ich gesehen, das ich gemäß $22 Abs. 1 SGB II einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Miete habe, die Regelung mit dem Genehmigenlassen eine "Sollvorschrift" sei.Es ist zwar richtig, dass die Sache mit der vorherigen Zusicherung (§ 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II) nur eine Sollvorschrift ist und das Umziehen "auf eigene Kappe" unschädlich ist, wenn die Miete dadurch nicht höher wird. Aber es gibt eben auch § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.Die Erforderlichkeit lässt sich zur Not auch noch nachträglich abklären, aber ich bin sehr skeptisch, ob sie anerkannt würde, weil Dein zusätzlicher Platzbedarf kein Wohnraumbedarf ist.

Du könntest nur versuchen, die Miete für die neue Wohnung nach Flächenanteilen rechnerisch zu trennen in einen Teil "wohnen" und einen Teil "Geschäftsraum" und letzteren als gewinnmindernde Betriebsausgaben anzusehen, was wiederum Dein Alg II erhöht.