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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amt ändert Meinung zur Untermiete


DDReck
09.03.2006, 16:51
hi, habe schon einiges hier gelesen, brauche aber jetzt selbst hilfe.[super forum]

als ich vor über einen jahr meinen hartziv antrag stellte habe ich einen untermietesvertrag mit meinen grosseltern abgeschlossen.

alles gesamt zahle ich etwas unter 200€ pauschal an meinen grosseltern.

nun hatte(habe) ich etwas ärger mit meiner fallmanagerin. jedenfalls scheint jetzt die schikaniererei loszugehen.

ich bekam ein schreiben in dem stand das mein geld storniert worden ist und ich ein gespräch mit der leistungsabteilung führen müsse.

kurzum:
es ging über ein jahr gut, jetzt meinen sie ich lebe in einer gemeinschaft oder so ähnlich(kann mich leider nicht mehr erinnern, war zu viel stoff)

jetzt wollen sie den rentenbescheid meiner grosseltern bzw meines grossvaters.

dürfen die dass, ich lebe in keiner gemeinschaft sondern als untermieter was auch bis jetzt ok war und abgesegnet wurde.

wie soll ich reagieren was kann ich tun?


danke

StephanK
09.03.2006, 17:25
:welcome: DDReck,
ich tippe mal, dass die ARGE meint, Du lebst mit den Großeltern in einer Haushaltsgemeinschaft und wirst von ihnen - zumindest teilweise - mit durchgefüttert, wenn sie es denn können.
Lies mal hier im Forum:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26
nach bei "Variante 1 - Haushaltsgemeinschaft". Was dort zu Eltern steht, gilt genau so für Großeltern.

Ob es tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft ist oder nicht, weiss ich nicht. Das hat einerseits mit den Gegebenheiten der Wohnung zu tun (eigene Sanitärräume? usw.), andererseits damit, ob Du selbständig wirtschaftest (selbst für Dich einkaufst, kochst, Dein eigenes Fach im Kühlschrank hast usw.) oder ob die Oma für Dich mit kocht und die Hemden bügelt.

Wenn es also tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft ist, musst Du die Rentenbescheide auch vorlegen.

DDReck
09.03.2006, 19:24
weiss den jemand die sätze?
also wieviel mein opa an rente bekommen darf, ohne das die mich f****n können?
wir sind mit 3 mann. opa oma und ich.
ausserdem ist mein opa 100% behindert und hat pflege stufe 3.

Die Ägypter
09.03.2006, 20:05
weiss den jemand die sätze?
also wieviel mein opa an rente bekommen darf, ohne das die mich f****n können?
wir sind mit 3 mann. opa oma und ich.
ausserdem ist mein opa 100% behindert und hat pflege stufe 3.

Stop....

Also grundsätzlich sind dir deine Großeltern nicht zum Unterhalt verpflichtet - natürlich kannst du - sofern du keine "Dienstleistungen" bzw. Verpflegung durch deine Großeltern beanspruchst als deine eigene BG eingestuft werden, wenn du die Hausgemeinschaft und jedwede vermutete Unterstützung eindeutig widerlegst.

Im Prinzip geht es das Amt nichts - aber auch gar nichts an, wieviel Rente deine Großeltern beziehen - sie haben das Recht, sich die Nebenkosten an deiner KDU vorlegen zu lassen, eben um es auf deinen Anteil herunterrechnen zu können, das war es aber auch.


PS... zu deiner Frage, was euch zusteht...

angemessener Wohnraum für 3 Personen, wird ca. bei 500 Euro liegen - dann deine Großeltern je 311 Euro und du mit 345 Euro.

Dann stehen euch zu dritt ca. 1.467 Euro zu - davon wird jedes Einkommen runtergerechnet, also die Renten der beiden - du kannst dir so selbst ausrechnen, ob noch erg. ALG II fließen wird.

DDReck
09.03.2006, 20:25
Also grundsätzlich sind dir deine Großeltern nicht zum Unterhalt verpflichtet - natürlich kannst du - sofern du keine "Dienstleistungen" bzw. Verpflegung durch deine Großeltern beanspruchst als deine eigene BG eingestuft werden, wenn du die Hausgemeinschaft und jedwede vermutete Unterstützung eindeutig widerlegst.

Im Prinzip geht es das Amt nichts - aber auch gar nichts an, wieviel Rente deine Großeltern beziehen - sie haben das Recht, sich die Nebenkosten an deiner KDU vorlegen zu lassen, eben um es auf deinen Anteil herunterrechnen zu können, das war es aber auch.


PS... zu deiner Frage, was euch zusteht...

angemessener Wohnraum für 3 Personen, wird ca. bei 500 Euro liegen - dann deine Großeltern je 311 Euro und du mit 345 Euro.

Dann stehen euch zu dritt ca. 1.467 Euro zu - davon wird jedes Einkommen runtergerechnet, also die Renten der beiden - du kannst dir so selbst ausrechnen, ob noch erg. ALG II fließen wird.


Ich hatte vor morgen dort hinzugehen, was soll ich dort jetzt sagen?

PS:
Ich bin über 25 Jahre!
Was bedeuten die Abkürzungen KDU & BG ?

Die Ägypter
09.03.2006, 20:52
Also grundsätzlich sind dir deine Großeltern nicht zum Unterhalt verpflichtet - natürlich kannst du - sofern du keine "Dienstleistungen" bzw. Verpflegung durch deine Großeltern beanspruchst als deine eigene BG eingestuft werden, wenn du die Hausgemeinschaft und jedwede vermutete Unterstützung eindeutig widerlegst.

Im Prinzip geht es das Amt nichts - aber auch gar nichts an, wieviel Rente deine Großeltern beziehen - sie haben das Recht, sich die Nebenkosten an deiner KDU vorlegen zu lassen, eben um es auf deinen Anteil herunterrechnen zu können, das war es aber auch.


PS... zu deiner Frage, was euch zusteht...

angemessener Wohnraum für 3 Personen, wird ca. bei 500 Euro liegen - dann deine Großeltern je 311 Euro und du mit 345 Euro.

Dann stehen euch zu dritt ca. 1.467 Euro zu - davon wird jedes Einkommen runtergerechnet, also die Renten der beiden - du kannst dir so selbst ausrechnen, ob noch erg. ALG II fließen wird.


Ich hatte vor morgen dort hinzugehen, was soll ich dort jetzt sagen?

PS:
Ich bin über 25 Jahre!
Was bedeuten die Abkürzungen KDU & BG ?

Hi....

das was Plan ist.... wirst du unterstützt - willst du unterstützt werden... bist du eigenständig? Wie sehen es deine Großeltern?

KDU = Kosten der Unterkunft (Warmmiete)
BG = Bedarfsgemeinschaft
HG = Hausgemeinschaft

Bei einer Hausgemeinschaft würden deine Großeltern als fiktive BG gewertet werden (da ohne Leistungsbezug) und du als deine eigene BG innerhalb der HG.

Wenn du allerdings schon eine Weile im Leistungsbezug bist - dann ist die Frage angebracht, warum ohne Änderung/Änderungsmeldung jetzt auf einmal eine andere Bewertung stattfinden soll...

Diese Frage kannst du ggf. im Form eines nachweisbaren Widerspruches (Bescheid abwarten) an deine zuständige ArGe weitergeben.

Die Ägypter
09.03.2006, 20:55
ich bekam ein schreiben in dem stand das mein geld storniert worden ist und ich ein gespräch mit der leistungsabteilung führen müsse.



Das ist eigentlich das Kernstück der Angelegenheit - was genau steht in diesem Schreiben? Du schreibst, du kannst dich nicht erinnern?

Bist du im laufenden Leistungsbezug - oder steht gerade Folgeantrag an?

Du solltest neben allem anderen, Widerspruch einlegen - ist auf diesem Schreiben irgendwo eine Rechtsfolgebelehrung?

DDReck
09.03.2006, 20:59
Hi....

das was Plan ist.... wirst du unterstützt - willst du unterstützt werden... bist du eigenständig? Wie sehen es deine Großeltern?

ich bin eigenständig, muss selber einkaufen selber kochen und ich werde "nicht" finanziell unterstüzt!


kann ich den morgen da hingehen und sagen:
die höhe der rente meiner grosseltern geht ihnen nichts an und ausserdem bin ich eigenständig oder so?

nicht das ich tierisch auf die schnauze falle!

Die Ägypter
09.03.2006, 21:09
Hi....

das was Plan ist.... wirst du unterstützt - willst du unterstützt werden... bist du eigenständig? Wie sehen es deine Großeltern?

ich bin eigenständig, muss selber einkaufen selber kochen und ich werde "nicht" finanziell unterstüzt!


kann ich den morgen da hingehen und sagen:
die höhe der rente meiner grosseltern geht ihnen nichts an und ausserdem bin ich eigenständig oder so?

nicht das ich tierisch auf die schnauze falle!


Du solltest eine Widerlegung der Hausgemeinschaft und Unterstützung aufsetzen und von deinen Großeltern unterschreiben lassen - das reichst du in Kopie nachweisbar ein (Empfangsbeleg).

Eine 100%-Aussage wird dir kaum jemand geben können - um annähernd sicher Auskunft zu geben, müsste ich den Inhalt des dir vorliegenden Schreibens kennen, die dort aufgelisteten Paragrafen - ob das Schreiben rechtliche Relevanz hat, kann ich dir so auch nicht beantworten, das hängt davon ab, wie es abgefasst wurde....

Fakt ist - im laufenden Bewilligungszeitraum, kann nicht ohne weiteres die Zahlung - grundlos eingestellt werden. Verschiedene Wege sind möglich - abhängig von dem dir vorliegenden Schreiben, zunächst der Widerspruch...

Aber auch mündliche Vorsprache mit dem Hinweis ggf. zum Sozialgericht zu gehen und eine EA zu beantragen. Letzlich kommt es auf einen entscheidenen Faktor an... bist du hilfebedürftig... und - wer ist beweispflichtig, dass du es ggf. nicht bist.

Wenn du sehr unsicher bist - geh zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage dort Beratungshilfe (Beratungshilfeschein), dafür musst du Einkommensnachweise vorlegen - damit gehst du dann zu einem Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist (ggf. werden zusätzlich 10 Euro Honorar fällig) und lässt dich dort umfassend beraten.

DDReck
09.03.2006, 21:32
danke für deine antwort.

das schreiben ist schon geschichte weil ich schon bei diesem gespräch war und da sagte man mir das man ebend den rentenbescheid benötige. was ich selber für pure schikane halte.

aber hier das schreiben:


Briefkopf etc.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)


Sehr geehrter Herr xIchx

in Ihrer Leistungsangelegenheit bitte ich sie bis zum xx.xx.2006 um Vorsprache im Zimmer x der Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter folgender Telefonnummer:
xxxxx/xxxxx

Die Leistung ab April 2006 wurden vorläufig bis zu Ihrer Vorsprache storniert.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Das war der ganze Brief, mehr nicht!!
Aber wie schon erwähnt war ich schon da!

Die Ägypter
09.03.2006, 22:03
danke für deine antwort.

das schreiben ist schon geschichte weil ich schon bei diesem gespräch war und da sagte man mir das man ebend den rentenbescheid benötige. was ich selber für pure schikane halte.

aber hier das schreiben:


Briefkopf etc.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)


Sehr geehrter Herr xIchx

in Ihrer Leistungsangelegenheit bitte ich sie bis zum xx.xx.2006 um Vorsprache im Zimmer x der Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter folgender Telefonnummer:
xxxxx/xxxxx

Die Leistung ab April 2006 wurden vorläufig bis zu Ihrer Vorsprache storniert.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Das war der ganze Brief, mehr nicht!!
Aber wie schon erwähnt war ich schon da!


Aha... also läuft dein Bewilligungszeitraum am 31.03. ab - und Folgeantrag wäre für die Zeit ab 01.04.06 zu stellen?

Falls das nicht so ist - und der laufende Bescheid bis z.b. 30.04. durchliefe, wäre das Schreiben so nicht hinzunehmen!

Jetzt die Frage: Keine Widerspruchsbelehrung, kein Hinweis, kein Nichts in diesem Schreiben?

Das funktionobelt so nämlich nicht...

Wird denn die Leistung bis dato nach alter Berechnung ausgezahlt?

...und dann.... was hast du in dieser mündlichen Vorsprache an Infos gegeben und erhalten?

DDReck
09.03.2006, 22:28
Nein, keine Widerspruchsbelehrung, wie ich schon erwähnte das ist der ganze Brief!

Mein Bewilligungszeitraum läuft noch bis zum 31.05.2006
und ja, die Leistung wird nach alter Berechnung ausgezahlt!

Infos nur mündlich nichts schriftliches!
tja wie gesagt die wollen den rentenbescheid weil ich bei meinen grosseltern lebe und wir eine halt eine gemeinschaft haben.

wie gesagt, alles nur schikane!
oder?

Die Ägypter
09.03.2006, 22:40
Nein, keine Widerspruchsbelehrung, wie ich schon erwähnte das ist der ganze Brief!

Mein Bewilligungszeitraum läuft noch bis zum 31.05.2006
und ja, die Leistung wird nach alter Berechnung ausgezahlt!

Infos nur mündlich nichts schriftliches!
tja wie gesagt die wollen den rentenbescheid weil ich bei meinen grosseltern lebe und wir eine halt eine gemeinschaft haben.

wie gesagt, alles nur schikane!
oder?

Ihr habt keine Gemeinschaft!

Und wenn dein Großvater sich querstellt, können sie dir nicht die Leistung mindern - und schon gar nicht aus dem Blauen heraus - wie sind sie auf die Idee gekommen, das wird doch im Gespräch irgendwie begründet worden sein =?

Ansonsten... die Leistung vor Ablauf einstellen ohne Begründung, ja... ohne rechtliche Relevanz und ohne Änderung in den einzelnen Bewilligungszeiträumen???

Beurteile selbst, ob das rechtens sein kann und wehr dich!

DDReck
09.03.2006, 22:52
ok danke
werde morgen hingehen und es aufklären, fals es nichts bringen sollte werde ich mich mit dem abteilungsleiter unterhalten oder mit einer dienstaufsichtsbeschwerde drohen wegen amtsmissbrauch oder sonstiges :-x

ok danke nochmals

Die Ägypter
09.03.2006, 23:05
ok danke
werde morgen hingehen und es aufklären, fals es nichts bringen sollte werde ich mich mit dem abteilungsleiter unterhalten oder mit einer dienstaufsichtsbeschwerde drohen wegen amtsmissbrauch oder sonstiges :-x

ok danke nochmals

Denk an die schriftliche Widerlegung - auch solltest du anbieten es an Eides statt persönlich zu erklären.

Wenn du die Widerlegung dort abgibst, lass dir den Erhalt bescheinigen (auf einer Kopie!!!) - sollten sie weiterhin auf den Rentenbescheid bestehen, lass dir auch das schriftlich geben. Wird die Leistung dann - grundlos eingestellt - musst du zum Sozialgericht und dagegen eine einstweilige Anordnung erwirken.

Im Übrigen - sie können an der KdU "herumkauen", die komplette Regelleistung dürfen sie in keinem Fall einstellen, das ginge nur, wenn du mehrfach nachweisbar deine Mitwirkungspflichten verletzt oder sanktioniert würdest wegen Termin-Schluderei oder Arbeitsverweigerung - und auch das geht nicht auf einen Schlag!!!

Und noch ein Tipp am Rande - nicht so viel persönlich und nur mündlich klären, sondern weitestgehend schriftlich per Einschreiben/Rückschein agieren. Weiterhin - wenn irgend möglich - wenn es an´s "Eingemachte" geht, einfach einen Zeugen mit zum Amt nehmen - und schön Notizen machen!

DDReck
09.03.2006, 23:14
ok danke nochmals

border
09.03.2006, 23:17
Hallo DDreck,

das Amt kann Dich nicht zu einer Herausgabe des Rentenbescheides seitens deiner Großeltern zwingen, auch hat das Amt keine Befugnis Dir dein Geld aufgrund dessen zu streichen.

DU bist schlicht und einfach Untermieter und fertig, - falls das Amt dann doch etwas über Deine Großeltern wissen möchte soll es diese bitte gefälligst selber fragen, Du bist dem Amt hierüber in keinster Weise auskunftspflichtig. und Du lebst nicht mit Ihnen in einer Hausgemeinschaft sondern es handelt sich um ein Untermietsverhältnis!

Du lebst in keiner Gemeinschaft sondern stellst als Untermieter Deine eigene Bedarfsgemeinschaft dar die nichts aber auch wirklich nichts mit deinen Großeltern zu tun hat!

Wenn das Amt etwas streichen möchte muß es darlegen warum und wieso, einfach so geht nicht.

Also zum Termin richtig stellen das Du Deine eigene Bedarfgemeinschaft bildest, und DU deswegen auch nicht irgendwelche Dinge von deinen Großeltern beibringen mußt. Ihr lebt nicht in einer Hausgemeinschaft.
Jeder lebt für sich, daran ändert auch der Umstand nichts das es sich beim Vermieter um Deine Großeltern handelt.

- sollten sie dennoch Informationen über Deine Großeltern haben wollen, weise das Amt darauf hin das Sie ja die Postadresse kennen und sie diese diesbezüglich ja anschreiben können.

- und vesuche nicht zu drohen, sondern versuche ruhig zu bleiben auch wenns schwer fällt.


Wünsche viel Erfolg

MfG

border

DDReck
09.03.2006, 23:52
auch wenns schwer fällt.

ha ha ha ha
LOL, es fällt mir wirklich schwer :kotz:


manche werden ja noch mehr schikaniert und das die nicht ausrasten und eine straftat begehen grentz an ein wunder!

DDReck
11.03.2006, 14:41
hallo ich bin es nochmal
um es vorweg zu sagen, das gespräch werden ich am montag mit der leiterin dieses ***haufens führen.

habe noch eine frage:
ich habe einen bekannten alles erzählt und gesagt das es nur schikane ist, weil ich mein maul zu recht bei meiner fallmanagerin aufgerissen habe und ich habe ihn dann noch diesen brief gezeigt:
Briefkopf etc.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)


Sehr geehrter Herr xIchx

in Ihrer Leistungsangelegenheit bitte ich sie bis zum xx.xx.2006 um Vorsprache im Zimmer x der Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter folgender Telefonnummer:
xxxxx/xxxxx

Die Leistung ab April 2006 wurden vorläufig bis zu Ihrer Vorsprache storniert.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
mein bekannter meinte daraufhin das dieser brief mein reiner glücksfall ist, den:

ohne rechtsbelehrung
ohne begründung
aus dem nichts den ganzen leistungssatz stornieren
ohne widerspruchsklausel

ist der brief ein schriftlicher "AMTSMISSRAUCH" beleg.

und das schöne ist, die sachbearbeiterin (die eine freundin meiner fallmanagerin ist) hat diesen brief auch noch unterschrieben!

wie seht ihr es?

StephanK
11.03.2006, 16:08
Es gibt zwar die gesetzliche Möglichkeit, eine Sozialleistung einzustellen, wenn der Empfänger nicht an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt, aber darauf muss zuvor unter Fristsetzung hingewiesen werden:
§ 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
(...)
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.Wenn dieser Hinweis gefehlt hat, ist auch eine "vorläufige" Leistungseinstellung rechtswidrig.

DDReck
11.03.2006, 17:42
sehr gut, vielen dank


damit kann ich die jetzt mal etwas unter druck setzen :P

DDReck
16.03.2006, 22:18
alles wieder in ordnung.
eine unterlage aus meiner akte war verschwunden und ist "irgendwie" wieder aufgetaucht! :-x


danke nochmals an alle :D

StephanK
16.03.2006, 22:27
tja, an Wiverfastelovend kommt's anscheinend schon mal auch zu Aktenverlusten... :patsch: