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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählen Kindergeld und Unterhalt als Einkommen?


lela86
30.05.2007, 15:12
uups mir ist aufgefallen das ich beim Ttel Elterngeld statt UNTERHALT geschrieben habe, sorry kann das jemand ändern?
:)Hallo, falls dieses Thema nicht hier hin passt bitte verschieben , wusste nicht wohin sonst :oops:

Bekomme ja bald ein baby und wollte mal wisse wie das alles so abläuft bzw geregelt wird..
Ne Bekannte erzählte mir jetzt, dass KG und Unterhalt beim Alg2 als einkommen gerechnet werden stimmt das so?

Hab mir das in nem Rechner ausgrechnet aber ich werde da nicht schlau draus....:confused:

Regelleistungen: 552,00€Mehrbedarf: 124,00€Kosten für Unterkunft und Heizung*: −0,00€Bedarf: 676,00€zu berücksichtigendes Einkommen: −281,00€Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 395,00

diese 281€ die abgezogen werden sind das 154€ Kindergeld und die 127€ Unterhaltsvorschuss?? Die 127€ hatte ich jetzt einfach mal bei einkommen angegeben, wenns richtig ist, dass es abgezogen wird...

Ich hoffe mir kann da jemand helfen und ich habs in etwa richtig erklärt was ich möchte..

Lg lela

quinkyjones
30.05.2007, 15:54
Hallo,

die Rechnung ist grundsätzlich richtig, allerdings fällt mir auf, das bei Unterkunft und Heizung 0,00€ steht.

Werden Mietkosten und Nebenkosten sofort vom Amt an den Vermieter überwiesen? Oder wohnst Du Mietfrei?

Unterhalt und Kindergeld werden als Einkommen des Kindes gegengerechnet.

Falls Du mietfrei wohnst, ist diese Rechnung nicht richtig, da Dein Kind dann aus der BG herausfällt und die Rechnung sieht etwas anders aus.

Gruß
Quinkyjones

lela86
30.05.2007, 16:13
Also ich wohne noch zuhause und muss kein Geld abgeben, nur 50€ , der kleine soll im August zur Welt kommen, kann dann noch 2-3 Monate zuhause wohnen bleiben dann muss ich mir was eigenes suchen!

Aber was ist denn da für ein Unterschied ob ich Mietfrei wohne oder nicht?
Und für mich klingt das so, dass mein Sohnemann nachher für mich aufkommen muss?

StephanK
30.05.2007, 19:00
Aber was ist denn da für ein Unterschied ob ich Mietfrei wohne oder nicht?Das ist deswegen wichtig, weil die "Kosten der Unterkunft", also Miete, ein Bestandteil des Alg II sind.

Ich nehme an, dass die 86 in Deinem nickname für Dein Geburtsjahr steht und Du noch keine 25 bist. Das bedeutet, dass Dir der Alg II-Träger Dir/Euch nicht so ohne weiteres eine eigene Wohnung finanziert. Deswegen empfehle ich Dir, Dich rechtzeitig darum zu kümmern. Du wirst dem Alg II-Träger klar machen müssen, dass Deine Eltern Dich mit Kleinkind nicht mehr in der Wohnung haben wollen und es dauerhaft Streit gäbe, wenn man Dich zwingen würde, weiter dort zu wohnen.

Und für mich klingt das so, dass mein Sohnemann nachher für mich aufkommen muss?Nein.

lela86
31.05.2007, 11:48
Ja das stimmt bin unter 25, aber ist soweit geklärt, ich muss ja für Wohngeld auf Sozialamt gehen weil wir im Kreis Ahrweiler es net auf die Reihe bekommen haben ne ARGE zu gründen:wut: Aber geht von denen aus in Ordnung! Danke :)

Also werden jetzt Unterhalt und Kindergeld mir wieder abgezogen?

StephanK
31.05.2007, 13:35
Unterhalt und Kindergeld werden als Einkommen des Kindes gegengerechnet.So ist es. Der Bedarf des Kindes (€ 207 + seine Hälfte der Miete) ist wahrscheinlich durch Unterhalt und Kindergeld mehr als gedeckt, so dass, wenn das zutrifft, das Kind keine Bedarfsgemeinschaft mit Dir bildet. Dennoch muss sein Einkommen angegeben werden.

quinkyjones
31.05.2007, 17:10
Wenn der Unterhalt und das Kindergeld den Bedarf des Kindes (207€ + hälftige Miete) überschreiten, wird das überschüssige Kindergeld auf den Bedarf der Mutter angerechnet (Kindergeldüberschussrechnung). Allerdings wird vor Verrechnung des Überschusses dem Kind die Versicherungspauschale von 30€ gewährt, und nach Übertragung dieses dann restlichen Überschusses wird dieser als Einkommen auf Ihren Bedarf angerechnet, wiederum unter Gewährung der Versicherungspauschale (diesmal für die Mutter) von 30€ verrechnet.

Gruß
quinkyjones

lela86
31.05.2007, 20:58
Ahhh okay, jetzt verstehe ich so langsam :razz:

Allllllso gehen wir davon aus , das Kind bekommt 154 KG +127 Unterhalt
sind ja 281 € dann werden die restlichen 74 Euro davon abgezogen und mir al einkommen angerechnet?
Wenn ja ziemlich komische sache ich meine das Geld wird mir ja dann wieder abgezogen und mir bleibt weniger Geld zum leben? soweit richtig?
Solange ich KEINE miete zahlen muss, wenn ich dann Miete zahlen muss sagen wir als beispiel jetzt ma 400 euro dann wird dem kind erst bei einem Betrag über 407 (207€ Bedarf + 200 € miete ) was abgezogen?

Boar sorry das ich so doofe fragen stellen, aber ich hab da null plan von:oops:

julia1986
31.05.2007, 21:24
hey toll , das gleiche wollte ich auch Fragen:)

Mmmhh das bringts ja dann auch net soo wirklich ich bekomm nämlich unterhalt vom KV glaube das sind dann 276 wenn mein kleiner da ist , bin dann auch alleinerziehend!
Dann wird mir ja das komplette geld wieder abgezogen? Versteh den sinn nicht, dann brauch man ja garnix zu bekommen wenns eh wieder abgezogen wird oder seh ich das jetzt falsch?

Hab zudem in nem Forum diese Aussage gefunden

Hallo,
ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter Alg II
die Miete und Strom/Gas werden bezahlt,
dazu kommen dann noch extra ca. 550 Euro.
Dann bekomme ich noch Kinder- (154,-), Erziehungsgeld (300,-) und Unterhaltsvorschuss (127,-).

Davon kann man also ganz gut leben, hatte vorher auch Angst, dass ich mit viel weniger auskommen muss.
Also keine Panik.

Wie kann das sein, das bei ihr NICHTS abgezogen wird und bei anderen schon????

StephanK
31.05.2007, 21:47
Wenn der Unterhalt und das Kindergeld den Bedarf des Kindes (207€ + hälftige Miete) überschreiten, wird das überschüssige Kindergeld auf den Bedarf der Mutter angerechnet (Kindergeldüberschussrechnung).Wieso bitte? Jedenfalls für den Unterhalt ist das meiner Meinung nach nicht richtig.
(4) Einkommen und Vermögen der zur Bedarfsgemeinschaft
gehörenden unverheirateten Kinder sind nicht auf den Bedarf
der Eltern anzurechnen. (Durchführungshinweise der BA zu § 9 SGB II, Rz. 9.44)
Das entspricht auch der Regelung in § 9 Abs. 1 SGB II.

lela86
01.06.2007, 11:08
noch ne Frage:oops: Dann is gut denke ich :D

Ihr sprecht hier von wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört und wenn NICHT!

Wann gehört es denn dazu, und wann NICHT?

Und wann wir was abgezogen, wenns dazu gehört oder wenns NICHT dazu gehört

fragi
01.06.2007, 11:15
Schau dir mal §7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html) an, dort wird in den letzten beiden absetzen was erwähnt...

Grob kann man sagen, wenn du dein Einkommen (ALG II Satz + Miete (anteilig oder auch nicht) selbst tragen kannst und nicht mehr bedürftig bist fällst du aus der bedarfsgemeinschaft heraus. Wohnst du aber noch im selben Haus bildest du eine Haushaltsgemeinschaft.
Dies gilt allg. bis zum 25 Lebensjahr. (dann ist man nach dem SGB II erst "erwachsen") :)

Wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört wird sein Einkommen angerechnet (einbeziehung der üblichen Freibeträge).

Gehört das Kind zur Haushaltsgemeinschaft wird erst ab einem Betrag (Bedarf + Anteilige Miete)*2 grob angerechnet.

julia1986
01.06.2007, 12:02
Grob kann man sagen, wenn du dein Einkommen (ALG II Satz + Miete (anteilig oder auch nicht) selbst tragen kannst und nicht mehr bedürftig bist fällst du aus der bedarfsgemeinschaft heraus. Wohnst du aber noch im selben Haus bildest du eine Haushaltsgemeinschaft.
Dies gilt allg. bis zum 25 Lebensjahr. (dann ist man nach dem SGB II erst "erwachsen") :)

HÖ?? jetzt versteh ich nix mehr, ich weis net obs lela auch so geht!
Icg glaube sie meine mit dem KIND nicht sich sonder ihren Sohnemann den sie bald bekommt, der kleine kann ja noch kein ALG 2 beziehen! Oder habe ich deinen post jetzt nur net kapiert???

maaan ist das alles schwer :P

fragi
01.06.2007, 12:17
Das soll heissen dass wenn die Kinder kein eigenes Einkommen haben um aus der BG zu fallen, dann sind sie da drin, das heisst wenn sie ein Kind bekommt, gehört es automatisch zur Bedarfsgemeinschaft, und zwar im Zweifel solange bis es eigenes einkommen hat oder das 25 Lebensjahr vollendet hat.

quinkyjones
01.06.2007, 12:26
Hallo Stephan,

Du hast recht, für den Unterhalt gilt die Kindergeldüberschussrechnung nicht.

Allerdings wie wird Unterhalt und Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet?

207€ Regelsatz
+ hälftige Miete
Bedarf des Kindes

Als erstes wird der Unterhalt abgezogen, es besteht kein Überschuss, so gehen die ARGEN von
dann wird als zweites das Kindergeld abgezogen, jetzt entsteht ein Überschuss und die Kindergeldüberschussrechnung tritt in Kraft.

Würde zuerst das Kindergeld und dann der Unterhalt abgezogen, hättest Du recht.
Die Abwicklungsvorschriften sehen das genau anders rum vor, daher entsteht diese Überschussrechnung.
Der Staat weiss, wie man arme Menschen (Kinder) des geringen Geldes beraubt.

Gruß
quinkyjones

julia1986
01.06.2007, 12:30
Das soll heissen dass wenn die Kinder kein eigenes Einkommen haben um aus der BG zu fallen, dann sind sie da drin, das heisst wenn sie ein Kind bekommt, gehört es automatisch zur Bedarfsgemeinschaft, und zwar im Zweifel solange bis es eigenes einkommen hat oder das 25 Lebensjahr vollendet hat.


Also werden Kindergeld + Unterhalt als einkommen vom Kind gerechnet?
Dann gehört es ja nicht mehr zur BG weil es ja ein eigenes Einkommen hat???
Hab ich das jetzt kapiert?

StephanK
01.06.2007, 12:37
Als erstes wird der Unterhalt abgezogen, es besteht kein Überschuss, so gehen die ARGEN von
dann wird als zweites das Kindergeld abgezogen, jetzt entsteht ein Überschuss und die Kindergeldüberschussrechnung tritt in Kraft.Wenn man es "streng zivilrechtlich" sieht, hat das seine Berechtigung, weil der Unterhalt eigenes Einkommen des Kindes ist, während das Kindergeld dem Elternteil zusteht, bei dem das Kind lebt und nur aufgrund § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II dem Kind zugerechnet wird - und das eben nur, "soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird".

Allerdings ist es schon fraglich, ob dieser "Vorrang" des privaten Unterhalts gerechtfertigt ist - aber das ist eine politische Frage...