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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freibetrag und Einkommensbereinigung?


Kasandra
30.05.2007, 16:30
Ich hatte heute einen Termin auf dem Arbeitsamt, und hätte mir diesen eigentlich sparen könneen.

1. Wußte die Mitarbeiterin nicht warum ich vorspreche, obwohl ich ein Schreiben vom AA erhalten habe, das noch Unterlagen fehlen und ich
diese bitte abgeben möchte.

2. Wollte ich gerne meinen neuen Bewilligungsbescheid erklärt haben, aber dazu war sie nicht in der Lage. Erst hatte Sie die Akte nicht, und dann konnte sie mir trotz Akte nicht erklären wie sich die Zahlen zusammensetzen.

Ist das nicht toll???

Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 1346,19€ und laut dem AA bekommt er nur 225,33€ Freibetrag.

Aber laut dem Merkheft SGB II Arbeitslosengeld II / Sozialgeld auf den Seiten 33,34 und 35 geht das doch so, oder???

von 1346,19€ bleiben sowieso 100,00€ frei

dann von 100,01€ bis 800,00€
das sind 700,00€ und davon 20% bleiben also 140,00€ frei

dann von 800,01€ bis 1346,19€
das sind 546,19€ davon 10% bleiben also 54,62€ frei
das macht zusammen 294,62€

dazu kommt ein Freibetrag von 30,00€
bei Berücksichtigung von einem
mindderjährigen Kind

und noch 1/60 der Werbungskostenpauschale 15,33€
das macht zusammen 339,95€

liege ich da falsch, oder ist das Arbeitsamt im Unrecht?
Kann mir da jemand weiterhelfen???

Muss mir das Arbeitsamt nach schriftlicher Aufforderung die Zahlen
aufschlüsseln, wie die sich zusammensetzen?

Dann habe ich im August 2006 einen Änderungzettel abgegeben, und gemeldet, das wir keine KfZ Haftpflicht mehr haben. Und erst jetzt stellt
das Arbeitsamt fest, das sie den KfZ VErsicherungsbeitrag jeden Monat bei der Berechnung berücksichtigt haben. Da ich aber nicht wußte, wie sich die Zahlen zusammensetzten, konnte ich auch nicht nachvollziehen, was in den Beträgen alles beinhaltet ist. Muss ich da jetzt die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstatten, obwohl es nicht mein Fehler ist???

Liebe Grüße
Kasandra

Upsala
30.05.2007, 22:31
Servus Kassandra!
Ihr solltet in jedem Fall eine detaillierte Berechnung anfordern. Bei euch scheint mir aber ausnahmsweise der Fall gegeben, dass die Obergrenze (1500 Euro) durch den Verdienst erreicht ist, da das Bruttogehalt zugrunde gelegt wird. Das könnte die Ursache für den geringeren Freibetrag sein. Sicher bin ich mir da allerdings nicht. Warte also noch andere Antworten ab.
Sollte es jedoch so sein, solltet ihr mal über Wohngeld, statt ALG II nachdenken.

StephanK
31.05.2007, 00:06
und noch 1/60 der Werbungskostenpauschale 15,33€ Speziell zu diesem Punkt möchte ich noch ergänzend darauf hinweisen, dass bei der Höhe des Einkommens Deines Mannes die kompletten Werbungskosten abgesetzt werden können, nicht nur die mickerige Pauschale. Zwar muss man sich die Mühe des Einzelnachweises machen, aber sie lohnt sich meistens, vor allem dann, wenn man einen etwas weiteren Weg zur Arbeit hat.

Kasandra
31.05.2007, 09:09
Überprüfungsantrag nach SGB X für den Änderungsbescheid vom 22.05.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte sie bitten die Berechnung noch einmal zu überprüfen.


abzüglich Freibetrag
Es kann doch nicht sein, das bei gleichem Einkommen (in den Bescheiden) der Freibetrag
so unterschiedlich ist.

Oktober 2006 bis April 2007 Höhe des Freibetrag 225,33€
Mai 2007 bis Mai 2007 Höhe des Freibetrag 376,53€
Juni 2007 bis Oktober 2007 Höhe des Freibetrag 464,73€

Laut ihrem Merkblatt Arbeitslosengeld II auf den Seiten 33,34 und 35 geht die Berechnung aber so:

1346,19€ davon bleiben mindestens frei 100,00€

von 100,01€ bis 800,-€ = 700,-€
bleiben zusätzlich 20% frei = 140,00€

von 800,01€ bis 1346,19€ = 546,19€
davon bleiben nochmals 10% = 54,62€

bei Berücksichtigung eines minderjährigen
Kindes nochmals = 30,00€

1/60 der im Steuerrecht geltenden
Werbungskostenpauschale = 15,33€
Das ergibt zusammen 339,95€

Wie kommen sie da auf so unterschiedliche Beträge?
Bitte legen sie mir Ihre Zusammensetzung der o.g. Zahlen dar.



Einkommensbereinigung
Wie kommen sie auf folgende Zahlen?

Von Oktober 2006 bis April 2007 472,33€
Für Mai 2007 376,53€
Von Juni 2007 bis Oktober 2007 104,11€

Die Berechnung der Einkommensbereinigung geht laut der Hotlinemitarbeiterin
(gesprochen am 29.05.2007) so:

Von Oktober 2006 bis April 2007

Versicherungspauschale = 30,00€

8 Fahrten ( Wochenendheimfahrten) x 80 km x 0,20€ = 128,00€

4 Übernachtungen pro Woche mit je mit 12,00€ x 16 = 192,00€
Übernachtungskosten (Bescheinigung wurde dem
Arbeitsamt im Oktober 2006 vorgelegt)____________________________
Das ergibt zusammen 350,00€


Für Mai 2007

Versicherungspauschale = 30,00€

4 Fahrten Wochenendheimfahrten) x 80 km x 0,20€ = 64,00€

6 Übernachtungen mit je mit 12,00€ x 6 =
Übernachtungskosten (Bescheinigung wurde dem 72,00€
Arbeitsamt im Oktober 2006 vorgelegt)

Anteilig KfZ Versicherung ab 12.05.2007
74,11€ : 31 Tage = 2,39€ x 20 Tage = 47,81€

Fahrkosten ab 12.05.2007 = 12 Tage x 80 km x 0,20€ = 192,00€
Das ergibt zusammen 405,81€


Von Juni 2007 bis Oktober 2007

Versicherungspauschale = 30,00€
KfZ Versicherung 74,11€
Fahrkosten 19 Tage x 80 km x 0,20€ = 304,00€
Das ergibt zusammen 408,11€


Ich habe am 30.05.2007 persönlich in der Arbeitsgemeinschaft vorgesprochen, aber
leider war die Mitarbeiterin nicht in der Lage mir meine Fragen zu beantworten,
deshalb mache ich das nun schriftlich.

Bitte überprüfen sie die Berechnung von Oktober 2006 bis Oktober 2007 auf die von mir beanstandeten Angaben.



Kann man das so lassen?

StephanK
31.05.2007, 09:34
Das kannst Du so lassen!

Es ist kein Anlass Deinen Text zu verändern, sondern ich weise nur zur Klarstellung und als Hintergrundinformation für Dich darauf hin, dass man sich auf die "Merkblätter" nicht wirklich berufen kann. Sie sind nur eine unverbindliche Information - mehr nicht. Maßgeblich ist allein der verbindliche Gesetzestext.

Kasandra
31.05.2007, 09:46
Trifft das auch bei ALG II zu???

Habe das im Internet gefunden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/neu-Werbungskosten.html#d1.8
Doppelte Haushaltsführung

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erwachsen, sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Für Kinder in Ausbildung kann eine doppelte Hauhaltsführung nur anerkannt werden, wenn die Kinder am jeweiligen Heimatwohnort auch über einen eigenständigen Haushalt verfügen. Ein genutztes Zimmer in der Wohnung der Eltern reicht hierzu nicht aus.
Folgende Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können angesetzt werden:
1. Fahrtkosten

Aufwendungen für die beiden Fahrten zur Begründung bzw. Auflösung der doppelten Haushaltsführung in der tatsächlich anfallenden Höhe (u. a. 0,30 € ab 2002 je km bei PKW-Benutzung)
Aufwendungen für eine tatsächlich durchgeführte Familienfahrt pro Woche (0,30 € je Entfernungskilometer ab 2004; 0,40 € je Entfernungskilometer ab 2002)
Aufwendungen für Fahrten zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte. Ab 2004 gilt eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Kilometer2. Verpflegungsmehraufwendungen

Für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung werden für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom bisherigen Wohnort folgende Beträge anerkannt
Abwesenheit
mindestens 8 Stunden: 6 €
mindestens 14 Stunden: 12 €
24 Stunden: 24 €3. Aufwendungen für die Zweitwohnung

Hier sind regelmäßig die tatsächlichen Gesamtkosten der Zweitwohnung (also auch die Nebenkosten) anzuerkennen.

StephanK
31.05.2007, 09:57
Das gilt auch beim Alg II, weil in beiden Fällen die steuerlichen Vorschriften gelten. Allerdings scheint es mir nicht so, dass Dein Mann wirklich einen Zweithaushalt führt; jedenfalls schriebst Du von "übernachten", was für mich nach Hotel/Pension klingt.

Doppelte Haushaltführung setzt schon voraus, dass es einen tatsächlichen zweiten Haushalt gibt, also eine dauerhafte Bleibe, die zumindest annähernd so etwas wie "Wohnung" ist.

Wenn es "grenzfällig" ist, bitte ich Dich, auf einer der vielen Steuerrechts-Seiten im Internet nachzuforschen und/oder in einem der vielen Foren zu steuerrechtlichen Themen nachzufragen.

Bedenke bitte auch, dass diese Kosten nur zeitlich begrenzt anerkannt werden, weil erwartet wird, dass man nach einer gewissen Übergangszeit zum Arbeitsplatz hin umzieht - oder aber die Kosten selbst trägt.

Kasandra
31.05.2007, 10:01
ja mein Mann hat nur in einer Pension geschlafen, aber das Arbeitsamt hat auf meinen Änderungsbescheid als Grund: doppellte Haushaltsführung geschrieben. er hatte eine kleine küche mit in dem zimmer und auch ein eigenes bad. er hat dort 10 monate geschlafen. ich meinte ja ob man diese kosten auch bei alg II bei der einkommensanrechnung berücksichtigt bekommt?

StephanK
31.05.2007, 10:27
Es sollte jedenfalls versucht werden. Diese Kosten sind Teil der Werbungskosten, müssen also bei diesen miteingerechnet werden.