Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld
Hallo zusammen, ich bin 36 Jahre und weiss nicht genau wielange ich Arbeitslosengeld I bekomme.
Ich war von 12/1999 bis 07/2003 beschäftigt. Dann war ich zwei Monate Arbeitslos gemeldet. Von 10/2003 bis 11/2004 war ich wieder beschäftigt.
Bekomme ich jetzt 6 oder 12 Monate Arbeitslosengeld I ?
Dank im Voraus
Gruß Guido
Betroffener
10.05.2005, 14:30
:welcome: leini68,
Die Arbeitsagentur hat zu diesem Thema folgenden Text veröffentlicht:
Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld gilt erst ab Februar 2006 (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=55824&rqc=8&ls=false&ut=0)
Entwarnung: Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld gilt erst ab Februar 2006
Presseinformation der Regionaldirektion NRW
Beschäftigte, die bis spätestens 31. Januar 2006 arbeitslos werden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, erhalten Arbeitslosengeld nach der derzeitigen Gesetzesgrundlage – natürlich nur, wenn alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das heißt, 57 Jahre und ältere, die innerhalb von sieben Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 64 Monate beitragspflichtig beschäftigt waren, können 32 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Es ist alles nicht so einfach, mit den vier neuen Gesetzen „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch Hartz I, II, III und IV genannt. In Ratgeber-Aktionen, Beratungsgesprächen und Medienberichten äußern sich Viele, die befürchten, dass die aktuelle Diskussion um die Grundsicherung für Arbeitslose, das „Arbeitslosengeld II“ nach dem Sozialgesetzbuch II, auch ihre Ansprüche auf die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld“ nach dem Sozialgesetzbuch III betrifft.
Hier die Klarstellung: Es ist nicht so!
Das Arbeitslosengeld, nach Höhe und Dauer vom vorherigen Arbeitsentgelt und von der Zeit der beitragspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit abhängig, wird auch über den 1.1.2005 so weitergezahlt, wie es der jeweilige Bewilligungsbescheid aussagt.
Die Verkürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes auf grundsätzlich 12 Monate, für 55 Jahre und ältere bis zu 18 Monaten ist Bestandteil des „Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Das Gesetz ist zwar am 1.1.2004 in Kraft getreten, das Verfassungsrecht garantiert jedoch einen Vertrauensschutz von 25 Monaten, so dass das neue Recht erst ab dem 1. Februar 2006 angewendet wird. Die Regelung findet sich im Absatz 1 des § 434 Buchstabe L des Sozialgesetzbuches III (SGB III) in Verbindung mit § 127 SGB III
Jeder der bis Ende Januar 2006 arbeitslos wird und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, kann weiterhin längstens 32 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Erst danach gilt die neue Bezugsdauer von grundsätzlich 12 Monaten, für 55 Jahre und ältere längstens 18 Monate.
Ich hoffe, das hilft Dir erst mal weiter.
Sorry,
was heißt das jetzt für mich ?
Ich glaube dieses verstehe ich nicht.
Wiel lang bekomme ich jetzt.
Aber erst mal dank für die erste Antwort.
Gruß Guido
Betroffener
11.05.2005, 01:09
So - jetzt habe ich Deine Arbeit erledigt, die Seiten der Agentur für Arbeit aufgesucht: www.arbeitsagentur.de und dort die Suchmaschine bemüht.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7635&rqc=19&ls=false&ut=0
Dort steht folgendes geschrieben:
Dauer des Anspruches
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
Noch bestehende "Rest" - Ansprüche können ggf. berücksichtigt werden.
Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der Tabelle "Anspruchsdauer", die Sie sich herunterladen können (-> Link- und Dateiliste).
Beispiel:
Sie haben in den letzten 7 Jahren vor der Arbeitslosmeldung 480 Tage gearbeitet. Sie haben somit Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen jedoch mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten 3 Jahre gearbeitet haben, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Ausnahmen gelten für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende (siehe unter "Sonderfälle bei der Anspruchsdauer").
HINWEIS:
Ab dem 1. Februar 2006 erfüllen Sie die Anwartschaftszeit nur noch dann, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Sonderfälle - Früherer Anspruch
Haben Sie in den letzten 7 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter.
Verjährung/Erlöschen des Anspruchs
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch ein neues Beschäftigungsverhältnis oder durch andere Zeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen.
Beispiel:
Herrn S. wird ab 01.07.1998 erstmals Arbeitslosengeld für 360 Kalendertage bewilligt. Nach einem Leistungsbezug für 35 Tage nimmt er eine Beschäftigung für 6 Monate auf. Durch diese Beschäftigung erfüllt er nicht erneut die Anwartschaftszeit (dafür wären 360 Kalendertage Beschäftigung erforderlich). Herr S. meldet sich sofort nach Beschäftigungsende arbeitslos und beantragt die Wiederbewilligung von Arbeitslosengeld. Die Leistung wird ihm für die noch nicht verbrauchte Anspruchsdauer von 325 Kalendertagen in der bereits für die Zeit ab 01.07.1998 festgestellten Höhe bewilligt, da seit der Entstehung des Anspruchs am 01.07.1998 noch nicht 4 Jahre vergangen sind. Ob er während der befristeten Beschäftigung mehr oder weniger verdient hat als vorher, ist unerheblich.
Hier kannst Du Dir die Tabelle Anspruchsdauer herunterladen:
Tabelle Anspruchsdauer als PDF-Datei (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Tabelle_Anspruchsdauer.pdf)
Tabelle Anspruchsdauer als PDF-Datei (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Tabelle_Anspruchsdauer.pdf)Das ist ja nun endlich mal eine Tabelle die auf einen Blick für "Klarheit" sorgt. Danke ... ich war nämlich schon wieder unsicher. Eindeutig ab 45 ist es einfacher Arbeitslos zu werden :-x
Betroffener
11.05.2005, 20:01
@FXS64,
das Hauptproblem sind die Zeiten vor der Arbeitslosigkeit. Wenn da zu große Lücken drin sind und womöglich dadurch die benötigte Gesamtzeit nicht reicht, ist es leider wieder anders.
Na bei mir jedenfalls wäre es besser gewesen noch die 4 Jahre zu schaffen ... wobei dann ja wieder die andere Tabelle greifen würde. Ich bin ja zu ersten Mal AL ... scheiße halt.
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