Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung und doch gemeinsame Wohnung
Hallo , also mein problem besteht darin das ich mich von meiner freundin trenne wir aber weiterhin im haus wohnen bleiben sozusagen eine wg daraus machen.
sie hat 3 kinder wovon eines von mir ist und diese ist gerade mal sechs monate alt.
wie wird das bei der auflösung der bedarfsgemeinschaft gewertet und darf ich im haus bleiben und dürfen wir daraus eine wg gründen ?
StephanK
31.05.2007, 09:51
:welcome: raserix,
möglich ist das schon.
Das Problem wird darin liegen, dass der Alg II-Träger Euch das nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteres glauben wird. Wenn Du Dir den § 7 Abs. 3a SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html) mal anschaust, wirst Du sehen, dass allein schon das gemeinsame Kind ausreicht, um eine Bedarfsgemeinschaft von Gesetzes wegen zu vermuten.
Du stehst deswegen vor der Aufgabe, diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen - und das ist nicht gerade einfach, zumal es dafür kein festgelegtes Verfahren und keine eindeutigen Anhaltspunkte gibt.
Für wichtig halte ich vor allem zwei Dinge:
1) Die räumlichen Bereiche klar und eindeutig zu trennen - bis hin zu den "Kleinigkeiten" wie beschriftete Kühlschrankfächer, 2 mit "mein und dein" beschriftete Kaffeedosen usw.
2) Du hast das nicht ausdrücklich geschrieben, aber ich nehme an, dass Du u.a. auch wegen Deines Kindes dort wohnen bleiben willst (habt Ihr gemeinschaftliches Sorgerecht?). Daraus ergibt sich auch eine Erklärung gegenüber dem Alg II-Träger: Ihr Erwachsenen habt Euch zwar entzweit, aber um der Verantwortung für das gemeinsame Kind willen rennt Ihr (räumlich) nicht auseinander, sondern bleibt "nah auf Distanz", um Eurem Kind die Pendelei zwischen zwei Elternteilen zu ersparen.
Einiger Erklärungsaufwand wird also schon nötig sein. Im Normalfall halte ich nichts davon, den Alg II-Träger mehr als unbedingt nötig in das eigene Privatleben hineingucken zu lassen, aber in Eurem Fall wird es umgekehrt, also sinnvoll sein, ausführlich zu erklären, wie die Trennung aussieht und warum sie sich nicht in "50 Kilometer" ausdrücken wird.
Danke für die info , werd es mal so versuchen das beim amt zu erläutern
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.