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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft mit ALGII-Empfängerin/Student


rkuehne
31.05.2007, 09:53
Folgender Sachverhalt.

Meine Freundin, wir leben seit einem Jahr zusammen, bekommt seit Mitte März ALGII, ich bin noch student.

Ich habe im Moment folgende Einkommen:

Nebenjob: etwa 250-400 €/Monat (schwankend)
Unterstützung durch Eltern: 500 € Monat (kein Bafög, da Regelstudienzeit überschritten)

wir zahlen eine Miete von 360 € warm. zzgl. Strom und Telefon...

Meine Freundin bekommt 311 € ALGII monatlich und 174 € Mietzuschuss also insgesmt 485 €

Nun folgende Fragen:

1. Ich habe wie gesagt schwankende Einkünfte in meinem Nebenjob, muss ich die Einkünfte dann monatlich nachweisen?

2. Das Geld, welches ich im Moment von meinen Eltern bekomme, habe ich bei meiner Einkommensangabe bei dem Antrag meiner Freundin nicht angegeben, weil damals auch noch nicht wusste, dass ich das bekommen werde. Muss ich elterliche Einkünfte jetzt nachträglich angeben?

3. Wie hoch dürfen meine monatlichen Gesamteinkünfte sein, ohne dass ich das ALGII-meiner freundin dadurch mindere? bekomme ich schon zu viel (von den 500€ meiner Eltern weiß das AA wiegesagt nichts)

Vielen Dank für eure Antworten.

R.

StephanK
31.05.2007, 10:21
:welcome: rkuehne,
dem Alg II-Betrag Deiner Freundin entnehme ich, dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet. Unter dieser Voraussetzung sind Deine Fragen wie folgt zu beantworten:

zu 1.: Ja

zu 2.: Korrekterweise müsstest Du das. Für die Zukunft wäre es besser, wenn Deine Eltern auf Sachgeschenke auswichen. Allerdings hat man das als Erwachsener oft nicht so gern; eine Ausweichlösung können Geschenkgutscheine darstellen.

zu 3. Von Deinem Nebeneinkommen sind 100 € anrechnungsfrei, Geschenke und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten in voller Höhe als Einkommen. Allerdings ist Deiner Freundin nur anrechenbar, was Deinen "fiktiven" (weil Du selbst als Student ja nicht Alg II-berechtigt und nur "Rechnungsposten" bist) Bedarf übersteigt, also € 311 + Deine Hälfte der Miete.

rkuehne
31.05.2007, 11:24
zu 3. Von Deinem Nebeneinkommen sind 100 € anrechnungsfrei, Geschenke und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten in voller Höhe als Einkommen. Allerdings ist Deiner Freundin nur anrechenbar, was Deinen "fiktiven" (weil Du selbst als Student ja nicht Alg II-berechtigt und nur "Rechnungsposten" bist) Bedarf übersteigt, also € 311 + Deine Hälfte der Miete.


danke für deine :sensationell:schnellen Antworten.

eine Frage noch zu den anrechnungsfreien 100 €.

Also darf ich jetzt 311+halbe Miete+100 € im Monat verdienen/bekommen, ohne dass mir nachteile entstehen, oder hab ich das falsch verstanden?

Gelten die 100 € für jeden von uns beiden, oder für uns beide zusammen, wenn sich meine Freundin auch etwas dazuverdient?

Danke.
r.

StephanK
31.05.2007, 13:23
danke für deine schnellen Antworten.Ja, wir sind als fix berüchtigt... :)

Also darf ich jetzt 311+halbe Miete+100 € im Monat verdienen/bekommen, ohne dass mir nachteile entstehen, oder hab ich das falsch verstanden?Lässt sich so formulieren. Vorsichtshalber weise ich aber auf einen wichtigen Unterschied hin: Es wird unterschieden zwischen Unterhaltsleistungen (z.B. von Eltern) und Einkommen aus eigener Arbeit. Einen Freibetrag gibt es nur für letzteres.
Wenn also z.B. Deine halbe Miete € 150 beträgt und Deine Eltern Dir monatlich € 500 zahlen, ist Dein eigener Bedarf (311+150=461) um € 39 "über-gedeckt" und dieser Betrag wird Deiner Freundin als Quasi-Einkommen angerechnet.

Arbeitseinkommen hingegen bleibt bis € 100 von jeder Anrechnung frei. Dieser Betrag gilt für jeden von Euch beiden für sich genommen.