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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abzüge von Ausbildungsgehalt, durch Alg II Bezug der Mutter


SarahBS
31.05.2007, 14:27
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Und zwar geht es um meine kleine Schwester die diesen Monat ihre erste Ausbildugsvergütung erhalten hat und wo noch bei unserer Mutter.
Unsere Mutter bezieht Alg II. Nun sollen meiner Schwester von Arbeitsamt ca. 200 - 250 euro von ihren 323 Euro Netto-Verdienst abgezogen werden,
da sie ja nun zu Lebensunterhalt beiträgt. Also würden ihr folglich gerade mal 70 euro bleiben!
Und ich finde es ungeheuerlich das jemand für 70 euro im Monat Arbeiten gehen muss!

Ich habe mich schon erkundigt ob sie eventuell BaB bekommen würde aber da sie noch zu hause wohnt fällt das auch weg.
Es tut mir halt tierisch leid, das sie aufgrund der Arbeitslosigkeit unserer Mutter ihr fast komplettes Gehalt abgegen muss

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wüsstet ihr eventuell noch eine Möglichkeit irgendeiner Förderung oder einer Lösung, das sie dann doch etwas mehr als 70 euro für sich hat?

Vielen Dank schonmal im voraus
Liebe Grüße
Sarah

StephanK
31.05.2007, 14:58
:welcome: Sarah,
um das einschätzen zu können muss man noch ein paar Details mehr kennen, vor allem:
Wie viele Personen welchen Alters leben im Haushalt?
Wie hoch ist die Miete?

SarahBS
31.05.2007, 15:19
Hallo StephanK,

also in der Wohnung leben meine 17 Jahre alte Schwester, mein 6-jähriger Bruder und meine 41 Jahre "alte" Mutter :) Werden allerdings alle dieses Jahr um ein Jahr älter! Mein Eltern sind geschieden daher hat mein Vater seine eigene Wohnung, der bekommt übrigens auch Alg II. Die Miete der Wohnung meiner Mutter beträgt ca. 550 Euro (warm).

Freue mich übrigens sehr über die schnelle Antwort *freu* :razz:

fragi
01.06.2007, 08:14
dann musst du die 550€ warm auf 3 Personen anrechnen, heißt ~180€ pro Person.

ihr Bedarf beträgt laut ALG II: 276€ + 180€ = 456€
Ihr Einkommen: 323 €

Das heißt es fehler etwa 130€ um den "Restbedarf" zu decken... also um dem §7 Abs.6 Nr.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html) zu entsprechen und sie aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen...

Hier gibt es aber einen kleinen Trick... sie kann sich sozusagen selbst als "nicht mehr" Bedürftig machen, also Wohngeld beantragen. Von dessen Bezug ist sie nicht ausgeschlossen, aber der Bezug von Wohngeld schließt den Bezug von ALG II aus und rechnet sie aus der Bedafsgemeinschaft. Das heißt deine Mutter bekommt wieder ihren vollen Satz und muss nichtmehr das Geld von deiner Schwester nehmen für den Lebensunterhalt.

Deine Schwester müsste dann nurnoch ihren Teil der Miete die 180€ selbst tragen und gütiger weise deiner Mutter zur verfügung stellen. Sie wird dort wohl nicht den vollen Betrag aus dem Wohngeld bekommen, aber muss am Ende vielleicht nurnoch 50€ dazubezahlen und kann den Rest behalten...

Mein Vorschlag :)

SarahBS
01.06.2007, 22:35
Hallo fragi,

das klingt doch auf jeden Fall schonmal gut also scheint es doch ein kleines Schlupfloch zu geben :sensationell: Dieses hat mir dies der Berater von der Arge auch mitgeteilt, allerdings meinte er das sie zwar auf ihren Anspruch verzichten kann, aber das am Ende dabei noch weniger an Geld zur Verfügung bleibt! Was er aber nicht erwähnte ist das ihr dann Wohngeld zu steht! Das ist echt ein sehr guter Tipp von dir und ich werde mich auf jeden Fall mal schlau machen. Das einzige was mir halt einfiel war BAB welches ihr wiederrum nicht zu steht. Aber eine kleine Verständnis frage habe ich da noch um ganz sicher zu gehen:

Muss meine Schwester erst Wohngeld beantragen und sich dann aus der Bedarfsgemeinschaft austragen lassen? Andersrum wäre es ja etwas riskant falls ihr aus irgendeinem Grund zu wenig bewilligt wird. Anderenfalls kann sie ja sicher kein Wohngeld beantragen wenn sie noch der Bedarfsgemeinschaft zugehört?! Wie geht man das ganze denn am besten an? Oder werden die vom "Wohngeldamt" mir da weiter helfen?

Vielen lieben Dank erstmal für die tolle Nachricht und für eure Hilfsbereitschaft!

Schönes Wochende allerseits :)

quinkyjones
02.06.2007, 13:13
Hallo Leute,

die 17jährige ist nicht förderungsfähig, da sie noch zu Hause wohnt.

Allerdings steht einem Auszubildenden in der Erstausbildung nicht auch der Erwerbstätigenfreibetrag zu?

Vor Ausbildungsbeginn sah die Bedarfsrechnung der 17jährigen wie folgt aus:
Regelsatz 276€
Mietanteil 180€
- Kindergeld 154€
Ihr Hartz-IV-Anteil der Bedarfsgemeinschaft 302€

Mit der Ausbildung:
Regelsatz 276€
Mietanteil 180€
- Kindergeld 154€
- Nettoeinkommen 323€
+ Erwerbstätigenfreibetrag 162€
Ihr Hartz-IV-Anteil der Bedarfsgemeinschaft 141€

Das heißt der Hartz-IV-Anteil wird um rund 160€ reduziert, nicht aber um 200-250€

Im Endeffekt, 323€ Nettolohn - 160€ Differenz ergibt nicht 70€ für Sie, sondern 163€ für sie!

Ist an meiner Rechnung etwas falsch?

Gruß
quinkyjones

StephanK
02.06.2007, 14:06
Allerdings steht einem Auszubildenden in der Erstausbildung nicht auch der Erwerbstätigenfreibetrag zu?Ich denke schon, auch wenn die Berufsausbildung keine Tätigkeit ist, die (ausschließlich oder überwiegend) aufgenommen wird, um die Ausbildungsvergütung zu erzielen.

Hinsichtlich der Berechnung habe ich das Problem, dass SarahBS nur das Netto-Einkommen (Azubi-Vergütung) angegeben hat. Ausgangsbasis für die Berechnung ist aber das Brutto-Einkommen.

quinkyjones
02.06.2007, 15:37
Hallo Stephan,

das habe ich bei meiner Berechnung mit berücksichtigt. Ein Azubi-Nettoeinkommen von 323€ entspricht einem Bruttoeinkommen von ca. 410€, davon habe ich den Erwerbstätigenfreibetrag errechnet. (Die Gleitzonenregellung/Midi-Job-Regellung = Verdienste von 400-800€ wird bei AZIBUS ja nicht berücksichtigt).

So kommt meine Berechnung zu Stande
Gruß
Quinkyjones

StephanK
02.06.2007, 17:05
Danke für die Erläuterung, die Deine Rechnung nun auch für mich plausibel erscheinen lässt.

fragi
02.06.2007, 17:07
Wie geht man das ganze denn am besten an? Oder werden die vom "Wohngeldamt" mir da weiter helfen?

Sie müsste zuerst aus dem ALG II Bezug heraus, da der ALG II bezug auch Wohngeld ausschließt... dann kann sie Wohngeld beantragen....
Aber richtig, die vom Amt werden dir da auch helfen...

SarahBS
02.06.2007, 20:34
Das mit dem Bruttoeinkommen ist richtig, meines Wissens bekommt sie ca. 420 euro brutto! Das mit den 200-250 euro Abzug meinte der Berater von Arbeitsamt, allerdings unverbindlich weil sie noch keinen Kontoauszug zur Berechnung vorlegen konnte. 160 euro sind ja auch schonmal nicht schlecht immerhin besser als 70 euro! Und was haltet ihr von fragis Vorschlag? Ist das ein Versuch Wert? Weil quinkyjones ja meinte das sie nicht förderungsfähig sei. Und eine Frage hätte ich da auch noch und zwar was ein Erwerbstätigenfreibetrag ist?

StephanK
02.06.2007, 21:18
Und was haltet ihr von fragis Vorschlag? Ist das ein Versuch Wert?Das ist vor allem eine Frage dessen, was konkret dabei herausspringt. Es scheint mir empfehlenswert, vorher den Wohngeldanspruch möglichst genau auszurechnen. Das ist allerdings ziemlich schwierig; im Internet gibt es mehrere "Wohngeldrechner", also Berechnungsprogramme - darunter sind aber auch kostenpflichtige Angebote, also genau hinschauen!

Weil quinkyjones ja meinte das sie nicht förderungsfähig sei.Das bezog sich auf's Alg II, weil sie das als Azubi nicht bekommt.

Und eine Frage hätte ich da auch noch und zwar was ein Erwerbstätigenfreibetrag ist?Ein Betrag, der "ausnahmsweise" nicht auf's Alg II angerechnet wird, also (anrechnungs-) frei ist. Siehe Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii).

SarahBS
04.06.2007, 19:43
Okay alles klar, danke!
Werde jetzt erstmal abwarten bis die von der ARGE das berechnet haben und dann werde ich mich nochmal melden :)

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!!!

SarahBS
11.06.2007, 18:21
Ihr hattet recht! Es werden ihr genau 161 Euro abgezogen. Ich denke das ist noch ganz akzeptabel. Muss sie wohl mit leben :) Danke nochmal für eure Mühen und Ratschläge!

Liebe Grüße

Sarah