Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung der Heizkosten - Kohlebedarf
Hallo,
ich bin in eine neue Wohnung gezogen, weil mir der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hat.
Ich habe eine Wohnung mit den Vorgaben des AfA gefunden, nur dass ich in den sauren Apfel beissen musste und alle Räume selbst heizen muss (Kohle-Dauerbrandöfen). Nun in jedem Zimmer steht solch ein Ofen, in der Küche ist nichts zu heizen und im Bad steht ein Kohlebadeofen. Meine Wohnung hat 36 m2 (mit schrägen Wänden). Da ich im Februar eingezogen bin und etwas zum Heizen brauchte, beantragte ich Kohlen beim AfA. Sie genehmigten mir 1800 kg Kohlen, die bis nächstes Jahr Januar reichen sollen. Die Menge wurde aufgrund meiner Wohnungsgröße berechnet. Wie ich aber feststellen muss, werden diese Kohlen mit Sicherheit nicht ausreichen. Ich habe dem AfA schon schriftlich mitgeteilt, dass sie nicht von den 36 m2 ausgehen kann, da die Berechnung der Wohnungsgröße bei schrägen Wänden geringer ausfällt. Ausserdem muss auch der Badeofen geheizt werden, wenn ich warmes Wasser benötige, der allein fast 2 Eimer Kohle benötigt, um das Wasser auf die Temperatur zu bringen. Die Küche beheize ich mit durch den Wohnzimmerofen. Leider habe ich keine Antwort vom AfA erhalten. Für nächstes Jahr wurden mir von Februar bis April (Heizperiodenende) 700 kg Kohle zugesagt. Leider muss ich im Sommer aber auch mal baden , oder darf ich es dann nicht. Auf alle Fälle wird damit der 15 %ige Warmwasseranteil, der mir auch noch abgezogen wird übertroffen. Was muss ich tun, um mit meiner Kohle auszureichen, bzw. bin ich da falscher Ansicht, dass die Berechnung falsch war. Wie man im Moment sieht, hält der Winter immernoch Einzug und die Kohle soll den nächsten Winter auch noch reichen. Was gibt es bei Kohle für Berechnungssätze?
Vielen Dank schon im Voraus. :wut:
Die Ägypter
10.03.2006, 16:50
Stop....
Du erzeugst dein übriges Warmwasser sicherlich über Strom (Durchlauferhitzer), wenn das so ist, dürfte kein vollständiger Abzug von den KDU (anteilige Heizkosten) mehr vorgenommen werden, nur eben ein rechnerischer Anteil für die Warmwassergewinnung mittels Kohle zum Baden - das sind aber mit Sicherheit keine 15 %!
Im Umkehrschluss kann aber wiederum kein Abzug vorgenommen werden, wenn dir von vornherein nur Winterbedarf an Kohle bewilligt wird, du diese aber zum Baden/Duschen auch im Sommer brauchst...
Was den laufenden Bedarf an Kohle angeht - wenn hier nicht die korrekte m² zugrundegelegt wurde, wird dir - da Widerspruchsfrist abgelaufen - nichts anderes bleiben, als Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen - gleiches gilt auch für die vermutete Falschberechnung des Warmwasseranteils.
Allerdings reduziert sich die m²-Zahl bei Schrägen auch im Mietrecht - ich habe ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob hier eine Falschberechnung vorliegt..
Zu Kohlebefeuerung habe ich bislang nur die fachlichen Vorgaben für die Stadt Hamburg gefunden... keine Ahnung ob das für dich verwertbar ist - eine Richtschnur dürfte es allerdings sein:
http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Hamburg.pdf
Auf Seite 11 findest du die Richtlinien zur Kohebefeuerung - die aber wie gesagt konkret nur für Hamburg gelten...
Allerdings kannst du auch selbst googlen *zwinker*
Vielen Dank für die Antwort, aber ich habe zum Schreiben vom AfA nach 13 Tagen um erneute Prüfung meines Kohlebedarfes gebeten und auch die 15 % Warmwasseranteil angezweifelt und denen mitgeteilt, dass ich auch warmes Wasser durch einen Durchlauferhitzer bereiten lasse. Unter meiner Wohnung liegt die gleiche Wohnung nur ohne Schrägen und hat zwischen 45 und 50 m2 Fläche. Dies meinte ich mit eventueller Falschberechnung. Leider habe ich nach meinem Schreiben vom 13.02.06 an das AfA noch keine Antwort erhalten und weiss nun nicht, ob ich es anmahnen soll.
Hier der Text des Schreibens vom AfA (ziemlich kompliziert, jedenfalls für mich):
"Sie bewohnen eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 36 m2. Somit wäre ein Jahresverbrach von 1.800 kg Kohlen angemessen. Sie haben uns eine Kohlerechnung für 1.800 kg eingereicht, beachten Sie dazu beiliegenden Bescheid. Diese Menge ist für die Zeit Februar 2006 bis Januar 2007 angemessen. Für die Zukunft (ab Februar 2007) gilt folgende Verahrensweise:
Die Antragstellung erfolgt im Januar. Bis zum Ende der im AfA anerkannten Heizperiode (30. April) vergehen noch 3 Monate. Die angemessene Bestellmenge beträgt jetzt: Jahresmenge / 12*Monate Heizperiode. Der Rechnungsbetrag dividiert durch 12 Monate abzüglich 15 % Warmwasseranteil ergibt den neuerlichen monatlichen Abschlag für die Heizkosten für die Laufzeit des neuen Bescheides (6 Monate). D.h. für die Monate Februar bis April können Sie die angemessene Menge Kohle bestellen (ca. 770 kg) und die Rechnung zur Übernahme nach Prüfung der Angemessenheit bei uns einreichen. Ab dem Monaten Mai überweisen wir Ihnen den von uns errechneten Abschlag (abzgl. 15 % Warmwasseranteil). Für die darauffolgenden Heizperioden (ab Oktober 2007) müssen Sie Ihre Kohlerechnung mit der angesparten Summe bezahlen."
Wie Sie sehen, ist der Sommer nicht mit eingerechnet und die 15 % werden voll abgezogen. Die 1.800 kg Kohle hat mir das AfA vorher mitgeteilt, damit ich sie bestellen konnte.
Vielen Dank im Voraus! :sad:
Mit den Dachschrägen ist es schwierig, wobei die Fläche bis 1m Höhe nicht gerechnet wird und ab unter 2m zur Hälfte. Rechnet man im Schnitt ein drittel ab paßt es meistens. Dieses ist für die Miete pro Quadratmeter wichtig. Die Nebenkosten müssen meines Wissens auch dieser reduzierten Quadratmeterzahl angepaßt werden. Das ist dann wichtig wenn Umlagen auf das ganze Haus verteilt werden.
Der Kohleverbrauch ist dagegen schwer zu berechnen. Ist von den individuellen Gegebenheiten, wie Isolierungen, den Öfen, usw., und auch Gewohnheiten abhängig. Ich weiß nicht wie die AfA da auf einen „angemessenen“ Wert kommt. Dieser müßte meines Erachtens ganz individuell für deine Wohnung berechnet werden.
Ja aber wie das so ist, das AfA hat sich da immer sehr schwer und als kleiner Hartz IV-Empfänger hat man sowieso nichts zu melden. Auf alle Fälle werde ich in der 11. KW nochmals mein Schreiben anmahnen, zumindest haben die auch eine Pflicht zu reagieren. Fest steht, dass die berechnete Kohle nicht bis Januar nächstes Jahr reicht, vor allem, wenn der Winter so bleibt.
:patsch:
Stimmt den Winter als solchen hatte ich ganz vergessen. Ich Depp. Ist dieses Jahr zum :kotz: . Soviel Schnee habe ich schon lange nicht mehr geschaufelt. :patsch:
Betroffener
12.03.2006, 20:10
Roschm,
auf die wichtigen Fragen von der Kristin bist Du noch nicht eingegangen.
Hier ging es um die Warmwasserbereitung.
Machst Du das mit Strom (Durchlauferhitzer oder Speicher) oder auch mit Kohle.
Wenn die Kohle nur zur Heizung dient, dürfen die Dir keine 15% fürs Warmwasser abziehen!
Auch sind 15% viel zu viel als pauschaler Abzug von z.B. 1800 kg Kohle.
Entscheidend ist aber, womit Du Warmwasser aufbereitest.
Ein angemessener Betrag für den Warmwasserabzug aus den Heizkosten liegt bei 6.23 € monatlich laut einem Gerichtsurteil - weil mehr ist im Regelsatz dazu nicht versteckt.
Mit den 15% kommen die meisten aber in die Grössenordnung von 12 bis 30 Euro monatlichem Abzug - was erheblich zuviel ist.
Hinzu kommt noch, dass eine offensichtlich ziemlich alte Dachgeschosswohnung (vermute ich mal wegen der schrägen Wände) einen deutlich höheren Heizbedarf hat, als z.B. die Etage darunter.
Hier darfst Du Dich im wahrsten Sinne des Wortes, nicht von der ArGe "verkohlen" lassen.
Bitte nehme auch Kontakt zu einem Mieterbund in Deiner Region und ggf. dem Verbraucherschutz auf, um zu klären, welcher Heizbedarf bei solchen Wohnungen "normal" ist. Da dürfte mit ziemlicher Sicherheit ein Zuschlag bei raus kommen. Und für den Badeofen halte ich 15% Abzug für Warmwasserfür sehr viel - da der doch sicher nur wöchentlich genutzt wird und das sonstige warme Wasser z.B. zum Waschen mit Gas oder Strom erwärmt wird (so würde ich das jedenfalls machen).
Also nochmal zu meinem Warmwasser. Ich habe einen Boiler in der Küche an der Spüle, weil in der gesamten Wohnung nur eine Kaltwasserleitung liegt. Für das Bad (Waschbecken) mache ich mir warmes Wasser durch den Wasserkocher. Den Badeofen heize ich ca. zweimal in der Woche zum Baden, um Kohlen zu sparen, ansonsten bleibt es kalt darin. Es ist wirklich eine alte Wohnung (keine Wärmedämmung und alte Doppelfenster). Es ist schwer mit der Kohle auszukommen, schon deshalb, wenn man den jetzigen Winter sieht. Ich versuche schon zu sparen (Zimmertemperaturen bei 20 - 21 °C). Aber die Kohlen reichen trotzdem nicht bis Januar 07.
Mieterbund kostet mir Geld und das kann ich mir nicht leisten bei Hartz IV. Das schlimmste ist, dass ich nicht mal eine Antwort auf mein Schreiben vom AfA erhalte. Wie soll ich jetzt verfahren, da ich ja Ende März wieder mein Hartz IV beantragen muss? Oder haben Sie eine Online-Adresse, wo ich mir auch Auskunft für die 15 % Warmwasseranteil und die mir zustehende Kohlenmenge holen kann.
Vielen Dank!
Roschm
Servus Roschm!
Ich habe mal ein bißchen rumgestöbert und eigentlich nur regional unterschiedliche Pauschalen für Kohlen gefunden. Die pendelten sich so um 350 Euro fürs Jahr ein. Ich weiß nicht ob ich die folgende Adresse empfehlen kann, aber vielleicht rufst du mal an.
16816 Neuruppin --- Brandenburg
Arbeitslosenzentrum Die Brücke
Heinrich-Rau-Straße 14b
Telefon: 03391 / 3202
8)
Hallo Stupido,
vielen Dank, ich werde morgen mal anrufen. Vielleicht habe ich Glück. Wenn ich die richtige oder überhaupt eine Antwort bekomme, kann ich ja vielleicht auch für diese bestimmte Frage hier mit helfen.
Gruß Roschm
Ja , wäre super!
Kohle interessiert alle brennend!!!
Viel Erfolg! :engel:
So, ich habe beim Arbeitslosenzentrum in Neuruppin angerufen. Die konnten leider keine Auskunft geben, aber sie haben mir eine Telefonnummer gegeben. Es ist eine Infothek für Ostpriegnitz-Ruppin für Arbeitslose.
Die Tel.-Nr. ist: 0180 31230550.
Dort habe ich angerufen und mein Problem geschildert. Zumindest hat man mir Recht gegeben, dass der volle 15 %ige Abzug für Warmwasser bei meiner Kohle nicht korrekt war. Die Mitarbeiterin will sich mit der Bearbeiterin meines Problems in Verbindung setzen. Wenn ich von dort mehr erfahre, werde ich es natürlich mitteilen. Zumindest war sie der Meinung, dass die Kohle anhand der bewohnten m2 errechnet wird, was bei mir natürlich nicht angewendet werden kann. :patsch:
So nun zum Ergebnis, was ich mir wahrscheinlich hätte sparen können. Hier die schriftliche Antwort auf mein Problem:
"Die Heizkosten richten sich nach der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche. Da Sie Schrägen haben, sind die Räume von der Kubikmeterzahl nicht so groß wie Räume ohne Schrägen, obwohl die Fläche laut Quadratmeterangabe gleich groß ist. Durch diese räumliche Betrachtung gleicht sich der Unterschied durch die Quadratmeter aus.
Nicht zu den Heizkosten gehören die Kosten der Kochfeuerung und der Warmwasseraufbereitung. Diese Kosten sind im Regelsatz enthalten. Sind die tatsächlichen Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht innerhalb einer amtlichen Heizkostenabrechnung nachweisbar, sind dafür 15 % der Heizkosten anzusetzen.
Sie nutzen die Kohlen auch zur Bereitung von Warmwasser, daher wird die Pauschale i.H.v. 15 % abgezogen."
So macht sich das AfA es einfach. Ich bereite mit Kohle nur Warmwasser für das Badewasser. Das andere Wasser wird mit Boiler und Wasserkocher bereitet, was natürlich nicht in einer Heizkostenabrechnung erscheint, die ich nie erhalte, weil eben mit Kohle geheizt wird.
Soll ich denn das so hinnehmen oder was kann ich hier noch tun? Kann mir wirklich jemand helfen?
Ich finde, es ist eine bodenlose Frechheit, was mit uns hier abgezogen wird.
Die Ägypter
22.03.2006, 14:50
Ist die Antwort vom Amt ein Widerspruchsbescheid?
Falls ja - würde ich weiter dagegen vorgehen, das mit dem Warmwasser funktioniert so überhaupt nicht (aus vielen Gründen)...
Hierzu ein interessanter Link: http://www.piccolina.jansonclan.de/thread.php?threadid=649&sid= (Achtung bitte nicht ohne Genehmigung des Autors "verrwenden", da dieser ein Copyright auf seinen Text hat (der übrigens sehr gut ist!)* Copyright by Vincere
Aber warte bitte ab, was andere dazu schreiben....
Servus Roschm!
Ich dachte du sitzt längst im Warmen.
Heute habe ich noch mal rumgeschaut, aber ich finde dazu auch nichts Konkretes. Vom Heizungsbauer bis zum Schornsteinfeger sind sich alle einig, daß das alles individuell berechnet werden muß. Nur deine ArGe wieder nicht. Mit der Volumenberchnung haben sie ja Recht, aber wieviel Kohle du brauchst hängt von ganz anderen Faktoren ab.
Hierzu habe ich auch folgendes aus dem Landkreis
Dahme-Spreewald gefunden:
„3.2. Brennstoffe für Einzelheizungen
Die Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen ist vor allem notwendig, wenn die Wohnunterkunft mit Kohle oder Öl beheizt wird, etwa mit einer Etagenheizung oder mit Öfen.
Die Leistung zur Beschaffung des Brennstoffes muss so berechnet sein, dass damit der voraussichtliche Heizbedarf für den ganzen Winter gedeckt werden kann.
Die Heizungskosten werden in einer monatlichen Summe an den Hilfebedürftigen gezahlt. Alternativ sind Einmalzahlungen für die Heizperiode zulässig.
Bei der Festsetzung der Pauschalen sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten, etwa das regionale Preisniveau, zu berücksichtigen.
In Sonderfällen sind die Heizkosten unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles (z.B. bei krankheitsbedingtem erhöhten Wärmebedarf, unzureichender Isolierung des Gebäudes, unverhältnismäßig hohen Räumen usw.) festzusetzen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu begründen.
Zeigt sich im Verlauf des Winters, dass aufgrund überdurchschnittlicher Kälte ein größerer Heizbedarf besteht, ist eine entsprechende Nachzahlung zur Deckung des zusätzlichen Heizbedarfs zu bewilligen.“
Ich denke du solltest dich in jedem Fall Vorort beraten lassen. Da soll die Arge einen Sachverständigen bestellen, der die tatsächlichen Heizkosten ermittelt, um dir Unverhältnismäßigkeit vorzuwerfen.
Ich allerdings hoffe das auch noch weitere Meinungen hier auftauchen.
:mymind:
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