Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 16000€ im Im September 05 abgehoben gibt das Probleme
Schönen guten Abend,
habe letztes Jahr im September 16000€ von einem Sparbuch abgehoben,
für diverse Ausgaben und den Rest für die Schublade.
Habe dann für 3 Monate Nov.-Jan. gearbeitet um leider ab Februar wieder arbeitslos zu sein. Im Februar wurde der Rest Alg1 gezahlt.
Antrag für Alg2 wurde am 01.03.06 gestellt, muss die Kopien der Sparbücher noch nachreichen, habe bis jetzt aber noch nirgends in Erfahrung bringen können ob ich diese älteren Einträge schwärzen darf.
Falls nicht gibt das Ärger und muss ich die Verwendung nachweisen ????
Für jede Hilfe dankbar
Gruss Benben http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/s020.gif
Schönen guten Abend,
habe letztes Jahr im September 16000€ von einem Sparbuch abgehoben,
f.... Gruss Benben
Also wenn man schon so clever ist hätt ich gleich die SBs aufgelöst und nebenbei das Konto gewechselt... :P Ansonsten würd ich diplomatisch was von Anschaffungen etc. philosophieren und den Rest hast Du bei Weib & Gesang versoffen...
ciao
:patsch:
Von 16.000 Euro kann man sich schon locker ein ganzes Jahr durchfuttern! Selbst in Bayern. Deshalb verstehe ich die Frage nicht! Zumal auch nur ein Sparbuch genannt wurde. :? :shock:
Von 16.000 Euro kann man sich schon locker ein ganzes Jahr durchfuttern! Selbst in Bayern. Deshalb verstehe ich die Frage nicht! Zumal auch nur ein Sparbuch genannt wurde. :? :shock:
Awaa, 16riesen, ein schöner Abend im Spielcasino... oder im ... mit bischen Shampus und etwas Unterhaltung :loll:
ciao
:engel:
@jumbo96
Wirklich witzig finde ich es nicht!
Dabei entsteht bei mir der Eindruck: Mehr Geld, mehr Probleme!
Deshalb möchte ich nicht Bill Gates heißen.
:?
@jumbo96
Wirklich witzig finde ich es nicht!
Dabei entsteht bei mir der Eindruck: Mehr Geld, mehr Probleme!
Deshalb möchte ich nicht Bill Gates heißen.
:?
Also... ich war noch nie Kunde im ... und habe im Casino insgesamt nur ca. 150EUR verloren. Es gibt aber Leute (nicht nur Millionäre), die ballern auf die ARt 16riesen an 2 Abenden weg, und zwar nicht zu wenige!
Lass Bill Gates raus, der hat im kleinen Finger mehr Intelligenz als wir beide zusammengerechnet! :P
Ciao
StephanK
10.03.2006, 23:26
:welcome: Benben,
damit Du nicht nur zu lesen bekommst, was Du hättest machen sollen (und den ganzen übrigen Unsinn :mad:):
Ob Du ältere Einträge schwärzen darfst ist eine schwierige und umstrittene Frage.
Einerseits ja, denn Vermögen ist (nur) der Vermögensbestand im Zeitpunkt der Antragstellung.
Andererseits gibt es den § 34 SGB II, der Dich zur Rückzahlung des Alg II verpflichtet, wenn Du die Voraussetzungen der Hilfebedüftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast. Fragwürdig ist dabei, ob man Dich sozusagen von vornherein unter diesen Verdacht stellen darf und - falls überhaupt - wie lange in die Vergangenheit man dann nachforschen dürfte. Meiner Auffassung nach ist das nicht zulässig, aber darüber kann man trefflich streiten.
Wenn die "diversen Ausgaben" belegbar sind, wärest Du damit zumindest eher auf der sicheren Seite, obwohl ich eigentlich finde, dass das den Alg II-Träger nichts angeht. Hinsichtlich der Schublade ist es natürlich so, dass auch Barvermögen Vermögen ist. :shock:
:welcome: Benben,
damit Du nicht nur zu lesen bekommst, was Du hättest machen sollen (und den ganzen übrigen Unsinn :mad:): ...
Humorlos!
:patsch:
Mag schon sein, daß das Intermezzo im Unsinn :oops: geendet ist, aber ich habe gerade hier einen Artikel zum Thema gefunden.
www.dnn-online.de/dnn-heute/61118.html
Und einen weiteren Artikel der den Datenabgleich bis hin zum gläsernen Menschen (Schublade) beschreibt. www.blaetter-online.de/artikel.php?pr=1906
Da kann man sich dumm schwärzen in dem Glauben es geht keinen was an, oder es kriegt keiner raus. Leider, muß auch ich sagen!
Aber ich halte es auch für unvernünftig von solchen Summen hier zu sprechen und dann auch noch die Schublade zu erwähnen. Das fördert meines Erachtens nur das Mißtrauen dem ALGII -Empfänger gegenüber und macht es dem schwierig der ein paar Euro für den dringend benötigten Kinderwagen zu Seite schafft.
:sad:
Hallo Benben !
wenn du Pech hast, wird das ein Bumerang :patsch:
Grundsätzlich, wenn die Arge deine Sparbücher durch Datenausgleich rausbekommen, wirst du später erhebliche Schwierigkeiten bekommen können. Du wirst ja wohl vor der Abhebung auch Zinsen bekommen haben. Das bekommen die raus. So sch.... das ist. :kotz:
Geschwärzte Daten in Sparbücher erregen auch gewaltige Aufmerksamkeit und da deine Abhebungen relativ Zeitnah erfolgten, kommst du in Erklärungsnot.
Also lieber eine "gute" Geschichte andenken und dies versuchen zu verkaufen. Die Schublade zu erklären wird auch schwierig.
Die Frage ist ja, was du beim Antrag so alles angeben hast. Vermögen und Bargeld etc.....
Wie sieht es mit dem Schonvermögen aus ??
Also ruhig überlegen was du tust. Wenn die wollen, bekommen die solche Sachen mit Datenausgleich raus.
Gruß Arco
Die Ägypter
11.03.2006, 22:10
Also ich sehe den Fall überhaupt nicht positiv - ich habe auch lange überlegt, ob ich überhaupt etwas schreibe....
Wenn du im Sept. 05 im ALG I Bezug standest, dann war für dich auch abzusehen, dass zeitnah ALG II folgen muss... Bei diesem Geldbetrag bist du absehbar nicht bedürftig... Da nützt auch die Argumentation "ich wusste das nicht" oder "ich hoffte, Arbeit zu bekommen" m.E. rein garnichts... denn um überhaupt wieder Anspruch auf ALG I zu haben, müsste ja schon wieder ein Jahr gearbeitet worden sein.
Dann 16.000 Euro abzuheben und vollständig auszugeben :engel: sollte schon sehr sehr - sehr sehr gut erklärt werden können, da schließe ich mich allen Vorrednern an.... Möglicherweise Schuldentilgung =? Möbelkauf (angemessener Hausrat!)? Autoreparatur???
Verjuxt und verjubelt dürfte jedenfalls als Argument in deiner Lage kurz vor Auslauf ALG I nicht sinnvoll sein.
Schonvermögen beträgt 200 Euro pro Lebensjahr - in einer BG ist bei 13000 Euro für etwa ein Ehepaar Cut - alles was dein Schonvermögen übersteigt, ist also in einem Extra-Bogen (dem Antrag beiliegend) aufzulisten.
Auf die Spur kommen sie dir ohnehin - über den Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen, erfahren sie welche Konten wo existieren (dann kommt im Zweifel deine Mitwirkungspflicht zum Tragen - in Form einer Vorladung bzw. durch Mitschicken eines netten Anhörungsbogens mit Frist....). Wenn du 16.000 Euro bis zu einem Zeitpunkt im Sept. hattest, werden die Zinsen meistens im Januar des Folgejahres gutgeschrieben und auch nachgetragen - sobald du das Buch wieder vorlegst...
Dann kommt der ehem. Guthabenstand ohnehin heraus... denn...
davon abgesehen, das Sachbearbeiter die Zinsrechnung auch beherschen, wirst du vermutlich auch einen Freistellungsauftrag haben - und hier kommt dann das Finanzamt ins Spiel - da wird zwar nicht permanent abgeglichen - aber stichprobenartig werden durchaus Infos eingeholt - wenn du Pech hast, bekommst du geschätzt im April oder Mai Post... mit oder ohne Schwärzung einzelner Buchungspositionen.
Hallo Benben !
wenn du Pech hast, wird das ein Bumerang :patsch:
...
Gruß Arco
Wie sieht das nun aus? Klar, die Belege müssen stimmen.
Aber: wenn ich ab 1.1.2006 Alg-II beziehen will, was geht die das an wohin ich viele Monate zuvor 16riesen gebracht habe?
ciao
:shock:
StephanK
11.03.2006, 22:52
Aber: wenn ich ab 1.1.2006 Alg-II beziehen will, was geht die das an wohin ich viele Monate zuvor 16riesen gebracht habe?Das ist die erwähnte Sache mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II. Eine feste Zeitgrenze, wie weit in die Vergangenheit zurückgeblickt wird, gibt's da eigentlich nicht.
@jumbo
Irgendwo hat alles seine Grenzen! (§ 34 SGB II)
@ nefertari1968
Auch wenn es schwer fiel,
Danke trotzdem für den Beitrag!
Aber: wenn ich ab 1.1.2006 Alg-II beziehen will, was geht die das an wohin ich viele Monate zuvor 16riesen gebracht habe?Das ist die erwähnte Sache mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II. Eine feste Zeitgrenze, wie weit in die Vergangenheit zurückgeblickt wird, gibt's da eigentlich nicht.
ok,
mal angenommen 12 Monate, 16TEUR. 3TEUR schulde ich privat, bleiben 13TEUR. 4TEUR Möbel/EBK etc. bleiben 9TEUR. Urlaub 1 TEUR nachdemn Stress bleiben 8TEUR. Mountanbike 600EUR Laptop 1400 bleiben 6TEUR. Die brauche ich doch zum einfachen leben.... also ich kapier es nicht....
ciao
:engel:
@ jumbo
Also wenn du solche Anschaffungen in Erwartung von ALG II tätigst und ALG I in Anspruch nimmst, dann bist du definitiv im falschen Film!
Die Ägypter
11.03.2006, 23:11
Also... eine mögliche Schenkung fällt auch aus...
§ 528
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.
Nur so ganz vorbeugend :engel:
*wegduck*
Das ist die erwähnte Sache mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II. Eine feste Zeitgrenze, wie weit in die Vergangenheit zurückgeblickt wird, gibt's da eigentlich nicht.
Irgendwo habe ich gelesen bis zu einem Jahr... ich finde es leider im Moment nicht :sad:
„Ich kauf mir was, denn kaufen macht soviel Spaß“, vielleicht hilft ein Attest!
Jetzt ducke ich mal kurz weg vor StephanKs erhobenen Unsinnfinger!
Nein, man kann sicherlich einige Belege/Argumente vorlegen, aber eine Schublade reicht nicht.
:sad:
@ jumbo
Also wenn du solche Anschaffungen in Erwartung von ALG II tätigst und ALG I in Anspruch nimmst, dann bist du definitiv im falschen Film!
Bin doch nicht in Erwartung... finde das Beispiel realitätsnah!
wie gesagt, das Geld könnte man viel schneller verballern...
ciao
:P
Die Ägypter
12.03.2006, 00:12
@ jumbo
Also wenn du solche Anschaffungen in Erwartung von ALG II tätigst und ALG I in Anspruch nimmst, dann bist du definitiv im falschen Film!
Bin doch nicht in Erwartung... finde das Beispiel realitätsnah!
wie gesagt, das Geld könnte man viel schneller verballern...
ciao
:P
ja...
man könnte aber auch an der ArGe vorbeischlendern direkt zur IHK und sich beispielsweise selbstständig machen...
oder aber man ist einfach so ehrlich und sagt z.B. ok - ich bin 38... mir stehen ca. 8.500 Euro Schonvermögen zu - ich mache jetzt mal in Riester etc. oder erfülle mir tatsächlich den einen oder anderen Wunsch - Richtschnur 2000 Euro. (was halt geht) und lebe von den restlichen 5.000 Euro
spartanisch: 6 Monate
lala: 5 Monate
normal: 4 Monate
gut: 3 Monate
Weiter gehe ich jetzt mal nicht... 8)
und melde mich eben entsprechend später bei der ArGe zwecks ALG II - wäre immerhin eine Möglichkeit, vor allem weil einem ja auch zahlreiche Repressalien erspart blieben...
Und wer weiß... vielleicht findet sich bis dahin sogar Arbeit... und zwar mit geschonten Nerven und ohne sich bescheiden zu fühlen - vermutlich sogar einfacher...
Im Übrigen...
(6) Sozialwidriges Verhalten liegt in der Regel in folgenden Fällen
vor:
• Bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der sein Einkommen
oder Vermögen vorsätzlich oder grob fahrlässig vermindert,
um die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung
des Alg II herbeizuführen.
(2) Vorsätzlich handelt, wer sich der Folgen seines Handelns bewusst ist und den Eintritt eines materiellen Schadens voraussieht.
Grobe Fahrlässigkeit liegt nach der Legaldefinition des § 45 Abs. 2
Satz 3 Nr. 3 SGB X dagegen vor, wenn der Verursacher die im
Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt
hat. Die Sorgfaltspflicht bemisst sich dabei nicht nach subjektiven,
sondern nach objektiven Maßstäben.
(10) Der seitens des Verursachers geltend und glaubhaft gemachte
individuelle Grund muss im Verhältnis zu den Interessen der
Allgemeinheit, die die Leistung an den Erwerbsfähigen und die
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aus Steuermitteln erbringt,
besonderes Gewicht haben.
Auszüge aus der DVO zu § 34 SGB II
Quelle: http://www.erwerbslosenforum.de/dvo/34SGBII.pdf
und nein... ich bin keine Sachbearbeiterin... :-o beziehe auch nur ALG II :sad:
@nefertari1968
Gut! :engel:
1. Sorry das ich mich auf "meinen" Thread länger nicht gemeldet habe, hatte Probleme mit meinem PC.
2. Super grossen DANK an alle die zu diesem Thema was gepostet haben,
auch an die Spassfraktion.
3. Ich will auf gar keinen Fall einen Alg2 Empfänger düpieren der sich was vom Mund absparen muss, genau das Gegenteil ist der Fall.
ICH HABE ANGST IN EINE SOLCHE LAGE ZU KOMMEN !!!!!!
Als ich den Thread eröffnete wollte ich ich nicht meine ganze Lebensgeschichte veröffentlichen, aber ich mache es hier mal Stichpunktartik um meine Lage zu verdeutlichen.
Ich bin jetzt fast 50 Jahre alt
habe 28 Jahre gearbeitet
bin dann schwer erkrankt (Tumorerkrankung mit Metastasenbildung)
4 Monate nach der Behanlung wieder arbeiten gegangen
2 Bandscheibenvorfälle Kur Reha usw.
Unfall fast den linken Arm verloren
und immer irgendwie weiter zur Arbeit gegangen.
Und nun kam ein ganz grosser Fehler, als ich aus der Heilungsbewährung
heraus kam, habe ich mich mit dem Versorgunsamt gestritten das ich keinen weiteren Grad der Behinderung haben will ( hatte 100%) um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht noch zu verschlechtern.
Wie oben schon erwähnt habe ich Angst auf dem letzten Loch zu Pfeifen!!!
Ich hoffe das man das jetzt ein wenig besser nachvollziehen kann.
Viele Grüsse und nochmal DANKE
Benben http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/b007.gif
@ jumbo
Also wenn du solche Anschaffungen in Erwartung von ALG II tätigst und ALG I in Anspruch nimmst, dann bist du definitiv im falschen Film!
...verguckt... ;-)
trotzdem, die Anschaffung sind OK und man sollte auch nie in 'Erwartung' sein...
ciao
8)
StephanK
12.03.2006, 11:48
Hallo Benben,
Deine Zusatzinformationen werfen wirklich ein anderes Licht auf die ganze Sache. Als Mensch in der gleichen Altersgruppe, der auch einige extra-Gesundheitsrisiken trägt, kann ich Deine Motivation nur zu gut verstehen.
Eine der vielen Ärgerlichkeiten im SGB II liegt darin, dass Bedürfnisse nach - auch finanzieller - Absicherung nur sehr begrenzt berücksichtigt werden, und zwar ohne Ansehen der individuellen Lage: Die Vermögensfreibeträge sind für alle gleich, und Vorsorge wird nur für das Alter ab 65 und schwerpunktmäßig über die fragwürdige "Riester-Rente" anerkannt. Dass Behinderte und/oder Kranke in aller Regel früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und (auch deswegen) erhöhte Absicherungsbedürfnisse haben, wird vom Gesetzgeber ausgeblendet.
Die andere Möglichkeit, durch eine Lebensversicherung Geld vor dem Zugriff des Alg II-Trägers "abzusichern" dürfte Dir höchstwahrscheinlich genau so verschlossen sein wie mir. Es bleibt eigentlich nur die "Flucht" in (selbstgenutzten) Immobilienbesitz, der recht weitgehend geschützt ist.
Aber zurück zum Ausgangsproblem. Das Schwärzen halte ich für durchaus zulässig, weil maßgeblich der Vermögensbestand im Zeitpunkt der Antragstellung ist. Der Sonderfall des "sich-selbst-arm-machens", für den § 34 SGB II konzipiert ist, kann vom Alg II-Träger nicht von vornherein angenommen / unterstellt werden. Wenn der Alg II-Träger trotzdem "Unrat wittert" ist man aber in einer unangenehmen und rechtlich unsicheren Situation.
Wenn es dahin kommt, hilft wohl nur, in die Offensive zu gehen, auf die eigene Gesamtsituation hinzuweisen und darzulegen, dass man sein Geld nicht "verprasst", sondern Anschaffungen getätigt hat, die man in der Situation des Alg II-Bezuges nicht mehr hätte machen können. Leider kann das trotzdem Streit mit eher ungewissem Ausgang bedeuten :sad:
Servus Benben!
Ich finde es jedenfalls gut, daß du noch einiges klargestellt hast.
Kann man so ein Sparbuch, sofern nicht mehr viel drauf ist, nicht einfach auflösen? Dann gibt man den Auszahlungsbeleg ab und sagt es habe sich nicht mehr gelohnt. Dann steht man jedenfalls am Anfang nicht mit so einer großen Zahl bzw. Schwärzungen im Rampenlicht. Wenn dann der große Datenabgleich kommt hat man vielleicht schon bessere Ideen.
Nur so ein flüchtiger Gedanke!
:?
Die Ägypter
12.03.2006, 17:30
Für meine "harten" Ausführungen bitte ich dann um Entschuldigung - klar, so stellt sich die Sachlage ganz anders dar!
Hallo zusammen,
Hallo Kristin, so hart war es ja nicht, das kann ich schon vertragen!!!
Mir ist noch was eingefallen, weil ich in einem Gesetzestext gelesen habe das Bauten in Schrebergärten nicht unter das verwertbare Vermögen fallen. Wir haben im laufe des letzten Jahres eine recht schöne Gartenhütte gebaut, da ist das Problem das ich einen guten Freund in einem Eisenmarkt und einen Schulkollegen habe der ein Sägewerk hat, soll heißen ich habe den grössten Teil der Materialien ohne Rechnung gekauft.
Meint ihr das ich das irgendwie der AA vorrechnen kann evtl. auch ein paar Kosten zwecks Helfern usw. http://www.cosgan.de/images/smilie/haushalt/c010.gif
Habe mal 3 Bilder angehängt, wir haben wirklich ganz schön malocht.
http://futuregate.org/pichosting/uploads/580fb0c652.jpg
http://futuregate.org/pichosting/uploads/3a942dd50f.jpg
http://futuregate.org/pichosting/uploads/4fe8093244.jpg
Viele Grüsse Benben http://www.cosgan.de/images/smilie/haushalt/n035.gif
Hallo zusammen,
Hallo Kristin, so hart war es ja nicht, das kann ich schon vertragen!!!
...
Habe mal 3 Bilder angehängt, wir haben wirklich ganz schön malocht.
http://futuregate.org/pichosting/uploads/580fb0c652.jpg
...
Würde den ganzen Kies bei der ARGE abladen... :P
ciao
Die Ägypter
13.03.2006, 18:56
Meint ihr das ich das irgendwie der AA vorrechnen kann evtl. auch ein paar Kosten zwecks Helfern usw.
Offizielle Kosten = Ja....
Ansonsten: Klares Nein!!!
Hast du zufällig noch den Link wo das mit dem Schrebergarten steht.
DVO zu SGB II § 12 - 1.2 -Verwertbarkeit von Vermögen....
da heißt es:
(7) Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließ-
lich der Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes in der Regel
nicht zu verwerten.
Servus Benben!
Ich stimme auch dem klaren „nein“ zu, denn damit könntest du, wenn es arg kommt, sogar deinem Freund schaden. Hast du zufällig noch den Link wo das mit dem Schrebergarten steht.
Sorry,
ich konnt da ausser dem Kies und dem Acker gar keine Wertgegegnstände erkennen :P
viel Spass noch damit
Servus jumbo!
Gibst auch keine Ruhe nicht. Es gibt eine 3D-Spinagesoftware, mit ihr ist es möglich die grüne Tonne auf dem dritten Bild zu öffnen. Habe Benben aber schon genug geärgert, deswegen sage ich nicht was drin ist.
:engel:
Servus jumbo!
Gibst auch keine Ruhe nicht. Es gibt eine 3D-Spinagesoftware, mit ihr ist es möglich die grüne Tonne auf dem dritten Bild zu öffnen. Habe Benben aber schon genug geärgert, deswegen sage ich nicht was drin ist.
Logo,
hatte den Kompost glatt vergessen... :P
die armen Kollegen auf der ARGE
:?
Hallo Jumbo,
also da kann ich nur hoffen das der "Kollege" von der Arge net so blind iss wie du !!!!
Denn eigentlich müsste sogar dem Blindesten ein unterschied zwischen den ersten beiden und dem dritten Bild auffallen.
Gut hören tut er schlecht
aber schlecht sehen tut er gut http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a125.gif
Bis dann Benben
Hallo Jumbo,
also da kann ich nur hoffen das der "Kollege" von der Arge net so blind iss wie du !!!!... Bis dann Benben
Wieso, dann wär doch alles paletti! 8)
Ja, der Rückschluss vom 1. auf's 2.Bild, fiel mir schwer... frag mich bloss was heute das kilo Brennholz kostet??? :P
ciao
PS: scho sche', aber was will die ARGE da bloss holen???
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.