Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch? Mutter ist selbständig
Ahbaiz Lohs
31.05.2007, 16:11
Hi!
Bin neu hier. Also sorry, falls die Frage schon beantwortet wurde. Bin über Hinweise zum Weiterrecherchieren sehr dankbar.
Habe folgende Frage: Habe ich einen Anspruch auf ALG2? Will mein Studium abbrechen und würde gerne ne Ausbildung machen.
Ich hatte bis jetzt Bafög-Anspruch, weil meine Mutter immer nichts bis wenig verdient hat, das tut sie jetzt auch noch,
aber jedenfalls ist sie selbständig. Kann das ein Grund sein, um meinen Antrag abzulehnen?
Und, da fällt mir ein: wenn ich einen Ausbildungsplatz bekommen sollte, hätte ich dann zusätzlich zu dem Lohn irgendwelche ALG2- Ansprüche?
Schließlich ist das doch recht wenig in den ersten Lehrjahren...
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten und liebe Grüße von
A.L.
StephanK
31.05.2007, 18:22
Habe ich einen Anspruch auf ALG2?Im Prinzip ja. Praktisch wahrscheinlich auch, wenn das Einkommen Deiner Mutter so klein ist wie Du schreibst.
Dass sie selbständig ist ändert daran nichts (allerdings ist die Einkommensberechnung bei Selbständigen kompliziert und manchmal nervig).
Den Alg II-Antrag müsste sie für Euch beide stellen (Du bist bestimmt unter 25, oder?).
Und, da fällt mir ein: wenn ich einen Ausbildungsplatz bekommen sollte, hätte ich dann zusätzlich zu dem Lohn irgendwelche ALG2- Ansprüche? Schließlich ist das doch recht wenig in den ersten Lehrjahren...Nein, aber wahrscheinlich auf das sogenannte "Lehrlings-BAföG", die Berufsausbildungsbeihilfe (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26394/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/neu-Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html).
Die Bedingungen sind sehr ähnlich wie beim BAföG. Zuständig ist die Arbeitsagentur, nicht die ARGE.
P.S. Hab den Beitrag hierher verschoben und den versehentlichen ersten gelöscht.
Ahbaiz Lohs
01.06.2007, 12:53
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort!
Nun ist es aber so, dass ich schon über 25 bin. Dann hat meine Mutter wohl nichts mehr mit mir zu tun? Das hat mir die Dame vom Amt heute gesagt (obwohl sie sonst so wischiwaschi war, dass ich nicht wusste, was ich ihr glauben kann).
Und: mein Baföganspruch läuft zwar im Moment noch, weil ich es verlängern konnte. Das bekomme ich aber eh schon über die Förderungshöchstdauer hinaus. Ich meine, ich habe also nicht sowieso irgendeinen Anspruch auf Bafög.
Wie sähest du die Lage jetzt?
Ich danke für weitere Tipps,
LG
A.L.
Ahbaiz Lohs
01.06.2007, 13:09
Ich hab vergessen, zu schreiben, dass die Dame auch meinte, ich müsste auf jeden fall erst mal ALG1 beantragen, das würde dann abgelehnt, und dann könnte ich alg2 beantragen. Da hab ich gesagt, aber ich hab doch nie gearbeitet, nur studiert, aber trotzdem, meinte sie... stimmt das?? Ich finde dazu keine infos im Netz.
Könntest du mir dazu noch kurz was sagen?
Und danke für den Tipp mit dem Lehrlingsbafög. Der Link allerdings funktioniert nicht...
lg
a.l.
StephanK
01.06.2007, 13:31
Nun ist es aber so, dass ich schon über 25 bin. Dann hat meine Mutter wohl nichts mehr mit mir zu tun?Nein, das ist nicht so, aber (in finanzieller Hinsicht) "weniger". Ihr bildet - wegen Deines Alters - keine Bedarfsgemeinschaft, aber - wegen des Zusammenwohnens - eine Haushaltsgemeinschaft. Was das finanziell bedeutet lies bitte bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_eltern_und_unterhalt) nach.
So lange Du noch BAföG erhältst ist Alg II aber ausgeschlossen. Alg II gibt's frühestens am ersten Tag nach Ende des BAföG.
Der link betr. Berufsausbildungsbehihilfe funktioniert nicht (mehr), weil die Bundesagentur wieder mal ihren Internet-Auftritt umgestellt hat. Die gleichen Informationen sind jetzt hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26394/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html) zu finden.
ich müsste auf jeden fall erst mal ALG1 beantragen, das würde dann abgelehnt, und dann könnte ich alg2 beantragen.Das trifft (nur) dann zu, wenn Du schon mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder Wehr- oder Zivildienst geleistet hast. Falls nichts davon der Fall ist wäre das eine unnötige Verzögerung und ein schmutziger Trick, Deinen Antrag hinauszuzögern, denn Alg II wird erst ab Antragstellung bezahlt. Also nicht abwimmeln lassen; die Entgegennahme Deines Antrages darf nicht verweigert werden.
Ahbaiz Lohs
01.06.2007, 13:37
oha, das hab ich mir doch gedacht. die wollte mich also verzögern. netter versuch. zum glück gibts ja euch...
und noch: ich wohne gar nicht zu hause, schon lange nicht. wohne allein. wie wär das dann mit dem anspruch?
a.l.
Ahbaiz Lohs
01.06.2007, 13:44
.. ich dachte immer: "ich hab halt nie gearbeitet." jetzt sagst du: sozialversicherungspflichtig.
naja, ich hab früher neben und nach der schule mal im callcenter und so gearbeitet, das ging nie über die damalige grenze von x mark,
was heute 400 euro ist. aber ich weiß, dass ich einmal nen sozialversicherungsausweis, so ein heftchen, gekriegt hab. und wusste gar nicht,
was ich damit sollte, die von der arbeitsstelle wollten das nämlich gar nicht haben,
glaub ich... hilfe, was nun? muss ich echt den alg1-antrag machen? und müsste ich da angeben, was ich damals verdient hab,
ich hab doch null unterlagen von damals... (mist)
Ahbaiz Lohs
12.06.2007, 16:10
Hi,
Ihr habt mir die ersten Fragen so nett beantwortet.
Aber meine letzte Frage noch nicht.
Nämlich:
Die ARGETussi meinte ja, ich müsste zuerst ALG1 beantragen, obwohl ich noch nie gearbeitet hatte.
Jetzt meine Frage (siehe post vorher): wenn ich damals nen Sozialversicherungsausweis hatte, heißt das, ich muss jetzt ALG1 beantragen?
Oder geht das doch eher nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden? Ich müsste es dringend wissen, weil,
wenn ich ALG2 beantrage und sie lehnen ihn ab, verzögert sich ja alles...
danke danke danke
A.L.
StephanK
12.06.2007, 17:43
Der bloße Umstand, dass Du einen Sozialversicherungsausweis hast, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Es ist aber schon denkbar, dass Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, denn einen solchen kann man nicht nur durch versicherungspflichtige Arbeit erwerben, sondern z.B. auch durch Wehr- oder Zivildienst, der bei Dir noch nicht übermäßig lange zurückliegen dürfte.
Um das zu klären, wirst Du also schon einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur stellen müssen. Das Antragsformular dafür gibt's NICHT online, sondern Du musst es bei der Arbeitsagentur holen.
ABER: Nur weil diese Frage noch nicht geklärt ist, darf die Entgegennahme Deines Alg II-Antrages nicht verweigert werden. Man kann Dir zwar sagen, dass die Bearbeitung so lange nicht stattfindet, bis die Alg I-Frage geklärt ist, aber Dein Antrag muss dennoch entgegengenommen werden. Das ist deswegen wichtig, weil Alg II nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt wird.
Ahbaiz Lohs
22.06.2007, 13:37
Hei,
danke vielmals für die Antwort.
Zivi oder so hab ich nie gemacht, da ich das Glück hab, ne Frau zu sein (...weil ich ein Mädchen bin...).
Aber jedenfalls wenns so ist, wie du schreibst, dass ich ab dem Tag der Antragstellung von Alg2 Geld krieg und die den erstmal nicht ablehnen dürfen, dann ist es ja kein Problem.
Schade, dass es den nicht im Netz gibt. Aber vielleicht ein Muster?
LG
A.L.
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