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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spezieller Fall von Elternzeit und ALG I


hamsteralex
01.06.2007, 00:57
'n Abend zusammen!!!

Ich bzw. meine Frau hat ein spezielles Problem mit Elternzeit und ALG I meine Frau ist zur Zeit Hausfrau hat aber noch Anspruch auf ALG I Dieser Anspruch erwuchs aus einer mehr als dreijährigen Voll- und Teilzeitbeschäftigung...sie hat sich aber bei der Agentur abgemeldet um mehr Zeit für unser Nachwuchsprojekt zu haben...wir müssen leider auf medizinische Hilfe zurückgreifen...

Nun zu meiner Frage: Kann sich meine Frau nach eingetretener Schwangerschaft wieder bei der Agentur arbeitsuchend/-los melden und wie sieht es dann mit Elternzeit aus??? Kann sie diese 3 Jahre zu Hause bleiben oder muss sie wieder vermittelbar sein...Wenn eine Elternzeit möglich ist...wer zahlt dann eigentlich die Krankenkasse...die Agentur oder ich...???

Zur Zeit ist meine Frau freiwillig in der GKV versichert...meine PKV wollte sie nicht haben...leider!!!

Ach ja...der Vollständigkeit wegen...ich bin Vollzeitbeschäftigt...

Danke für die Antwort!!!

Seebarsch
01.06.2007, 19:00
Hi hamsteralex,
:welcome:
die sache ist eigentlich ganz einfach!
Wenn Deine Frau unmittelbar vor der Geburt des ersten Kindes versicherungspflichtig gearbeitet hat oder Lohnersatzleitungen erhielt, gilt die gesamte Zeit der Kinderbetreuung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes als Versicherungszeit!
Wenn Deine Frau jetzt arbeiten kann, bekommt sie Alg und ist darüber krankenversichert.
Fürs geplante oder kommende Kind müsste eigentlich dieses neue Elterngeld ziehen. Da kenn ich mich aber nicht aus!
:razz:

hamsteralex
01.06.2007, 20:43
@Seebarsch

:danke:

Ok...dann muss es jetzt nur noch mit dem Nachwuchs klappen...

Alex

hamsteralex
10.02.2008, 05:09
So der Nachwuchs kommt im Juli und die Rückmeldung bei der Agentur tätigt meine Frau nächsten Dienstag!

ABER wenn ich nun richtig informiert bin kann sie aus der Arbeitslosigkeit nicht für drei Jahre zu Hause bleiben so wie ein normaler Arbeitnehmer
die Elternzeit gilt ja nur für Arbeitnehmer und eine Arbeit hat sie ja nicht

Sie ist für die Dauer des Bezuges von Elterngeld also max. 12 Monate...bei der Krankenkasse beitragsfrei versichert und
müsste sich danach eigentlich wieder bei der Agentur Arbeitslos melden um weiter bei der Kasse versichert zu sein.

Das würde ja eigentlich eine Benachteiligung darstellen oder hab ich da was falsch verstanden???

Seebarsch
10.02.2008, 17:42
Hallo,
worum geht es dir denn genau?
Um den Bezug von Arbeitslosengeld oder die Krankenversicherung?
:confused:

hamsteralex
10.02.2008, 18:46
Es geht um Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Krankenversicherung.

Meine Frau ist ab Dienstag wieder bei der Agentur gemeldet und bekommt Leistungen aus einem Anspruch. Sie ist im 5. Monat und möchte eigentlich drei Jahre zu Hause bleiben.

Die Frage ist nun, ob dass überhaupt geht und wer wie lange die Krankenversicherung trägt?

Meine Recherchen auf einschlägigen Seiten hat bisher für mich das Ergebnis erbracht, dass sie nur währen des Bezugs von Elterngeld, also 12 Monate, bei der Kasse beitragsfrei versichert ist.

Was ist dann nach diesen 12 Monaten? Wer trägt dann die Versicherung? Ich vermutlich, oder?

Alles andere ist uns eigentlich egal...es geht nur um die drei Jahre und die Krankenversicherung!!!

Danke

fragi
11.02.2008, 06:01
Wenn ihr verheiratet seit, wieso dann keine Familienversicherung? Kannst sie doch dann bei dir mitversichern!
Hab zwar nicht den ganzen Thread gelesen, aber wenn du von deiner Frau sprichst, denke ich mal ihr seit verheiratet.

Also kannst du sie Familienversichern!

Seebarsch
11.02.2008, 17:55
Hallo hamsteralex,
klar kann sich deine Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und Alg beziehen. Solange es da kein Beschäftigungsverbot gibt, ist das bis 6 Wochen vor der Geburt möglich.
Während der laufenden Alg Zahlung ist sie dann auch durch die Agentur krankenversichert.
Nach der jetzigen Rechtslage wird die gesamte Zeit der Kinderbetreuung für die Zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes als versicherungspflichtige Zeit anerkannt. Das ist unabhängig von einem Leistungsbezug.
Hinsichtlich der Zahlung des Familiengeldes bin ich überfragt!
:confused: