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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontobewegungen? Sind wir eine BG?


Erdnuckel
10.03.2006, 23:39
Hallo,
Erstmal muß ich sagen das ich diese Webseite sehr hilfreich gefunden habe, dennoch habe ich eine dringende Bitte mir ein paar Fragen zu beantworten.
Meine Situation ist wie folgt: Ich beziehe seit längerer Zeit Sozialhilfe. Bin am 1. März 2006, also vor weniger als 2 Wochen, aus meiner Wohnung in Flensburg in das Haus meines Freundes in der nähe von Hamburg gezogen. Diese Entscheidung wurde einzig und allein aus dem Grund getroffen, da sich meine finanzielle Lage immer mehr verschlechtert hat und mein Freund mir im letzten Jahr mehrmals im Monat Geldbeträge leihen mußte um zu vermeiden das ich hungern mußte, mir der Strom abgestellt wurde, oder um drohenden gerichtlichen Klagen zu entgehen. Wir haben uns vor eben über einem Jahr in Internet kennengelernt, und obwohl wir uns sehr gut verstehen, wollten wir beide unsere Freiheiten behalten. Er sah diesen Umzug, bzw. meinen Einzug bei ihm als die einzige reale Möglichkeit aus dieser Schuldenspirale herauszukommen. Zwar hat er einen guten Job,aber ebenfalls eine Hypothek von fast 900 Euro pro Monat zu zahlen, plus alle anderen üblichen Kosten - plus einen laufenden Scheidungsprozess, und eine potentielle Unterhaltskostenpflicht. Er hat mir angeboten hier zur Untermiete zu wohnen, und wir haben einen Mietvertrag geschlossen wobei ich ihm 30 Euro pro Woche Miete, plus 10 Euro pro Woche für Nebenkosten bezahle. Natürlichen teilen wir Bett und Schrank, aber er kann und will sich auch nicht dazu verpflichten für mich zu sorgen - sollte dies vom Sozialamt gefordert werden, müßte ich sofort wieder ausziehen.
Nun, hier mein Anliegen.
Mein Hartz IV Antrag mußte neu gestellt werden. Ich mußte Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vorlegen. Ein Schreiben folgte, in dem gefordert wurde das ich die Gründe der Überweisungen von meinem Freund/Vermieter erkläre. Da diese Beträge wirklich geliehen sind, werde ich dies auch so begründen, jedoch befürchte ich das meine SB (die mich offensichtlich von Anhieb nicht leiden konnte) daraus schließen wird das wir eine Eheähnliche Beziehung führen, und somit meinen Antrag ablehnen wird. Eine Beziehung besteht ja auch, aber wir haben weder ein gemeinsames Bankkonto, noch feste Pläne für eine gemeinsame Zukunft. Es ist unser beider Wunsch wieder allein zu wohnen, sobald ich eine Arbeitsstelle gefunden habe - obwohl wir unsere Beziehung hoffentlich weiterhin führen werden.
Ich fühlte mich schon bei der Antragstellung total eingeschüchtert und dieses Gefühl hat sich seitdem Schreiben nur verschlimmert.
Außerdem befinden sich auf meinem letzten Kontoauszug, den ich noch nachreichen muß da ich ihn erst am 6. jeden Monats erhalte, 2 Zahlungseingänge von Ebay Verkäufen, die ungefähr 25 Euro betragen. Könnte dies mir noch mehr Ärger bringen?
Ich glaube ich habe inzwischen ein Magengeschwür, denn ich kann vor Angst nichtmal mehr schlafen. Ohne Hartz IV kann ich hier nicht bleiben, und wenn ich mir wieder eine Wohnung nehmen muß, werden meine Schulden wieder steigen. :wut:
Hat jemand Rat für mich?
Schon im Vorraus bedanke ich mich für Eure Hilfe und verbleibe mit netten Grüßen, Erdnuckel

StephanK
11.03.2006, 08:20
:welcome: Erdnuckel,
ich war so frei, Deinen Beitrag umzubenennen und in das Forum zu verschieben, bei dem ich den Schwerpunkt sehe.

Das Thema "eheähnliche Gemeinschaft" ist nämlich kein Problem, so lange Dein Freund noch verheiratet ist, denn eine Gemeinschaft, die neben einer bestehenden Ehe existiert, kann nicht eheähnlich sein (weil hierzulande nur die Einehe als Ehe betrachtet wird). Allerdings gab es schon Alg II-Träger, die darauf erst hingewiesen werden mussten.
Unabhängig davon wird die ARGE sich fragen, ob Du Unterstützungsleistungen von ihm erhältst, die Deinen Bedarf verringern. Auch ein Kredit ist eine Unterstützungsleistung. Wenn der Betrag sich in einem Rahmen hielt, der in etwa Deinem Alg II-mäßigen Bedarf in den letzten Monaten entsprach und Du nachweisen kannst, dass Du damit nur Schulden bezahlt hast, sollte es deswegen aber keine wirklichen Probleme geben. Erkläre das also und lass Dich nicht einschüchtern.

Wenn Du bei iii-bäi nur Sachen aus Deinem Bestand gebraucht verkauft hast, ist das auch kein Problem. Damit hast Du nur bereits vorhandenes Vermögen in eine andere Form umgewandelt (Geld statt Gegenstände), aber kein Einkommen erzielt. Auch das sollte aber deutlich erklärt werden.

Und reg Dich nicht auf. Viele haben gewisse Konflikte mit den Ämtern.
Wenn man nicht in Panik gerät, ruhig die Lage einschätzt und gute Argumente hat, ist das meiste schon gewonnen. :cool:

Erdnuckel
12.03.2006, 22:15
@StefanK
Herzlichen Dank für Deine hilfreichen Antworten zu meinen Fragen! :-) Ich hatte gestern schon sehr ausführlich geantwortet - aber als ich versuchte diese zu senden, bekam ich eine Meldung das ich mich einloggen mußte...und beim klick auf den zurück button mußte ich feststellen das ein Internet-Monster meine Antwort gefressen hatte :wut: Ich entschuldige mich auch dafür das ich zu wütend (und faul) war das ganze (oder selbst einen Teil davon) dann nochmal zu schreiben :P

Die Beträge die mein Freund mir über einer Zeitspanne von Anfang November bis Ende Januar geliehen hat belaufen sich auf ca. 500 Euro (in 7 Überweisungen zwischen 20 und 100 Euro). In diesem Zeitraum habe ich - wie ebenfalls aus den Kontoauszügen ersichtbar ist - 23 Euro auf sein Konto zurücküberwiesen. Dies war das Geld das ich am Ende des Monats Januar noch übrig und ihm dann auch zukommen lies um zu zeigen das ich mir wirklich Mühe gab das geliehene zurückzuzahlen (auch wenn es nur ein relativ kleiner Betrag war)

Den größten Teil der Beträge die er mir geliehen hat wurden am gleichen Tag, von dem selben Konto, dazu verwertet Rechnungen bzw. Mahnungen zu begleichen - und diese Tatsache ist auch klar und deutlich auf den Kontoauszügen sichtbar. Zum Teil habe ich auch kleine Beträge leihen müssen, da so gut wie mein ganzes ALGII Geld durch bereits getätigte Überweisungen aufgebraucht war (die ist ebenfalls klar erkennbar von den Kontoauszügen die ich meiner SB vorgelegt habe.

Was Ebay betrifft, dort habe ich einige meiner Bücher verkauft - erstens weil ich das Geld dringender benötige als die Bücher, und zweitens weil ich mich SEHR gerne bei Ebay Selbstständig machen würde (um von Hartz IV wegzukommen), und das einstellen von Büchern gute Praxis für mich ist bzw. war. Habe auch zweimal beantragt mich im Internet Selbstständig zu machen, jedoch wurde dies beide Male abgelehnt, da meine Idee nicht als tragfähig angesehen wurde... :-(

Wäre Dir dankbar wenn Du mir nochmal antworten würdest, was Du von dem Gesamtbetrag hältst den mein Freund mir geliehen hat. Wird das Probleme bringen? (Ich hoffe nicht!)

Vielen Dank im Vorraus und nette Grüße, Erdnuckel