Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung bezahlt bekommen U18
Babylicious
01.06.2007, 02:45
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage und zwar, ich bin 17Jahre (werde in 5Monaten 18 )und würde gerne von zu Hause ausziehen, weil ich einfach nicht mehr mit meiner Mutter klar komme und ich einfach nicht noch so lange warten kann, bis ich 18 bin.
So jetzt meine eigentliche Frage, würde die Agentur für Arbeit mir eine Wohnung bezahlen? Problem ist, ich habe vor einem Monat meine Lehre abgebrochen und bin nun auf der Suche nach einer neuen!
vielen Danke schonmal für eure Hilfe!
VIERZEHNNOTHELFER
01.06.2007, 05:57
Du bist erst mit 18 geschäftsfähig, d.h. vorher kannst Du keinen Mietvertrag unterschreiben. Deine Eltern sind bis zu Deinem 25. Geburtstag für Deinen
Unterhalt zuständig, solange Du keine abgeschlossene Ausbildung hast.
Wenn sie Dir eine Wohnung bezahlen und Geld geben kannst Du umziehen.
Vom Steuerzahler gibt es nichts.
Hallo Babylicious,
ich werd auch ma kurz drauf eingehen...
ausziehen kannst du U25 und auf Amtskosten eigentlich nur wenns genehmigt wird vom Amt... Genehmigt wird es aber nur wenn einer der folgenden punkte auf dich zutrifft:
(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Auszug aus §22 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)
Du wirst dir mit sicherheit sagen, dass folgender Teil hierraus auf dich zutrifft:
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,Das ist aber nicht so einfach, denn damit ist Gewalt oder ähnliches gemeint... streitereien o.ä reichen da bei weitem nicht aus.
Sozialleistungen wie ALG II kannst du zwar bereits ab deinem 15 Lebensjahr bentragen, wirst aber nur den Regelsatz in Höhe von 80% bekommen.
Miete werden sie ohne Genehmigung keine zahlen.
Steckt die selbe aussage dahinter wie bei VIERZEHNNOTHELFER, nur bissl freundlicher und ausführlicher formuliert :)
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