ALN - Robot
01.06.2007, 13:10
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 12.03.07
Aktenzeichen: L 9 AS 33/06
Kernaussage: Rückforderungen von zu viel gezahltem Alg II können nicht an eine Bedarfsgemeinschaft insgesamt gestellt werden, sondern nur jeweils einzeln an deren Mitglieder entsprechend ihrem Anteil am insgesamt gezahlten Alg II.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67574) des Urteils
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 12.03.07
Aktenzeichen: L 9 AS 33/06
Kernaussage: Rückforderungen von zu viel gezahltem Alg II können nicht an eine Bedarfsgemeinschaft insgesamt gestellt werden, sondern nur jeweils einzeln an deren Mitglieder entsprechend ihrem Anteil am insgesamt gezahlten Alg II.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67574) des Urteils