TomTom79
01.06.2007, 16:30
Ich muss meinen Fall leider äußerst umfangreich schildern.
Ich arbeite als Saisonarbeitnehmer für einen Lebensmittelhersteller, d.h. ich bin von Juli bis Februar dort beschäftigt und werde dann stets für die 4 Monate andauernde Saisonpause entlassen.
Vergangene Saison gab es eine Mitarbeiterveranstaltung, bei der uns ein Mensch der Arbeitsagentur (glaube Duisburg) erklärte, das wir, nach neuer Regelung, aufgrund unserer nur 8monatigen Beschäftigung nur noch alle 2 Jahre ALG I in Anspruch nehmen dürften, da man mindestens 12 Monate auf Steuerkarte (und glaube auch Vollzeit) gearbeitet haben muss, um wieder einen neuen Anspruch auf ALG I zu bekommen.
Somit haben wir uns alle gedacht: "Dann müssen wir ja direkt Hartz IV anmelden sobald es in die Saisonpause geht."
Ich habe mich dann am 23.04.07 bei meiner Gemeinde arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Einige werden wissen was für ein Papierkrieg dabei entsteht und für mich war das ein wahrer Kulturschock. Aber ich habe alles erledigt was man von mir wollte. Ebenso brauchte der zuständige Beamte eine Bestätigung vom Arbeitsamt, das ich keinen Anspruch auf ALG I mehr habe. Ergo, hab ich erstmal dort angerufen. Eine freundliche Frauenstimme erklärte mir, das wäre kein Problem, man würde mir das zuschicken. Ich habe sie dann nochmals gefragt ob es wirklich nicht nötig sei, das ich dafür vorbeikomme und sie verneinte dies und versichterte mir, das Gewünschte per Post zuzusenden.
Haben sie dann auch gemacht. Eine Zweitschrift über die gezahlten Leistungen vom letzten Jahr, die der Beamte von der Gemeinde zwar auch benötigte, aber der Bescheid ob ich noch ALG I-Ansprüche hätte, war nicht dabei. Also hat sich der Beamte der Gemeinde persönlich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt.
Das Ergebnis hatten wir dann EINEN MONAT nach meiner Arbeitslosmeldung bei der Gemeinde. Darin hieß es, ich besäße noch einen Anspruch auf ALG I von XXX Tagessätzen oder was weiß ich.
Somit musste ich mich nun bei der Arbeitsagentur melden. Dies geschah dann am 22.05.07. Habe den Antrag auf ALG I und einen Termin für die Abgabe erhalten.
Vor diesem Termin fiel mir auf das auf dem Antrag stand: MIT WIRKUNG VOM: 22.05.07.
Ich rief daraufhin den Beamten der Gemeinde an um ihn zu fragen, ob es nicht möglich sei, das ganze rückwirkend zu dem Datum geltend zu machen, an dem ich mich bei der Gemeinde gemeldet hätte, also zum 23.04.07, denn zwischen einem ALG II- und einem ALG I-Antrag kann ja in der Hinsicht kaum ein Unterschied bestehen, auch wenn man sich dafür an unterschiedliche Institutionen wenden muss.
Er teilte mir mit ich solle dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur abklären und er wäre nötigenfalls auch für seinen Kollegen per Telefon erreichbar falls er eine Bestätigung benötige.
Auf meine Nachfrage bei der Arbeitsagentur wurde mir dann mitgeteilt. "Ich glaube nicht, bin mir da aber auch nicht sicher. Aber normalerweise wird das nie rückwirkend gemacht."
Wer kann mir denn nun sagen, ob das möglich ist, wenn nicht die Agentur selber?
Gab da noch mehr Ungereimtheiten und Aufreger, aber die habe ich weggelassen weil es mit meiner Frage rein gar nichts zu tun hat.
Das dumme ist nur, vor gut anderthalb Monaten hab ich mich das erste mal arbeitslos gemeldet, bei der Gemeinde. Und bis heute habe ich noch kein Geld bekommen, weil es sich aus zum Teil dämlichen Gründen verzögert, wofür ich nichts kann, aber die Sollzinsen, Mahngebühren etc. die zahle immer noch ich. Ich gehe auf dem Zahnfleisch, tue alles was und wie man es verlangt hat und werd doch noch in den Po gekniffen. Ich fange am 2.Juli wieder an zu arbeiten, aber das erste Gehalt erhalte ich ja auch erst im August und bis dahin hat mir die Bank schon gekündigt.
Deshalb würde es mit schon bedeutend helfen wenn es rückwirkend zum 23.04.07 gezahlt werden könnte. Kann mir jemand helfen?
Ich arbeite als Saisonarbeitnehmer für einen Lebensmittelhersteller, d.h. ich bin von Juli bis Februar dort beschäftigt und werde dann stets für die 4 Monate andauernde Saisonpause entlassen.
Vergangene Saison gab es eine Mitarbeiterveranstaltung, bei der uns ein Mensch der Arbeitsagentur (glaube Duisburg) erklärte, das wir, nach neuer Regelung, aufgrund unserer nur 8monatigen Beschäftigung nur noch alle 2 Jahre ALG I in Anspruch nehmen dürften, da man mindestens 12 Monate auf Steuerkarte (und glaube auch Vollzeit) gearbeitet haben muss, um wieder einen neuen Anspruch auf ALG I zu bekommen.
Somit haben wir uns alle gedacht: "Dann müssen wir ja direkt Hartz IV anmelden sobald es in die Saisonpause geht."
Ich habe mich dann am 23.04.07 bei meiner Gemeinde arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Einige werden wissen was für ein Papierkrieg dabei entsteht und für mich war das ein wahrer Kulturschock. Aber ich habe alles erledigt was man von mir wollte. Ebenso brauchte der zuständige Beamte eine Bestätigung vom Arbeitsamt, das ich keinen Anspruch auf ALG I mehr habe. Ergo, hab ich erstmal dort angerufen. Eine freundliche Frauenstimme erklärte mir, das wäre kein Problem, man würde mir das zuschicken. Ich habe sie dann nochmals gefragt ob es wirklich nicht nötig sei, das ich dafür vorbeikomme und sie verneinte dies und versichterte mir, das Gewünschte per Post zuzusenden.
Haben sie dann auch gemacht. Eine Zweitschrift über die gezahlten Leistungen vom letzten Jahr, die der Beamte von der Gemeinde zwar auch benötigte, aber der Bescheid ob ich noch ALG I-Ansprüche hätte, war nicht dabei. Also hat sich der Beamte der Gemeinde persönlich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt.
Das Ergebnis hatten wir dann EINEN MONAT nach meiner Arbeitslosmeldung bei der Gemeinde. Darin hieß es, ich besäße noch einen Anspruch auf ALG I von XXX Tagessätzen oder was weiß ich.
Somit musste ich mich nun bei der Arbeitsagentur melden. Dies geschah dann am 22.05.07. Habe den Antrag auf ALG I und einen Termin für die Abgabe erhalten.
Vor diesem Termin fiel mir auf das auf dem Antrag stand: MIT WIRKUNG VOM: 22.05.07.
Ich rief daraufhin den Beamten der Gemeinde an um ihn zu fragen, ob es nicht möglich sei, das ganze rückwirkend zu dem Datum geltend zu machen, an dem ich mich bei der Gemeinde gemeldet hätte, also zum 23.04.07, denn zwischen einem ALG II- und einem ALG I-Antrag kann ja in der Hinsicht kaum ein Unterschied bestehen, auch wenn man sich dafür an unterschiedliche Institutionen wenden muss.
Er teilte mir mit ich solle dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur abklären und er wäre nötigenfalls auch für seinen Kollegen per Telefon erreichbar falls er eine Bestätigung benötige.
Auf meine Nachfrage bei der Arbeitsagentur wurde mir dann mitgeteilt. "Ich glaube nicht, bin mir da aber auch nicht sicher. Aber normalerweise wird das nie rückwirkend gemacht."
Wer kann mir denn nun sagen, ob das möglich ist, wenn nicht die Agentur selber?
Gab da noch mehr Ungereimtheiten und Aufreger, aber die habe ich weggelassen weil es mit meiner Frage rein gar nichts zu tun hat.
Das dumme ist nur, vor gut anderthalb Monaten hab ich mich das erste mal arbeitslos gemeldet, bei der Gemeinde. Und bis heute habe ich noch kein Geld bekommen, weil es sich aus zum Teil dämlichen Gründen verzögert, wofür ich nichts kann, aber die Sollzinsen, Mahngebühren etc. die zahle immer noch ich. Ich gehe auf dem Zahnfleisch, tue alles was und wie man es verlangt hat und werd doch noch in den Po gekniffen. Ich fange am 2.Juli wieder an zu arbeiten, aber das erste Gehalt erhalte ich ja auch erst im August und bis dahin hat mir die Bank schon gekündigt.
Deshalb würde es mit schon bedeutend helfen wenn es rückwirkend zum 23.04.07 gezahlt werden könnte. Kann mir jemand helfen?