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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug von NRW nach Nds.


Jessy77
01.06.2007, 19:10
Gewiss wurde solch eine Frage schon einmal gestellt, aber irgendwie konnte ich anhand der Suchfunktion nichts finden :-(

Eine Freundin von mir will von NRW zu mir nach Nds. ziehen. Sie bezieht ALG II. Und nun stellt sich die Frage, ob sie sich einfach in NRW beim Amt abmelden darf und einfach umziehen darf?
Denn sie habe gehört, dass sie erst das Amt hier in Nds. fragen müße ob sie umziehen bzw hier her ziehen darf..... stimmt das???

Vielen lieben dank für die Antwort

Upsala
01.06.2007, 23:56
Servus Jessie77!

Tja, umziehen darf sie, aber die Kosten werden nicht übernommen. Bei einem Umzug der nicht von der ARGE genehmigt wurde, werden nur maximal die Kosten der bisherigen Unterkunft übernommen. Denn sie habe gehört, dass sie erst das Amt hier in Nds. fragen müße ob sie umziehen bzw hier her ziehen darf..... stimmt das??? Nein, das ist umgekehrt. Sie muss die für sie jetzt zuständige Arge um ein Erlaubnis bitten und damit zur neuen ARGE watscheln.

Jessy77
02.06.2007, 10:18
Wie groß dürfte ihre neue Whg. hier in Nds. denn dann sein (nur sie alleine ohne Kind, ohne Mann).

Wäre super lieb, wenn ich die antwort noch bekommen könnte DANKE

Jessy77
02.06.2007, 10:27
Hab da was gefunden - KdU Hannover, gilt dass auch für die Region.
Und ist dann die größe der Whg egal, wenn es bei der Nettokaltmiete bleibt??

StephanK
02.06.2007, 10:28
Bitte nutze die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_kdu_und_wohngeld)

Jessy77
02.06.2007, 10:38
Ja das habe ich doch gefunden - aber gilt denn Hannover auch für die Region Hannover??

StephanK
02.06.2007, 10:50
Ich denke, nein. Jeder Landkreis setzt für sein Gebiet die Kriterien für "angemessene Kosten der Unterkunft" selbst fest; das dürfte wohl auch in der Region Hannover gelten.
Wenn Du KdU-Richtlinien für den betreffenden Landkreis nicht im Internet findest, wirst Du Dich direkt bei der dann zuständigen ARGE erkundigen müssen.

Jessy77
02.06.2007, 11:03
ok ich danke Dir - so sind wir doch schon mal ein stück weiter.
Den Umzug würde sie nur bezahlt bekommen, wenn sie hier einen Job hätte - das ist aber richtig ja?

StephanK
02.06.2007, 11:20
Den Umzug würde sie nur bezahlt bekommen, wenn sie hier einen Job hätte - das ist aber richtig ja?Ja. Es gibt auch andere Gründe (frisch verheiratet zum Ehemann ziehen), die aber wohl nicht vorliegen.