Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job vom AA ablehnen ?
andreashom
03.06.2007, 02:21
Hallo,
habe mal kurz eine Frage:
Ich habe mich im Januar 07 arbeitslos gemeldet (ALG1).
Beim JobVermittler im Januar habe ich eine befristete Stelle bekommen wo ich mich bewerben soll, was ich auch sofort getan habe. Die Stelle sollte für 7 Monate befristet sein.
Nach 5 Motaten hat sich die Firma bei mir gemeldet und mir die Stelle für die restlichen 2 Monate angeboten.
Muss ich diese Stelle noch annehmen ?
Ich habe zur Zeit andere Firma in aussicht, wo sich das Vorstellungsgespräch sehr vielversprechend angehört hat, die mir evtl. eine Festeinstellung geben möchte. Beim Gespräch habe ich natürlich gesagt das ich sofort verfügbar wäre.
Wenn ich jetzt diese vom AA für 2 Monate befrsitete Stelle annehme, - was mich auch nicht unbedingt weiter bringt, - weil ich nach 2 Monaten eh wieder Arbeitslos bin - entgeht mir evtl. die Festeinstellung bei der Firma, da ich ja einen Arbeitsvertrag für 2 Monate eingehe.
Muss ich eine Stelle für 2 Monate annehmen ? bekomme ich sonst eine Sperre ?
Vielen Dank im voraus
mfg
Andy
StephanK
03.06.2007, 10:13
:welcome: adreashom,
meiner Meinung nach musst Du das nicht.
Deine Bewerbung von vor fünf Monaten war ein Angebot, einen Arbeitsvertrag ab (ungefähr) Februar abzuschließen.
Das Verhalten des Arbeitgebers ist als Ablehnung Deines ursprünglichen Angebots zu sehen, verbunden mit einem neuen Angebot von seiner Seite. (Siehe auch § 147 Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html) und § 150 Abs. 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__150.html).)
Dieser Arbeitsvertrag wäre wegen des zeitlichen Unterschiedes ein anderer als der, der Dir von der Arbeitsagentur angeboten worden war. Eine Ablehnung Deinerseits wäre deswegen nur die Ablehnung eines "Spontanangebotes" durch den Arbeitgeber, nicht aber die Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages der Arbeitsagentur - und nur diese kann eine Sperrzeit nach sich ziehen.
andreashom
03.06.2007, 14:54
Hallo,
Puhhhhh, .....
da bin ich aber froh. .....
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Hoffe mal das das AA das genauso sieht.
Ist das ein Gesetz ? .... also ist das schriftlich festgehalten irgendwo,
das ich denen das evtl. direkt unter die nase halten kann ?
Vielen Dank,
mfg
Andy
StephanK
03.06.2007, 15:15
Es geht um § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III:
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
(...)
2. der (...) Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt (...) (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung)Insbesondere geht es um die hervorgehobenen Stellen - und deswegen der vorausgegangene kleine Ausflug in's Bürgerliche Gesetzbuch.
andreashom
03.06.2007, 16:39
also, doch ne sperre ?
Auch wenn die sich erst nach 5 Monaten melden ?
Sch......
Was mache ich wärend der Sperrzeit, wenn ich kein Geld bekomme (ALG1), kann ich wärend dessen HarzIV oder sonst wo geld beziehen. Muss immerhin trotz einer Sperrzeit Miete, kosten und und und bezahlen ?
mfg
Andy
StephanK
03.06.2007, 18:12
Nein, denn die zuletzt angebotene Stelle war nicht von der Bundesagentur angeboten worden: es handelte sich nicht um das ursprüngliche Angebot der Bundesagentur, sondern um ein anderes, das der Arbeitgeber direkt anbot. Wegen dessen Ablehnung kann aber keine Sperrzeit verhängt werden.
andreashom
03.06.2007, 18:22
Hallo nochmal,
nur nochmal zur Sicherheit:
... habe das mit dem "neuen" Angebot der Fa. verstanden. :)
Habe das im ersten beitrag mit den "restlichen 2 Monate" nur zum besseren verständnis geschrieben, weil ich nicht wusste wie ich das sonst erklären soll.
Die Fa. hat mich angerufen und sagte: Sie haben sich Anfang des Jahres (im Januar) beworben bei uns, besteht noch interesse an dem Job ?
Dann ist das auch ein "neues Angebot" oder das "gleiche" ?
Vielen Dank nochmal,
ist etwas schwierig mit mir, ich weiß. ;-)
StephanK
03.06.2007, 18:46
"Besteht noch Interesse an DEM Job" würde bedeuten, dass das gleiche Stellenangebot noch immer unbesetzt war, was ich für recht unwahrscheinlich halte. Es kann sein, dass jemand eingestellt wurde und gekündigt hat oder wurde. Das mag dann zwar die gleiche Stelle sein, aber nicht dasselbe Angebot (das seinerzeit über die Bundesagentur lief).
Ist mit mir auch schwierig :) Aber man muss halt manchmal etwas über-genau sein, wenn man Gründe sucht, die eine Sperrzeit unzulässig machen... :wink:
andreashom
03.06.2007, 18:58
OK,
vielen Dank für die Hilfe.
Bin dann schon mal erleichtert. Mal gucken ob das alles so hinhaut.
:-)
Dank nochmal.
mfg
Andy
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