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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen neuen Jobs - Zuschüsse der ARGE?


Kathleen1987
03.06.2007, 10:42
Hallo

ich mal da mal ne Frage
Ich wohne in Neubrandenburg und wenn am Mittwoch alles gut geht bekomme ich einen Arbeitsvertrag in Delmenhorst (ca. 450km entfernt)

das bedeutet ich müsste dann umziehen
was kann ich da für Zuschüsse beantragen?

Umzugskosten? (wenn ja, wie viel ungefähr?) müsste mir nen Umzugsunternehmen nehmen
Überbrückungsgeld? (was ich nicht zurückzahlen muss)

dann ist noch ein Problem, dass ich wahrscheinlich eine Einarbeitungszeit von 2 Wochen habe (in der Zeit müsste ich in eine Pension oder mir ein Zimmer suchen) bezahlt die ARGE mir dann die Mietkosten?

was kann ich noch für Unterstützung beantragen?

MfG

StephanK
03.06.2007, 11:44
:welcome: Kathleen
und gute Wünsche für den neuen Job.

Du kannst Umzugskosten von der ARGE bekommen, d.h. die "Kosten der Beförderung des Umzugsgutes" wie es im Amtsdeutsch heisst. Alle anderen Dinge, die mit einem Umzug verbunden sind (z.B. Wohnungsrenovierung) musst Du selbst tragen. Die Höhe richtet sich nach den (komplizierten) Vorschriften für Bundesbeamte.

Die Frage mit der Einarbeitungszeit verstehe ich so, dass Du dann noch nicht umgezogen sein kannst, weil es zu kurzfristig ist. Meiner Meinung nach ist es Sache des Arbeitgebers, die Mehrkosten dafür zu tragen.

Ich nehme an, dass Du mit den neuen Job Deine Bedürftigkeit beenden wirst. Weitere Unterstützungsleistungen wird es deswegen nicht geben - außer nötigenfalls eine Übergangsbeihilfe (Darlehen) bis zur ersten Lohnzahlung.

Codeman
03.06.2007, 21:04
Auf Grund deiner Zahlenangabe "1987" nehme ich an,dass du jetzt 20 bist.

Evtl. ist es auch deine erste eigene Wohnung ?

Dann käme wohl noch durchaus eine

"Erstausstattung der Wohnung" in Frage.

MfG
Codeman

Kathleen1987
04.06.2007, 11:55
hallo

erstmal danke für die Infos
ne das ist nicht meine erste Wohnung
wohne schon 4 jahre nicht mehr bei meinen Eltern

also bedeutet das, dass ich evtl. die miete während der einarbeitungszeit alleine zahlen muss, wenn der arbeitgeber dies nicht tut?

fragi
04.06.2007, 13:56
also bedeutet das, dass ich evtl. die miete während der einarbeitungszeit alleine zahlen muss, wenn der arbeitgeber dies nicht tut?

Wenn das Geld bei dir vorhanden ist, muss ich leider sagen ja... Hast du das Geld nicht, kannst du es als Darlehen beim Amt bekommen.