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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss zur Klassenfahrt abgelehnt


nanobot1
13.03.2006, 14:33
Hallo

Mein Sohn geht zur Zeit auf die höhere Handelsschule um sein Abi zu machen und demnächst soll er mit seiner Klasse auf Klassenfahrt fahren.
Ich habe nun meiner Sachbearbeitern alle notwendigen unterlagen vorgelegt. Aber sie meinte das die Kosten nicht übernommen werden können da er schon 18 Jahre alt ist.
Nun würde ich gerne Wissen ob das entgültig ist oder ob doch noch eine möglichkeit besteht wenigstens einen Teil bezuschusst zu bekommen

Danke schon mal im Vorraus

Upsala
13.03.2006, 15:21
Servus!

Also eine Altersbegrenzung (18) kann ich mir nicht vorstellen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html

Er muß den Antrag vermutlich wegen erreichter Volljährigkeit selber stellen.

nanobot1
14.03.2006, 12:46
Hi

erstmal danke für die schnelle Antwort aber die nette Frau beim amt sagte mir das es seit Januar einer Gesetzesbeschluss gibt in dem es heißt dass Jugendliche über 18 Jahre eine solche mehrtägige Klassenfahrt nicht mehr bezahlt bekommen leider konnte ich im Internet nichts darüber herausfinden. zudem habe ich den Antrag ja im Namen meines Sohnes gestellt
ich hoffe irgendwer weiß etwas über diesen neuen Gesetzes beschluss und kann mir helfen

mit freundlichen Grüßen
Karin

Upsala
14.03.2006, 13:23
Servus Kristin!
Ich habe da noch einen Link gefunden und da steht es genauso drin, wie oben angegeben, nur ist dieses am 03.02.2006 aktualisiert.

„C. Mehrtägige Klassenfahrten
Die Leistungen werden nur gewährt für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für Klassenfahrten in den Schulferien sind keine Leistungen zu übernehmen. Tagesausflüge im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind in der Regelleistung enthalten.
Dem Antrag ist eine Bestätigung der Schule beizufügen, dass die Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen mit einem bestimmten pädagogischen Zweck erfolgt. Die Teilnahmekosten sind ebenfalls von der Schule zu bestätigen.
Es sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.“

Wieder keine Altersbeschränkung! Also deshalb empfehle ich dir den Antrag, auch von deinem Sohn unterschrieben, abzugeben. Lasse dir den Empfang quittieren und dich nicht von mündlichen Aussagen beeindrucken. Wenn es da eine Einschränkung gibt können sie dir das dann schriftlich mitteilen.
:mymind: