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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gerade zusammengezogen und schon ärger


jjbaby
03.06.2007, 22:13
hi ihr lieben,

ich bin mit meinem freund am 01.03.07 zusammengezogen.mein freund befindet sich in einer lehre die dieses jahr endet.
bekommt sein lohn, kindergeld, bab und unterhalt von seinen eltern.das macht rund 730 €. ich und
meine 7 jährige tochter bekommen harz 4, kindergeld, unterhaltsvorschuss und einstiegsgeld.

die kleine ist nicht seine tochter.jetzt haben die aber den unterhalt von seinen eltern auch bei mir angerechnet?
jetzt zahlen ja praktisch seine eltern für mich mit.oder verstehe ich da was falsch?

so dann war das amt der meinung sie haben mir im märz und april jeweils 125,63 € zuviel überwiesen und auch komplett wieder abgezogen.
dürfen sie das?ich bezahle seit diesem monat jetzt 20 € monatlich schon weil ich angeblich im jahre 2005 zu viel heizkosten bekommen habe.

was kann ich jetzt tun???
fehlt ja hinten und vorne das geld....

lg und danke

fragi
04.06.2007, 13:50
Hallo jjbaby,

also eine Bedarfsgemeinschaft (wo sein Geld voll angerechnet wird) können sie euch in folgenden Fällen unterstellen:


(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.



Quelle: §7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html)

Den knackpunkt bei euch sehe ich bei Punkt 3...
Denn wie kann man den Amt beweisen, dass er da Kind nicht versorgt... Dass wenn es schreit er nicht hingeht oder sowas...

Durch seine Ausbildung ist er "eigentlich" vom ALG II ausgeschlossen, wird aber als Zahlmeister gern herangezogen... Aber "nur" den Unterhalt anzurechnen kann nicht richtig sein, dazu sage ich entweder ganz oder gar nicht.

Da ich mir bei meiner Aussage zu Punkt 3 nicht so ganz sicher bin wie wird das nun wieder ausgelegt?), wäre es nicht richtig hier schon weitere Ausführungen zu leisten ob er was abgeben muss oder nicht.
Ich erbitte eine Bestätigung meiner Aussage :engel:

StephanK
04.06.2007, 19:56
Die Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen dürfte in der Tat schwer sein.
Aber es ist nicht eindeutig, ob die Überzahlung auf der Anrechnung seines Einkommens beruht oder auf etwas anderem. Denkbar wäre auch, dass das Einkommen der Tochter (Unterhaltsgeld und Kindergeld) ihren eigenen Bedarf übersteigt und dies zunächst nicht richtig berechnet wurde.

Ohne die Berechnung durch die ARGE genauer zu kennen tappe zumindest ich im Dunkeln und kann nicht einschätzen, ob die Rückforderung zurecht erfolgt oder nicht.