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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frankreich: Proteste gegen Aufhebung des Kündigungsschutzes


Betroffener
13.03.2006, 18:50
Viele haben es ja vielleicht in den Medien gesehen und/oder gelesen.

Bei TELEPOLIS erschien ein Bericht dazu, der auch wirkliche Hintergründe aufzeigt, wie der französische Staat mit seinen Jungen Arbeitslosen bei Ersteinstellungen umgehen will.

Auch mit wenig Phantasie ausgestattete dürften sich vorstellen können, wie schnell solche Modelle von der Seine auch in Rhein, Elbe, Oder und Havel fliessen könnten.

Wie auch in Deutschland geht es schlußendlich nicht um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, sondern um die Ausbeutung und Entrechtung bei der Verteilung der knappen Zahl von noch vorhandenen Arbeitsplätzen.
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Proteste gegen Aufhebung des Kündigungsschutzes

Der französische Regierungschef hat die Wogen nicht glätten können. Hintergrundartikel zu den Auseinandersetzungen in Frankreich über die neuen Arbeitsverträge.

Der große Häuptling der Gallier hat also gesprochen. Aber wohl nur die wenigsten überzeugt, die nicht ohnehin die Weisheit seiner Entschlüsse bewunderten. Die Kritiker jedenfalls sind im Nachhinein noch kritischer geworden, die Schwankenden bleiben genauso schwankend. Und die Protestfront, die sich in den Vorwochen abzuzeichnen begann, scheint eher noch in ihren Absichten bestärkt und näher zusammenzurücken. Es geht um den umstrittenen neuen Arbeitsvertrag, den so genannten [extern] Contrat première embauche (CPE) oder "Ersteinstellungs-Vertrag", hinter dem sich nichts Anderes verbirgt als eine Etappe unter mehreren beim Abbau des gesetzlichen Kündigungsschutzes.

Vollständiger Bericht hier:
Proteste gegen Aufhebung des Kündigungsschutzes (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22235/1.html) Bericht aus Frankreich in TELEPOLIS vom 13.03.2006 Bernard Schmid

Upsala
13.03.2006, 23:38
Servus Betroffener!
Deine brutal hart gelinkten Beiträge haben mir um 5.30 Uhr Ortszeit den Kaffee kalt werden lassen. Das da noch so einer nachkommt hatte ich nicht erwartet. Ich habe zwar den Eindruck, daß man interne Kenntnisse voraussetzt, aber auch ohne Vorkenntnis einem ins rohe Fleisch geschnitten wird.
Also Danke für die Schnittwunden
:sad:

Die Ägypter
14.03.2006, 01:12
Wir sind doch längst soweit....

http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_25580.html

----> Achtung Arbeitgeberfreundliche Seite = nicht weiterlesen, bei vorhandener :kotz:


2 Jahre Probezeit vereinbaren
Zukünftig sollen Sie bis zu 2 Jahre für die Probezeit vereinbaren dürfen. Im Gegenzug wird Ihnen aber die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung (derzeit in § 14 Abs. 2 TzBfG geregelt) genommen. Die geplanten Verbesserungen für Sie als Arbeitgeber wären nur minimal.

2 Jahre Probezeit statt sachgrundloser Befristung
Denn durch die sachgrundlose Befristung haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten 2 Beschäftigungsjahre relativ problemlos von einem Mitarbeiter zu trennen:

Sie müssen einfach den Befristungszeitraum auslaufen lassen. Dies gilt auch bei Schwangeren und schwerbehinderten Mitarbeitern - der besondere Kündigungsschutz spielt hier keine Rolle.

:evil: Schlimmer noch....

(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung. http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Ansonsten sind es "nur" zwei Jahre... Es wird allerdings getrickst... und letztlich machen die Arbeitnehmer das auch mit... einfach weil sie froh sind, wenn der Vertrag überhaupt verlängert wird!

Also längst traurige Realität...

PS. Besonders "lustig" übrigens für Schwangere, deren Befristung vor dem Mutterschutz ausläuft... da kann man schon 4 Jahre in einem Betrieb gearbeitet haben und hat weniger Kündigungsschutz als eine Schwangere in einem nichtbefr. AV, die ihrem Chef kurz nach der Einstellung den Mutterpass überreicht - diese ist dann übrigens nicht kündbar - auch nicht in der Probezeit!