Hallo zusammen,
ich bin arbeitslos und beziehe ALG II. Meine Oma hat etwas Geld für mich angespart und möchte dieses auf mein Sparbuch übertragen oder später vererben. Wird das Geld generell und komplett als einmaliges Einkommen angerechnet und ich bekommme im Folgemonat / den Folgemonaten kein ALG II? Oder wird nur der Betrag berücksichtigt, der oberhalb des Freibetrags liegt. Z. B.: Ich bin 30 Jahre alt. Könnte meine Oma mir ein Sparbuch über 30 x 200 Euro = 6000 Euro einrichten oder würde die Arbeitsagentur ein einmaliges Einkommen annehmen und verlangen, dass ich diesen Betrag erst verbrauche, bevor ich weiter ALG II-Leistungen erhalte. Ich habe sonst kein Vermögen und wäre damit also noch unterhalb der Freibetragsgrenze von 200 Euro pro Lebensjahr.
Ich hoffe, es kann jemand helfen.
Timo
Betroffener
11.05.2005, 00:28
timo :welcome: im Forum
Solange Du unter den Freibeträgen bleibst, sollte es kein Problem geben. Vielleicht kann Deine Oma das ja auch in zwei Häppchen aufteilen: einmal als Schenkung und einmal in der Erbschaft, damit Du jedes Mal deutlich unter den Freibeträgen bleibst..
Siehe auch hier (von den Seite: www.arbeitsagentur.de - suchwort schenkung erbschaft)
Agentur für Arbeit Potsdam beantwortet Fragen zum Arbeitslosengeld II (Teil 4)
Die Agentur für Arbeit Potsdam veröffentlicht in den folgenden Wochen eine Serie, in der wichtige Fragen zum Arbeitslosengeld II beantwortet werden. Im vierten Teil geht es um die Berücksichtigung von Vermögen:
Was zählt alles zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen unter anderem Autos, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Schecks, Wertpapiere, Aktien, Fonds-Anteile, Sparbriefe, Bausparverträge und Schenkungen der vergangenen zehn Jahre. Es gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
Allerdings ist ein Teil des Vermögens geschützt und wird als nicht anrechnungsfähig eingestuft. Dazu zählen zum Beispiel der Hausrat, ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person, eine vom Hilfebedürftigen selbst bewohnte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) von angemessener Größe und in einem festgelegten Umfang die Altersvorsorge.
Bei der Diskussion über die Anrechung von Vermögen wird häufig übersehen, dass dieses schon heute bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe berücksichtigt wird.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Beim Arbeitslosengeld II gibt es für den Antragsteller und seinen Lebenspartner einen Grundfreibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, mindestes in Höhe von 4100 Euro. Der Grundfreibetrag ist begrenzt auf maximal 13.000 Euro. Bei älteren Antragstellern und Partnern (geboren vor dem 1. Januar 1948) gilt ein wesentlich höherer Freibetrag (520 Euro statt 200 Euro pro Lebensjahr).
Kinder haben einen Grundfreibetrag von 4.100 Euro. Zusätzlich erhält jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, also auch die Kinder, einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit wird nur das nicht geschützte Vermögen herangezogen. Erst wenn dieses die Freibeträge übersteigt, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr (maximal 13.000 Euro) für die Altersvorsorge. Voraussetzung ist allerdings, dass eine vorzeitige Verwertung dieses Vermögens vertraglich ausgeschlossen ist. Informationen dazu, welche Anforderungen diese vertragliche Ausgestaltung erfüllen muss, kann die Agentur für Arbeit geben.
Frage: "Was ist, wenn ich nach Abgabe des Antrags unerwartet eine Erbschaft mache?"
Antwort: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen – auch, wenn Sie Ihren Antrags bereits abgegeben haben.
Was ist, wenn sich das Einkommen oder die Vermögensverhältnisse (z.B. Lottogewinn, Erbschaft) ändern?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II besteht die Verpflichtung, alle Änderungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Die Hilfebedürftigkeit wird anschließend erneut überprüft.
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