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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sinngemäße Massnahmen?


Lintinlo
05.06.2007, 10:41
Ich grüße euch!

Zur Zeit sitze ich wieder in einer Maßnahme und habe sehr viel Zeit da sie nicht sinngemäß ist.

Ich beziehe seit 01.04.07 wieder ALG II war vorher in einem 1,50€ Job der dann in einer Entgeldvariante umgewandelt wurde.
Das ganze habe ich 1 Jahr lang gemacht bis ende März.
Bevor ich das ganze angefangen hatte hieß es nach der Maßnahme sind sie wieder voll in Arbeit dort seien gute Erfolgschancen.
Naja wie man sieht bin ich wieder arbeitslos, hatte nur 1 Jahr ne Beschäftigung ohne irgendwelche Erweiterungen.
Das ganze hat mir nichts gebracht, auch nicht für meinen Lebenslauf, da ich gelernter Handwerker bin und dort 1 Jahr im Service mit Kunden gearbeitet habe,
also völlig Berufsfremd.

Nun bin ich direkt nach meiner Arbeitslosenmeldung ohne Termin zu einer Arbeitsvermittlerin gegangen, die mir ander Information empfohlen wurde.
(Soll angeblich für mich zuständig sein). An dem Tag wollte ich nur ne Information über eine Umschulng bzw. den Bildungsgutschein haben.
In dem Gespräch mit der Vermittlerin stellte sich heraus das sie mir keine Chance gibt überhaupt einen Antrag zu stellen. Ihre Begründung:
ich habe nicht die nötigen Voraussetzungen und die Erfolgschancen seien bei fast 0 wenn ich die Umschulung fertig habe.
Ich fragte was denn überhaupt zur Zeit möglich wäre. Ich bakam dann ein Infoschreiben unter die Nase gehalten in dem eine Berufliche Integration beschrieben ist, Voraussetzungen um daran teilzunehmen war nur durchschnittliche Deutsch-Kenntnisse. Mir kam das schon so spanisch vor, da ich schon vor Jahren etliche Bewerbungs- und Trainingsmaßnahmen mitgemacht habe.

Darauf hin wollte ich gehen, da mir das Angebot mit der Integration nicht zusagte und die Information die ich eigentlich haben wollte zum Bildungsgutschein nicht bekommen habe. Als ich vom Stuhl aufstehen wollte, sagte die Vermittlerin das ich kurz warten solle, weil ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollte, da meine alte schon längst abgelaufen war.

Ich hatte mich schon vorher im Netz informiert und gelesen das ich das nicht sofort unterschrieben muss und bin daruafhin einfach gegangen und sagte ihr sie sollte mir eine Einladung schicken wenn sie etwas von mir möchte.

Es dauerte natürlich nicht lange und ein dicker A4-Umschlag kam mir ins Haus geflattert.
Darin enthalten war als Anlage die Eingliederungsvereinbarung, dass sollte ich unterschreiben und zurück schicken.

Ich sollte dafür unterschreiben das ich alles dem Zustimme in der EinV, was ich nicht vorher mit der Vermittlerin vereinbahrt habe.
Dessweiteren folgte keine Rachtsfolgen Belehrung und in der EinV, steht als letztes ich habe mit der Vermittlerin alles durchgegangen und besprochen.
Dem war ja nicht so und das soll ich unterschreiben.

Ich habe das unterschrieben aber nur unter Vorbehalt mit einem Widerspruch darunter und das sie mich persönlich einladen solle wenn sie von mir etwas möchte.

Das tat die Vermittlerin dann auch ca. 1 Woche später.
Als ich zu diesem Termin kam, war mir schon klar das sie die Hosen schon voll hat und hat sich gleich ein Zeugen dabei geholt, bzw. ihre Vorgesetzte.
In dem Gespräch sprach ich nur mit der Vorgesetzten, die eigentliche Vermittlerin sass nur daneben und sagte nix mehr.
Nun haben wir wieder diskutiert was denn wohl sinnvoll für mich wäre und es gab nur das eine Angebot der einen Maßnahme in der ich nun bin. Zum schluss des Gespräches kam eine geänderte Fassung der EinV. da ich noch Punkte hatte die eingetragen werden sollten.
Nur die Maßnahme blieb drin. Nun kam die Zeit der Unterschrift und ich streubte mich wußte aber wenn ich es nicht unterzeichne gibt es kein Geld.
Daraufhin wollte ich nocheimal Bedenkzeit um es zu unterschreiben. Die Vorgesetze aber sagte mir, wir haben doch nun alle Punkte besprochen,
was gibt es noch auszusetzen. Ich sagte die Maßnahme bringt mich beruflich nicht weiter und ich werde auch nicht eingeliedert in de Arbeitsmarkt danach.
Sie redete es schön und ich sagte ich werde mein Feedback zu dieser Maßnahme einlegen und gegebenfalls aufhören damit wenn es nichts bringen sollte.
Sie sagte okay, können sie tun aber unterschreiben sie bitte.

Ich unterschrieb ohne Vorbehalt und ohne Widerspruch und mir kam es so vor als würde den beiden Vermittlern ein Stein vom Herzen fallen,
als sie meine Unterschrift hatten.

2 Wochen sind nun vergangen die Maßnahme ist gestartet. Es ist eine Maßnahme zum Bewerbung schreiben,
Stellen recherche usw. was ich halt schon ein paar mal hatte.

Am ersten Tag in der Integrationsmaßnahme sollte man seine Bewerbung mitnehmen um zu gucken was man daran besser machen kann.
Als ich diese den Dozenten ( Kursleiter) vorlegte sagte er: ja, ähm da kann man nix mehr besser machen, die ist Klasse. Ich sollte dann mal nach stellen im Internet suchen. Ganze 7 Std. später sitzt ich immer noch vorm Rechner mach mir die Augen kaputt da es stein alte Monitore sind und habe keine Stelle gefunden.
Das sagte ich auch den Dozenten und der sagte ich kann mit ihnen auch nichts anfangen, für sie passt diese maßnahme halt nicht da sie schon das alles können und Arbeitsstellen kann er auch nicht besorgen, das ist mir schon klar.
Der Dozent ist aber anders eingestellt und denkt an die Menschen, die wollen doch nur in Arbeit und setzte sich mit der Fallmanagerin dieser Maßnahme auseinander. Leider ohne Erfolg, die Fallmanagerin ist nur für die Organisation der Maßnahme zuständig und das andere ob ich da sinnvoll aufgehoben bin oder nicht kann sie nicht entscheiden, sondern nur die Vermittlerin die mir die Maßnahme "aufgedrungen" hat.
Als ich diese Sprechen wollte, war natürlich klar, ist diese im Urlaub bis 11.06.07. Nun dachte ich mir muss ja ne Vertetung da sein und rief diese per Telefon an.
Als ich mit ihr im Gespräch über die Sinnlosigkeit der Massnahme für mich war, sagte sie nur sie kann da nichts machen ich muss warten bis die Vermittlerin wieder aus dem Urlaub da ist.

Jetzt frag ich mich doch wozu gibt es ne Vertretung wenn diese nichts tun kann?
Gibt es keine Möglichkeit wieder aus der Maßnahme zu kommen, obwohl diese für mich nichts bringt?
Ich sitze den ganzen Tag nur hier und surfe im Netz, das kann es doch nicht sein.
Und dafür wird mein Bildungsgutschein vergeudet.
Kann ich gegen diese Vermittlerin nicht angehen? Sollte
ich mit einen Vorgesetzen reden sofort?
Oder sollte ich 1 Woche in der Maßnahme "abhängen" und dann mit der Vermitterin die aus dem Urlaub kommt sprechen?
Wobei ich mir da nicht so große Hoffnungen setze.


Ich hoffe es gibt ein paar Antworten und Ratschläge

StephanK
05.06.2007, 11:26
Zunächst mal fällt mir auf, dass es sich offensichtlich um eine Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__48.html) handelt, nicht aber um eine berufliche Weiterbildung; die Anforderungen daran sind ganz anders (siehe § 85 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__85.html). Deswegen kann diese Trainingsmaßnahme auch keinen Bildungsgutschein "kosten", weil Bildungsgutscheine ausschließlich für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgestellt werden dürfen (siehe § 77 Abs. 3 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__77.html)).

Ansonsten: sich gegen solche Trainingsmaßnahmen zu wehren ist äußerst schwierig. Wenn man sie von sich aus abbricht, blüht einem eine dreimonatige Kürzung des Alg II um 30 % (mit Ausnahme des Anteils für "Kosten der Unterkunft") - es sei denn, man hätte dafür einen wichtigen Grund. Darunter wird aber nicht verstanden, dass eine solche Maßnahme überflüssig ist. Du wirst die Zeit deswegen wohl "absitzen" müssen (wie es mir auch schon ging...), wenn es Dir nicht gelingt, Deine Vermittlerin von deren Sinnlosigkeit zu überzeugen, was aber schier unmöglich sein dürfte.