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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug abgelehnt


Fiona
05.06.2007, 12:10
Hallo, wir brauchen dringend eure Hilfe!

Ich beziehe Bafög, mein Freund ALG II. Er ist aus persönlichen Gründen im November 06 aus einer anderen Stadt
zu mir in meine 25m² Ein-Zimmer-Wohnung gezogen. Jetzt haben wir vor 4 Wochen einen Antrag auf Umzug gestellt.
Wir haben auch gleich ein Wohnungsangebot (angemessen: 2 Zimmer, 49m², 366 € warm) beigefügt.
Nun wurde uns mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde, weil kein Grund bestand, dass mein Freund zu mir gezogen ist.

Ich zitiere mal:


"sehr geehrter herr ***

gemäß § 22 abs. 2 sgb II soll vor einem umzug die zusicherung über die erforderlichkeit eingeholt werden. sie sind im november 2006
in die wohnung von frau *** gezogen, ohne dass sie eine zustimmung des damals zuständigen jobcenters vorgelegt haben.
somit war der umzug nicht erforderlich. bei einzug in die wohnung von frau ***, die sich in ausbildung befindet und dadurch keinen anspruch auf alg II hat,
waren ihnen die wohnverhältnisse bekannt und es ist nicht nachvollziehbar, warum sie 6 monate später eine neue wohung haben möchten.

die erforderlichkeit des umzuges zu jetziger zeit kann aus o.g. gründen nicht zugestimmt werden, da ihnen zugemutet werden kann,
den umzugswunsch später aus eigenen kräften zu finanzieren..."


Das kann doch nicht wahr sein?
Ich studiere im 4.Semester, bis ich etwas eigenes finanzieren kann, wird noch einige Zeit vergehen!
Ausserdem ist es doch das Grundrecht eines Menschen, sich frei zu bewegen und den Wohnort selbst zu wählen.
Mein Freund ist auch hier bei mir immer kooperativ und engagiert gegenüber dem Jobcenter und seinen Maßnahmen,
sie können sich also nicht beschweren. Scheitert unser Projekt "größere Wohnung" jetzt daran,
dass der Einzug beim Lebenspartner keiner bürokratischen Begründung entspricht?

Liebe Grüße und danke schon mal!

StephanK
05.06.2007, 13:11
:welcome: Fiona,
dass ein vorangegangener Umzug möglicherweise nicht erforderlich war kann aus meiner Sicht keine Rolle spielen bei der Beantwortung der Frage, ob ein aktuell geplanter Umzug erforderlich ist.

Ob aktuell ein Umzug erforderlich ist, kann ich nicht einschätzen. Allerdings spricht auf den ersten Blick vieles dafür.

Theoretisch kann man zwar die Zusicherung zur Übernahme der Miete für eine neue Wohnung vor Gericht erstreiten, aber praktisch hat man davon nix, weil kein Vermieter ein Wohnungsangebot so lange offen hält. Deswegen müsst Ihr überlegen, wie konfliktbereit und -freudig Ihr seit, denn die Alternative ist, auf eigene Kappe umzuziehen und sich dann um die Übernahme der neuen Miete zu streiten. Das allerdings erfordert unter Umständen einen "langen Atem" in finanzieller Hinsicht.

Falls Dein Freund unter 25 ist könnten noch zusätzliche Probleme auftauchen.

Fiona
05.06.2007, 14:21
Hallo StephanK,

vielen, vielen Dank für deine Antwort.
Es hat mir schon viel geholfen, dass noch jemand der Meinung ist, dass das kein Grund für eine Ablehnung sein kann.
Wir sind damals ja davon ausgegangen, dass die kleine Wohnung nur ein Übergang ist.
Und die Chancen meines Freundes auf Arbeit verschlechterten sich wohl nicht, als er nach Berlin zog.

Er ist übrigens über 25, dahingehend dürften wir also keine Probleme bekommen.

An einen Umzug ohne grünes Licht habe ich auch schon gedacht, aber ich glaube mir ist das Risiko zu groß.
Ausserdem weiß ich nicht, ob ich diesen "langen Atem" in finanzieller Hinsicht habe.

Mir fehlt irgendwie eine Stelle im Gesetzbuch oder ähnliches, mit der ich dann zum Amt gehen und auf unser Recht pochen kann.
Wisst ihr da zufällig von etwas?

Nachtrag:
Ich habe mich noch einmal mit meinem Freund unterhalten.
Er meinte, dass es kurz vor dem Umzug Zeit war, seinen ALG II Antrag zu verlängern.
Wegen dem Umzug nach Berlin wollte er dies aber nicht und erzählte das seinem Bearbeiter.
Dieser erklärte ihm nur, dass ihm bis zum Umzug noch ein weiterer Monatsbetrag zustehen würde, den er dann auch in Anspruch nahm.

Soll heißen:
Danach, also zur Zeit des Umzugs, bis zu dem Zeitpunkt der ALG II Genehmigung in Berlin (und das dauerte einige Monate)
war er KEIN Empfänger von ALG II!
Ist das der Strohhalm an den wir uns klammern sollten?

StephanK
05.06.2007, 15:39
Mir fehlt irgendwie eine Stelle im Gesetzbuch oder ähnliches, mit der ich dann zum Amt gehen und auf unser Recht pochen kann.Im Gesetz selbst gibt es nur den § 22 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html). Der sagt aber nicht all zu viel aus, z.B. nichts zu der bei Euch wichtigen Frage, wie lange die Formulierung "nach einem nicht erforderlichen Umzug" (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) anwendbar ist. Theoretisch sind natürlich auch 50 Jahre später noch "danach", aber es leuchtet wohl ein, dass es eine Art "Verjährungsfrist" geben muss. Rechtsprechung zu dieser speziellen Frage ist mir leider nicht bekannt.

Ein Strohhalm ist das schon - aber auch nicht mehr, vor allem, wenn man die überwiegend sehr "verwaltungsfreundliche" Rechtsprechung des berlin-brandenburgischen Landessozialgerichts anschaut. :cry:

Du hast nicht ausdrücklich geschrieben, ob bisher sein Mietanteil anstandslos übernommen wurde, ich nehme das aber an. Damit ist das Argument, der Zuzug nach Berlin als solcher sei gar nicht erforderlich gewesen meiner Ansicht nach "aufgebraucht". Anders ausgedrückt: Wenn die ARGE sich jetzt auf die zuvor fehlende Erforderlichkeit beruft, bisher aber "brav" gezahlt hat, setzt sie sich in Widerspruch zu ihrem vorherigen Verhalten, denn durch die Übernahme seines tatsächlichen Mietanteils hat sie implizit ausgesagt, dass sie die Erforderlichkeit des ersten Umzuges als gegeben ansah, denn anderenfalls hätte sie die Kosten der Unterkauf auf die frühere Miethöhe nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II begrenzen müssen. Das begründet meiner Meinung nach einen Vertrauensschutz, platter formuliert: die ARGE kann jetzt nicht einfach "Ätsch, war gar nicht so gemeint" sagen.

Fiona
05.06.2007, 15:48
Klasse, vielen Dank! Bei euch ist man mit solchen Fragen wirklich gut aufgehoben! Vor allem dein letzter Absatz ist interessant. Danke nochmal!

Fiona
05.06.2007, 20:23
Jetzt habe ich noch folgenden Tipp bekommen:

Wenn mein Freund nicht im Mietvertrag angegeben ist (und das ist er nicht), steht es mir absolut frei, meinen mietvertrag zu kündigen. Damit wäre er quasi obdachlos. Unter diesen umständen hätte er ein Recht sich so oder so eine neue Bleibe im Rahmen der Vorgaben zu suchen.
Wenn er dann mit mir gemeinsam eine neue Wohnung bewohnt kann das Amt die Gewährung der kdu nicht verweigern.

Irgendwelche Meinungen dazu?

StephanK
05.06.2007, 22:42
Kommt darauf an, auf welcher (rechtlichen) Basis er bisher bei Dir wohnt. (Bekommt er eigentlich bisher überhaupt Kosten der Unterkunft bezahlt?) Wenn er Dein Untermieter ist, ist das Untermietverhältnis automatisch mit Ablauf Deiner Kündigungsfrist beendet und die Erforderlichkeit seines Umzuges steht außer Frage.
Wenn er "einfach nur so" bei Dir wohnt könnte es für Dich problematisch werden, weil Du dann die böse Verursacherin seiner Obdachlosigkeit bist. Im (allerdings unwahrscheinlichen) Extremfall könnte die ARGE ihn in eine Obdachlosenunterkunft stecken und die Kosten dafür von Dir zurückzuverlangen versuchen...

Derart drastische Maßnahmen sollten meiner Meinung nach nur ultima ratio sein. Besser wäre es, wenn das Untermietverhältnis aus o.g. Grund endet - falls denn eines besteht.

Fiona
06.06.2007, 09:46
Nein, ein Untermietverhältnis besteht nicht. Wir werden davon wohl auch die Finger lassen.

Seinen Mietanteil hat das Amt übrigens immer bereitwillig gezahlt, daher greift deine Bemerkung von vorhin absolut. (Wenn sie jetzt sagen, etwas sei nicht rechtens, würden sie sich widersprechen usw.)

Wir überlegen auch, ob ein Mißverständnis vorliegen könnte. Schließlich wollen wir weder den Umzug, noch die Kaution erstattet haben, sondern nur seinen Anteil der KdU. Eigentlich hatte ich das auch so angegeben, aber man weiß ja nie.

StephanK
06.06.2007, 10:01
Nein, ein Untermietverhältnis besteht nicht. Wir werden davon wohl auch die Finger lassen.Unter diesen Voraussetzungen ist es schon fast erstaunlich, dass die ARGE bisher überhaupt KdU für ihn bezahlt hat. Im Verhältnis untereinander ist es für Euch unproblematisch, wenn er "einfach so" bei Dir wohnt, aber die ARGE kann ihm eigentlich nichts zahlen, das er "freiwillig", also ohne vertragliche Verpflichtung zahlt.

Mir erscheint es ein wenig so, als ob der ARGE das jetzt anlässlich des Umzuges erst aufgefallen wäre und sie darin eine Möglichkeit sieht, um ihre KdU-Zahlung herumzukommen. Dafür hat sie immerhin auch Argumente, denn rechtlich betrachtet ist seine Zahlung an Dich nichts anderes als eine "wohltätige Spende" - und dafür zahlt die ARGE natürlich nix :? Ich glaube also weniger an ein Missverständnis als eher daran, dass die ARGE "den Braten gerochen" hat.

Für die neue Wohnung müsst Ihr Euch schon eine Konstruktion einfallen lassen, die für ihn eine Rechtspflicht zur Mietzahlung nachvollziehbar begründet. Das kann auf zwei Wegen erreicht werden: (1) Du mietest die Wohnung und untervermietest ihm seinen Anteil; das setzt eine Untervermietungserlaubnis durch Deinen Vermieter voraus. (2) Ihr seit/werdet beide Mieter der neuen Wohnung. Dabei stellt sich dann evtl. die Frage, wie die Miete angemessen aufzuteilen ist.

Fiona
06.06.2007, 10:12
Mein Freund hat eine Zuzugsgenehmigung, das hätte ich vielleicht noch sagen sollen. Die liegt auch bei der ARGE vor. Verändert das was am vorliegenden Fall?