Upsala
14.03.2006, 10:49
„Ein 22-jähriger Münchner, der einen Mann aus der eiskalten Isar gerettet hatte und dabei eine Unterkühlung erlitt, musste gleich nach der Einlieferung ins Krankenhaus die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro zahlen.“
www.br-online.de/umwelt-gesundheit/artikel/0402/12-lebensretter/index.xml
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