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ALN - Robot
14.03.2006, 12:07
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Hartz IV: Zuweisung an private Arbeitsvermittler ist rechtswidrig

Entscheidung des Hamburger Sozialgerichtes könnte Vorbildfunktion haben

Zumindest in Hamburg dürfen Hartz IV-Betroffene von ihren Arbeitsagenturen nicht mehr pauschal an private Arbeitsvermittler überstellt werden. Das geht aus einem Urteil des dortigen Sozialgerichts vn Anfang Dezember hervor. Dennoch gehe die so gerügte Praxis weiter, wie das Erwerbslosenforum Deutschland am Montag veröffentlichte.

Die Richter hatten dabei eine konkrete Zuweisung für rechtswidrig erklärt. Dabei fehlte die Angabe, welche Tätigkeiten durch den privaten Arbeitsvermittler durchgeführt werden sollen.

Auch sei nicht angegeben, in welche Arbeitsstellen der Betroffene vermittelt werden solle. Schulden- und Suchtberatung, wie sie nach der als Zeugin vernommenen Aussage der Geschäftsführerin der privaten Arbeitsvermittlung, von diesem Unternehmen während der Maßnahmen durchgeführt würden, dürften ohnehin nicht Inhalt einer solchen Maßnahme sein.

Derartige Maßnahmen dürften allenfalls unmittelbar mit der Behörde im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung einverständlich vereinbart werden. Auch seien die Betroffenen nicht verpflichtet, bei dem privaten Arbeitsvermittler Vereinbarungen zu unterzeichnen, in welchen diese sich verpflichten, dem Arbeitsvermittler bei der Durchsetzung seiner gegen die Behörde gerichteten Honoraransprüche behilflich zu sein.

Dennoch, so das Erwerbslosenforum, ändere die Hamburger ARGE SGB II ihre Praxis nicht.
Dabei gehe es nicht nur um Formalien. Vielmehr werden die Interessen der Betroffenen schwer verletzt.

Von den privaten Arbeitsvermittlern würden persönlichste Daten erhoben, welche noch nicht einmal von der Behörde erhoben werden dürften. Dabei gäbe es keine strafrechtlich sanktionierte Verschwiegenheitspflicht dieser Träger.
Bei der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten würde von der Behörde nicht geprüft, ob die angebotenen Tätigkeiten den gesetzlichen Erfordernissen entsprächen.

Durch viele Arbeitsgelegenheiten würden Stellen im ersten Arbeitsmarkt eingespart.

Neueste Masche sei es, die Betroffenen in Maßnahmen zuzuweisen, in denen sie mehrmonatige Praktika absolvieren sollen, ohne daß eine Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt auch nur entfernt beabsichtigt sei.

Das Sozialgericht hatte seine Entscheidung ausführlichst begründet, damit die ARGE ihre Zuweisungen in Zukunft rechtmäßig gestalten könne.
Es bleibt zu hoffen, daß sie dies auch tut.
Zu rechnen sei damit jedoch nicht. So wird von den Behörden die Entscheidung des Hamburger Landessozialgerichts seit Monaten ignoriert, obwohl das Gericht festgestellt hat, daß die gängigen Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprächen.

Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängerns sein deshalb nicht zulässig. Dennoch änderte die ARGE (Hamburg) ihre Zuweisungspraxis nicht ab. Daß dadurch die Rechte der Betroffenen verletzt werden und es letztlich zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, nehmen die Behörden billigend in Kauf.

Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt werden hierdurch verdrängt.

Der Artikel zur Meldung hier... (http://news.google.com/news/url?sa=T&ct=de/0-0&fd=R&url=http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php%3Fclient%3D1%26lang%3D1%26idcat% 3D5%26idart%3D5510&cid=1102415810)