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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsche Unterkunfts- und Heizungskosten!


lipnik
05.06.2007, 21:47
Hallo

Habe am 29.05.07 meinen ALG2-Antrag gestellt, da mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.08.07 abläuft und ich bis jetzt noch keine andere Stelle gefunden habe, wo ich ab 01.09.07 arbeiten kann.

Heute (05.06.07) bekam ich den ALG-Bescheid, wo ich für Unterkunft und Heizung zusammen 110,32 € bekomme plus 347 € Grundsicherung, was zusammen 457,32 € macht.

Ich legte eine Kopie des Mietvertrags, der Heizkostenpauschale für je 2 Monate vor, die Arbeitsbescheinigung usw. Meine Warmmiete beträgt 266 (Kalt 251 + NK 15), Gasheizung 130 € für je 2 Monate usw.

Normalerweise müsste ich 347 € Grundsicherung plus 266 Euro Warmmiete (Kaltmiete plus NK) und 65 € Heizungskosten (für 1 Monat!!!), was zusammen 678 € sind.

Was kann ich eurer Meinung nach machen??? Ich habe noch andere Ausgaben, wie Monatsticket 47,49 €, Strompauschale 30 €, Versicherungen zusammen 101,29, Telefon (verschieden hoch), wie soll ich das von 457,32 € bezahlen, wenn ich pro Monat um die 550 - 600 € Ausgaben habe???

Danke für eure Antworten und Ratschläge im Voraus!!!

Gruß Lipnik

StephanK
05.06.2007, 22:50
Ich kenne leider die Essener Richtlinien zu den angemessen Kosten der Unterkunft nicht und kann deswegen nicht einschätzen, ob Deine Wohnung tatsächlich so viel über der Angemessenheitsgrenze liegt.
Diese Frage solltest Du besser mit einer örtlichen Beratungsstelle klären, die über die örtlichen Vorschriften höchstwahrscheinlich informiert ist.

KatjaS
12.06.2007, 13:17
Hallo ipnik,

erstmal finde ich es interessant, dass du 347€ Grundsicherung bekommst. Meines Wissens (und meines aktuellen Bescheides) nach sind es nur 345€. Aber davon mal eben ab.

Wegen der Wohnung und dem allen: meine Wohnung kostet 250€ kalt und ich habe aktuell 60€ Nebenkosten. Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden (bei mir 40€ im Monat). Wenn man nach dem alten Sozialhilfegesetz geht ist deine Kaltmiete zu hoch (max. 217,30€ glaub ich). Allerdings sollte dies dann als Grund in deinem Bescheid angegeben sein.

Was ich dir auf jeden Fall rate ist, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Und vielleicht wäre ein Termin bei der Arbeitslosenberatung nicht schlecht. Adresse und Telefon kann ich dir per PN schicken, wenn du Interesse haben solltest.

LG
Katja

Upsala
12.06.2007, 21:41
Servus KatjS!

Meines Wissens (und meines aktuellen Bescheides) nach sind es nur 345€.
Es gibt zum 01.07.07 eine drastische Erhöhung des Regelsatzes um 2,00 Euro.:)