PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohneigentum


tontilon
14.03.2006, 21:30
Hallo,

Ich bin seit Juli 2005 arbeitslos und bekomme bis März 2007 ALG I.
"Angemessenes" Wohneigentum wird ja beim Bezug von ALG II nicht als Vermögen angerechnet. Kann ich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich mir nun eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim kaufe und im März 2007 ALG II beantrage oder muss ich das Wohneigentum bei Bezug von ALG II wieder verkaufen?

Die Ägypter
14.03.2006, 21:40
Hallo,

Ich bin seit Juli 2005 arbeitslos und bekomme bis März 2007 ALG I.
"Angemessenes" Wohneigentum wird ja beim Bezug von ALG II nicht als Vermögen angerechnet. Kann ich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich mir nun eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim kaufe und im März 2007 ALG II beantrage oder muss ich das Wohneigentum bei Bezug von ALG II wieder verkaufen?

Wenn es sich um angemessenes Wohneigentum handelt und - das ist ganz wichtig (!), du selbst dort einziehst, kann ein Verkauf nicht verlangt werden...

aber... wenn du dann im ALG II-Bezug bist, werden keine Tilgungsraten im Rahmen der KDU (Kosten der Unterkunft) übernommen - lediglich die Zinsen und die Betriebskosten werden berücksichtigt.

Upsala
14.03.2006, 22:14
@Kristin
Wie ist es dabei mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II, für die es keine feste Zeitgrenze gibt?

Die Ägypter
14.03.2006, 22:46
@Kristin
Wie ist es dabei mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II, für die es keine feste Zeitgrenze gibt?

Gute Frage, nächste Frage...

Hier geht es ja auch darum, dass eventuell Vorsorge für das Alter getroffen wird, also kein künstliches Verarmen durch Geldverschwendung und der Gegenwert ist ja da.

Dazu kommt die Mietersparnis für die ArGE (weil sie keine Tilgung übernimmt!), deswegen wird ja nur selbstbewohntes Eigentum akzeptiert, alles vermietetes Wohneigentum wäre wohl zu veräußern bzw. würde in der Übergangszeit bis zu einem Verkauf zur Anrechnung oder Versagung von ALG II führen...

Aber du hast schon recht, würde er kein Wohneigentum erwerben, wäre es ihm zuzumuten erst Teile seines Vermögens zu verleben... Vielleicht melden sich noch andere zu diesem Thema...

Verunsicherte Grüße

Upsala
14.03.2006, 22:53
@Kristin

Also ich will da nicht zu einer Verunsicherung beitragen, im Gegenteil. Ich glaube ja auch, daß tontilon das einzig Gescheite vorhat, aber eben schon im Bezug von ALGI ist. Deswegen die Frage.

StephanK
14.03.2006, 23:18
Ich denke, dass Kristin gute Gründe dafür aufgeführt hat, dass das kein Fall des § 34 SGB II wäre. Ein wichtiger Unterschied liegt ja schon darin, dass es bei § 34 um Fälle geht, in denen tatsächlich Vermögen "verschleudert" wurde, was beim Kauf von Wohneigentum gerade nicht der Fall ist. Dadurch wird nur Vermögen von einer vom SGB II nicht geschützten in eine geschützte Form überführt. Eine solche Vermögensverlagerung zeugt vielleicht von einer gewissen Gerissenheit, ist aber nicht verboten.

Upsala
14.03.2006, 23:34
An dieser Gerissenheit war mir gelegen. :D

tontilon
15.03.2006, 21:43
@Kristin
Wie ist es dabei mit der Herbeiführung der Bedürftigkeit in § 34 SGB II, für die es keine feste Zeitgrenze gibt?

Gute Frage, nächste Frage...

Hier geht es ja auch darum, dass eventuell Vorsorge für das Alter getroffen wird, also kein künstliches Verarmen durch Geldverschwendung und der Gegenwert ist ja da.

Dazu kommt die Mietersparnis für die ArGE (weil sie keine Tilgung übernimmt!), deswegen wird ja nur selbstbewohntes Eigentum akzeptiert, alles vermietetes Wohneigentum wäre wohl zu veräußern bzw. würde in der Übergangszeit bis zu einem Verkauf zur Anrechnung oder Versagung von ALG II führen...

Aber du hast schon recht, würde er kein Wohneigentum erwerben, wäre es ihm zuzumuten erst Teile seines Vermögens zu verleben... Vielleicht melden sich noch andere zu diesem Thema...

Verunsicherte Grüße

Ich will das Wohneigentum ohne Kreditaufnahme mit meinem Vermögen bezahlen. Es geht mir darum, ob ich mein Vermögen dafür einsetzen darf. Ich möchte mir nicht eine Immobilie kaufen und sie dann hinterher wieder verkaufen müssen weil die ArGE Veto einlegt.

Wo kann man fundierte Infos bekommen? Beim Anwalt meines Vertrauens?

Ach so, ich will in die Immobilie mit meiner Lebensgefährtin einziehen. Zur Zeit wohnen wir noch getrennt. Ich weiß nicht, ob das bedeutend für meine Frage ist.

Die Ägypter
15.03.2006, 21:57
Ich will das Wohneigentum ohne Kreditaufnahme mit meinem Vermögen bezahlen. Es geht mir darum, ob ich mein Vermögen dafür einsetzen darf. Ich möchte mir nicht eine Immobilie kaufen und sie dann hinterher wieder verkaufen müssen weil die ArGE Veto einlegt.

Wo kann man fundierte Infos bekommen? Beim Anwalt meines Vertrauens?

Ach so, ich will in die Immobilie mit meiner Lebensgefährtin einziehen. Zur Zeit wohnen wir noch getrennt. Ich weiß nicht, ob das bedeutend für meine Frage ist.

Diese Art Infos die du suchst (fundiert sind unsere ebenfalls) kann dir nur ein Rechtsanwalt geben!

Nun hast du mich allerdings neugierig gemacht... du kannst eine Immobilie kaufen - ohne irgendwelche Schulden zu machen? = :Respekt:

Wenn du mit deiner LG eine BG begründest, ist das für viele Fragen "bedeutsam" - u.a. steht euch gem. ein höheres Schonvermögen zu... aber auch... weniger ALG II, wenn es soweit ist.

tontilon
17.03.2006, 09:57
Diese Art Infos die du suchst (fundiert sind unsere ebenfalls) kann dir nur ein Rechtsanwalt geben!

Nun hast du mich allerdings neugierig gemacht... du kannst eine Immobilie kaufen - ohne irgendwelche Schulden zu machen? = :Respekt:

Wenn du mit deiner LG eine BG begründest, ist das für viele Fragen "bedeutsam" - u.a. steht euch gem. ein höheres Schonvermögen zu... aber auch... weniger ALG II, wenn es soweit ist.

Ich habe bei meiner Entlassung eine nicht unerhebliche Abfindung bekommen. Und ein paar Taler habe ich gespart. Ich darf gar nicht an meine Steuererklärung für 2005 denken. Da werde ich wohl eine deftige Nachzahlung tätigen müssen. :evil:

An welchen Rechtsanwalt müsste ich mich denn wenden? An einen mit Fachgebiet Sozialrecht?

Gruß, Tontilon

StephanK
17.03.2006, 10:09
An welchen Rechtsanwalt müsste ich mich denn wenden? An einen mit Fachgebiet Sozialrecht?Ein Fachanwalt für Sozialrecht wäre am besten. Benutze den Suchdienst der Rechtsanwaltskammer
http://www.rak-hamm.de/anwaltsuchdienst/suche.htm
gib als Ort "Essen" an und wähle bei "Fachanwalt" Fachanwalt für Sozialrecht an.