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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung 30% Nichterscheinen Vorstellungsgespräch rechtens?


sch666li
06.06.2007, 14:01
Hallo,
ich weiß, ich komme immer mit meinen "Spezialfragen":

Diesmal hat mir die ARGE mein komplettes ALG II mit Zuschlägen um 30% für 3 Monate ab dem 01.07.2007 gesperrt.

Zur Geschichte:
Ich hatte einen mündlichen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbart.
Am Tage des Vorstellungsgespräches habe ich einen grippalen Infekt mit Fieber, sehr starken Glieder-Schmerzen und Verlust meiner Stimme gehabt.
Ich bin nicht zum Arzt, weil ich mich nicht mit diesen Schmerzen 10km ins andere Dorf schleppen konnte, Auto habe ich keins.
Ich habe aber der Firma ein Fax gesendet, indem ich mich krank meldete und ausdrücklich (!!!) um einen neuen Vorstellungstermin gebeten habe.
Also habe ich mich der ARGE doch nicht widersetzt, oder?

Kurz darauf kam die Ladung zu meinem tollen Sachbearbeiter, dem habe ich die Situation erklärt.
Dieser hat mich behandelt wie ein Stück Dreck, und mich schon mal auf die Kürzung um 30% für 3 Monate vorbereitet.
Da ich keine Krankmeldung vom Arzt für diesen Termin hatte, werde er das so machen.

Heute kam der Bescheid mit der Kürzung.

Frage:
Was kann ich nun dagegen tun?
Ist das rechtens?
Ich habe doch in meinem Fax um ein neues Vorstellungsgespräch gebeten, also habe ich diese Sache nicht absichtlich getan!

Bitte um Eure Hilfe!
Gruß

StephanK
06.06.2007, 18:44
Das ist eine sehr schwierige Situation. Eine Erkrankung rechtfertigt es schon, dass Du ein Vorstellungsgespräch absagst, aber die ARGE will eben einen Nachweis über die Erkrankung - und den kannst Du normalerweise nur durch eine ärztliche Bescheinigung erbringen.
Zu Not ginge wohl auch noch eine Erklärung von jemand, mit dem Du zusammenlebst - wenn es so jemanden gibt.

Jedenfalls musst Du versuchen zu beweisen, dass Du an dem fraglichen Tag tatsächlich so krank warst, dass Dir die Wahrnehmung des Vorstellungstermins nicht möglich war. Anders wird die Kürzung nicht vom Tisch zu kriegen sein.

sch666li
07.06.2007, 08:29
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

StephanK: "Jedenfalls musst Du versuchen zu beweisen, dass Du an dem fraglichen Tag tatsächlich so krank warst, dass Dir die Wahrnehmung des Vorstellungstermins nicht möglich war. Anders wird die Kürzung nicht vom Tisch zu kriegen sein."

Ist sie auch nicht vom Tisch zu kriegen, wenn ich ja auch ausdrücklich um einen neuen Vorstellungstermin gebeten habe?


Gruß

StephanK
07.06.2007, 09:31
Ich fürchte, diese Bitte ist dabei kein Gesichtspunkt. Wärest Du jemand, der nur "so tut als ob", dann wäre das eine geschickte Methode, sich um Vorstellungsgespräche herumzudrücken. Der Unterschied zu objektivem Verhindertsein wäre äußerlich nicht erkennbar - und in Deine Seele kann niemand hineingucken. Also muss man sich auf äußerliche und von neutralen Dritten dokumentierte Dinge stützen - in Deinem Fall eine ärztliche Bescheinigung.

sch666li
08.06.2007, 18:04
Hallo StephanK,
mir ist gerade eingefallen, daß meine Tante mich an diesem Tag besucht hat, und auch gesehen hat, wie dreckig es mir ging.

Würde mir das etwas helfen?

Gruß

StephanK
09.06.2007, 08:58
Das ist besser als nix, auch wenn auf Verwandten leicht ein "Generalverdacht" lastet, ihren Verwandten nicht "hineinreiten" zu wollen.
Beruf Dich also auf das Zeugnis der Frau X.Y., <Anschrift>, die mich an jenem Tag besuchte. Wenn es die Wahrheit nicht überstrapaziert, könnte auch einfließen, dass Deine angegriffene Gesundheit Anlass des Besuches war, etwa, weil sie Hilfe anbieten und/oder sich davon überzeugen wollte, dass Du trotz Krankheit zurecht kommst.