cybermouse77
06.06.2007, 16:53
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich bin Mutter eines 2-jährigen Sohnes. Ich habe mich jetzt arbeitslos gemeldet weil ich Ende 2005 von meinem
Arbeitgeber betriebsbedingt entlassen worden bin. Ich habe eine Abfindung erhalten und bis jetzt von der Abfindung gelebt.
Da wir nun absolut kein Geld mehr haben habe ich mich arbeitslos gemeldet, mit der Option 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Allerdings kann ich nicht regelmäßig (also täglich) einige Stunden arbeiten gehen da mein Freund nur alle 2 Tage zu Hause
ist und dann unseren Sohn betreuen könnte. Das Arbeitsamt meinte das ginge eigentlich nicht, ich müßte ständig (also täglich ) verfügbar sein.
Kann ich mir die 15 Stunden nicht selbst aufteilen?
Wie kann es sein, daß mein Anspruch auf ALG dann total verfällt?
Ich bin ja bereit 15 Stunden in der Woche zu arbeiten!! Wenn ich also bei einem Vorstellungsgespräch sagen würde:
" Ich kann nur an 2-3 Tagen in der Woche" dann verfällt mein gesamter Anspruch auf ALG!
Der Vater des Kindes darf die Betreuung nicht übernehmen weil er selbst berufstätig ist.
Dennoch ist er aber an 2-3 Tagen zu Hause.
Warum darf er dann nicht betreuen?
Ich bin Mutter eines 2-jährigen Sohnes. Ich habe mich jetzt arbeitslos gemeldet weil ich Ende 2005 von meinem
Arbeitgeber betriebsbedingt entlassen worden bin. Ich habe eine Abfindung erhalten und bis jetzt von der Abfindung gelebt.
Da wir nun absolut kein Geld mehr haben habe ich mich arbeitslos gemeldet, mit der Option 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Allerdings kann ich nicht regelmäßig (also täglich) einige Stunden arbeiten gehen da mein Freund nur alle 2 Tage zu Hause
ist und dann unseren Sohn betreuen könnte. Das Arbeitsamt meinte das ginge eigentlich nicht, ich müßte ständig (also täglich ) verfügbar sein.
Kann ich mir die 15 Stunden nicht selbst aufteilen?
Wie kann es sein, daß mein Anspruch auf ALG dann total verfällt?
Ich bin ja bereit 15 Stunden in der Woche zu arbeiten!! Wenn ich also bei einem Vorstellungsgespräch sagen würde:
" Ich kann nur an 2-3 Tagen in der Woche" dann verfällt mein gesamter Anspruch auf ALG!
Der Vater des Kindes darf die Betreuung nicht übernehmen weil er selbst berufstätig ist.
Dennoch ist er aber an 2-3 Tagen zu Hause.
Warum darf er dann nicht betreuen?