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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 unterbrechen


Paul2002
07.06.2007, 01:25
Hallo,
ich würde gern mein Arbeitslosengeld1 für 3 Monte unterbrechen.
Also kein Arbeitslosengeld erhalten und die Krankenversicherung selber zahlen.
Leider sagt mein Arbeitsamt, daß wenn ich dies täte, sie mir die 3 Monate von meinem Anspruch abziehen würden. Somit würde ich 9 statt 12 Monate ALG1 dann erhalten.

Ich finde diese Regelung unfair bzw. unverständlich, da ich ja in den 3 Monaten (Unterbrechung) garkeine Leistungen beziehe.
Wenn irgendjemand einen guten Rat weiß, wäre ich sehr dankbar!

Gruß Paul

ratsuchende
07.06.2007, 07:14
Hallo!

Die Frage wurde im Forum schon mehrfach gestellt. Die Auskunft, daß dann nur noch 9 Monate Alg1 gezahlt würden statt der 12 Monate ist definitiv falsch! Zunächst muß ein Antrag auf Alg1 gestellt werden, der Anspruch nach Dauer und Höhe wird dann festgestellt. Dieser Anspruch bleibt dann 4 Jahre lang erhalten. Man kann also jederzeit nach z.B. 10 Tagen Alg1-Bezug in der Agentur melden, daß man ab sofort dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Dann endet der Bezug. Meldet man sich dann nach z.B. 3 Monaten wieder arbeitslos, lebt der Anspruch wieder auf. Anders gesagt bei obigen Beispiel sind dann noch 350 Tage übrig!

Wenn nicht noch andere Sachverhalte wie z.B. Sperrzeiten, sog. Ruhezeiten oder Abfindungen im Raum stehen, kann die Anspruchsdauer nicht gekürzt werden.

Viele Leute fragen nach der Unterbrechung des Alg1-Bezugs wegen längeren Auslandsaufenthalten.

ratsuchende
08.06.2007, 14:37
Hallo!

Da Du schreibst, Du würdest Dein ALG1 UNTERBRECHEN...es muß sich um eine Unterbrechung handeln, d.h. der Anspruch muß erst nach der Arbeitslosigkeit festgestellt und auch für ein paar Tage bezogen worden sein.

Scheidet jemand aus einem Unternehmen aus und meldet sich zunächst NICHT arbeitslos, sondern erst nach 3 Monaten, weil vorher in den 3 Monaten keine Arbeitslosigkeit bestand (z.B. keine Verfügbarkeit), könnte es evtl. je nach Konstellation anders aussehen. Die Rahmenfrist beginnt nämlich ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit an rückwärts für 2 Jahre zu laufen. Wenn nun jemand in den letzten 2 Jahren die nötigen Beitragszeiten nicht vorweisen kann, könnte es sein, daß aufgrunddessen die Anspruchsdauer sich verkürzt und nicht wie noch vor 3 Monaten 360 Tage bestand sondern weniger....

Handelt es sich jedoch um eine echte Unterbrechung und sind nicht noch Sonder-Konstelationen zu beachten, dann ist das so wie ich im letzten Beitrag geschrieben habe!

Seebarsch
10.06.2007, 18:28
Hallo zusammen,
bei der Unterbrechung der Alo, ohne Minderung der Anspruchsdauer, muss man schon etwas vorsichtiger sein.
Da gibt es nämlich die Regelung des § 128 Absatz 1 Nr 7 SGB III ! (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html)
Um eine Minderung zu umgehen, müsste man dann einen wichtigen Grund für die Unterbrechung nennen.
Infos kann man aber sehr gut in den Weisungen der BA zu § 128 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-128-SGB-III-Minderung-der-Anspruchsdaue.pdf)unter den Randziffern 128.19 ff finden!
Nun lasse man seine Fantasie walten!!
:engel: