PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristetes Jobangebot in Spanien


Rodelheini
07.06.2007, 13:51
Hallo Zusammen,

habe kurzfristig einen Saisonjob in Spanien angeboten bekommen für 2Monate.
Der dortige Verdienst liegt knapp über meinem derzeitigen ALG I, verringert sich damit mein Arbeitslosengeld nach den 2 Monaten?

Muss ich ich bei einem befristeten Job auch wieder 2 Wochen vorher arbeitssuchend melden ( bin ja dann nicht da)?
Und was passiert mit meiner Weiterbildung die ich derzeit besuche?
Kennt sich jemand aus und kann mir Rat geben?

Schönen Feiertag

fragi
07.06.2007, 14:16
Hallo Rodelheini,

verringert sich damit mein Arbeitslosengeld nach den 2 Monaten?

Nein, denn selbst bei der AfA gibt es einen Bestandsschutz... ausserdem reicht die Zeit von 2 Monaten auch nicht aus um einen neuen Anspruch zu bekommen, so dass nur der Alte weitergeführt werden kann.

Muss ich ich bei einem befristeten Job auch wieder 2 Wochen vorher arbeitssuchend melden ( bin ja dann nicht da)?

Wo du die 2 Wochen herhast weiss ich nicht, die kenne ich noch gar nicht... Es wäre in jedem Fall nicht schlecht, wenn du bei der Agentur angibst dass der Job befristet ist und die Dauer dazu... Musst dich ja eh aus dem ALG Bezug abmelden.

Und was passiert mit meiner Weiterbildung die ich derzeit besuche?

Meiner Meinung wird die dann runterfallen... denn du wirst mit sicherheit wenn du wiederkommst nicht an der selben stelle weitermachen können. Hier lege ich mich aber nicht fest, da ich ja nichtmal weiß, was es für eine ist.

Rodelheini
07.06.2007, 14:32
Super vielen Dank für die schnelle Antwort. Als ich die Kündigung meines letzten Arbeitgebers erhielt, musste ich mich innerhalb von 14Tagen beim AA arbeitssuchend melden.
Die Weiterbildung ist eine qualifizierungsmaßnahme mit den Inhalten MS Office Paket, Buchhaltung, Personalwesen und Auftragserfassung, läuft über 6Monate. einstieg ist jederzeit möglich, da Selbstlernzentrum. Vermute, ich werde Antrag dann neu stellen müssen.
Viele Grüße

ratsuchende
08.06.2007, 15:14
Hallo!

Durch die Annahme des Saisonjobs (befristet) fällst Du aus dem ALG1-Bezug raus. Dadurch mußt Du Dich 3 Monate vor bekanntwerden der erneuten Arbeitslosigkeit wieder arbeitssuchend melden. Das ist aber kein Problem, weil Du das bereits bei Deiner Abmeldung machen kannst! Du bekommst Da einen Zettel mit, auf dem steht, daß Du Dich am xx.xx.xxxx arbeitssuchend gemeldet hast. Du kannst auch gleich bei der Abmeldung wieder einen frischen ALG1-Antrag stellen, der schon für die Zeit Deiner Rückkehr gilt, so daß Du den Antrag dann bloß noch abgeben mußt und Du unmittelbar nach Deiner Rückkehr vom ersten Tag an wieder arbeitslos bist (inkl. Krankenversicherung).

Laß auch gleich in Spanien ein sog. Europa-Formular ausfüllen E3xx, frag mal bei der Abmeldung, welches genau Du brauchst. Die 2 Monate begründen zwar keinen neuen Anspruch, könnten aber später mal für die Erfüllung der Zeiten für eine spätere Arbeitslosigkeit eine Rolle spielen. Man weiß ja nie, was kommt. In einem Jahr so was zu beschaffen, und das aus der Ferne in Spanien, das klappt erfahrungsgemäß nicht. Wegen Krankenversicherung habe ich noch einen Link: www.bdae.de wenn du nicht vom spanischen AG dort angemeldet wirst.

Wegen Deiner Fortbildung glaube ich auch, daß die wegfällt bzw. Du die erneut beantragen mußt.

mfg Viel Spaß in Viva Espana!!!

Rodelheini
08.06.2007, 18:07
Super, vielen Dank f. die Antworten. Bin echt happy, dass es das Forum gibt, denn vom AA habe ich jetzt einen Besprechungstermin f. Donnerstag bekommen, muss mich aber Montag für oder gegen den Job entscheiden. Wenn ich es richtig sehe, entsteht mir kein finanzieller Nachteil. Fallen somit die 2Monate nicht mit rein in die neue ALG1-Berechnung? Das war nämlich meine Sorge, dass sich durch das geringe Gehalt das ALG1 verringert. Dann kann ich ja fast schon Koffer packen(-:

Schönes WE

StephanK
09.06.2007, 09:04
Fallen somit die 2Monate nicht mit rein in die neue ALG1-Berechnung?Nein, siehe § 131 Abs. 4 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html).