Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von gesetzlicher Krankenversicherung
Guten Abend,
noch eine zweite Frage.
Ich soll einen Nachweis vorlegen, das ich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bin, damit ich einen Zuschuss bewilligt bekommen kann.
Nun war ich aber nie in der gesetzlichen Krankenkasse.
Was mach ich da jetzt? Wo krieg ich da einen bescheid her? Brauch ich einen bescheid?
Liebe Grüße,
Doris
Nun war ich aber nie in der gesetzlichen Krankenkasse.
Verstehe ich das nun richtig dass du Privat Versichert warst oder gar nicht versichert warst?
Ja ich bin privat krankenversichert.
Ich bin seit meiner Geburt privat krankenversichert, habe später aus der versicherung die meine Eltern für mich zahlten einen eigenen vertrag gemacht. ich war nie angestellt. Nur mal selbstständig. Eine Weile war ich auch gar nicht versichert. Dann habe ich mich freiwillig wieder versichert, weil ich das doch besser finde, eine Krankenversicherung zu haben.
Was soll ich da also jetzt vorlegen?
Gruß und danke, Doris
Dann würde ich sagen schau dir mal den §26 Abs.2 Nr2. SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html) an...
Hier heißt es:
erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen, die für die Dauer des Leistungsbezugs für eine Versicherung gegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit an ein privates Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden. Der Zuschuss ist auf die Höhe des Betrages begrenzt, der ohne die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre.
ja, aber wie ist das nun mit Befreiung?
Wo bekomme ich nun dieses Schreiben her?
Gruß, Doris
StephanK
08.06.2007, 09:07
Mir scheint, dass da bei Dir ein Missverständnis vorliegt und der Alg II-Träger auch etwas schief gewickelt ist.
Es ist ein Unterschied, ob man von der Versicherungspflicht befreit oder schlicht nicht versicherungspflichtig ist. Bei Dir lag bisher wohl letzteres vor, d.h. es bestand gar keine Versicherungspflicht, von der Du hättest befreit werden können. Durch den Alg II-Bezug ist jetzt gesetzliche Versicherungspflicht eingetreten (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html). Von dieser Versicherungspflicht kannst Du Dich befreien lassen - falls es Dir sinnvoll erscheint -, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. wenn Du in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert warst und
2. wenn Du bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert bist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Das steht in § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html). Zunächst musst Du also die Entscheidung treffen, ob Du Dich befreien lassen willst.
Wenn Du das willst, ist der Weg dazu in Absatz 2 des § 8 SGB V beschrieben. "Krankenkasse" ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (http://www.aok.de/) Deiner Region. Der Befreiungsbescheid ist dann dem Alg II-Träger vorzulegen.
Hallo Stephan,
vielen Dank für deine Antwort.
Sehr konkret, verständlich und dadurch sehr hilfreich!
Liebe Grüße,
Doris
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