Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mini-Job - Wegfall ALG II
Hallo,
durch eine falsche Information vom Arbetsamt habe ich vor kurzem einen 400€-Job angenommen. Gestern kam mein neuer Bescheid. Leider bekomme ich vom Amt gar keine Leistungen mehr, da das Einkommen meines Partners(ca. 1000€, nach Abzug Freibetrag fürs Amt 758€) und meine 400€(nach Abzug Freibetrag 240€) mehr ist als der Gesamtbedarf (945€) den das Amt errechnet. Nun habe ich nur die 400€ im Monat. Leider hat mir, bevor ich den Vertrag unterschrieben habe, eine Mitarbeiterin vom Arbeitsamt gesagt ich könne den Mini-Job annehmen und würde sogar noch mehr raus haben als wenn ich zu Hause bleibe. Das war aber eine falsche Info. Jetzt weiss ich nicht wie es weiter gehen soll. Was kann oder muss ich alles beantragen? Ich weiss, dass ich den Krankenkassenbeitrag selbst zahlen muss um versichert zu sein. Aber was noch? Gibt es irgendeine Möglichkeit doch noch Unterstützung vom Amt zu bekommen? Und was hat das alles für Auswirkungen auf meine Rente und meine Arbeitslosenversicherung? Viele Fragen aber ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin gerade sehr verzweifelt.
Hallo Gitta,
ich werd ma versuchen alles ein wenig aufzuschlüsseln...
945 € Gesamtbedarf
758€ + 240€ = 998€
Hier gibt es aber eine möglichkeit, dass dir das Amt trotzdem die Krankenversicherung bezahlt... Denn allein dadurch dass du diese selbst zahlen müsstest, würdest du wieder Bedürftig werden.
Dies ist im §26 Abs.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html)geregelt...
Dies würde ich schnellsten Beantragen. Also diese musst du nicht selbst bezahlen.
Durch deinen Mini-Job werden "Pauschalbeträge" zur Rentenversicherung bezahlt. Die Beiträge vom ALG II machen zwar ein wenig aus, aber sind nicht wirklich "viel".
Da ein 400€ nicht Sozi-Pflichtig ist, werden hier leider keine beiträge zur Arbeitslsenversicherung gezahlt, das heißt es entsteht kein Anspruch auf ALG I.
Solltest du den 400€ irgendwie wieder verlieren, rutscht du wieder in den ALG II Bezug.
Ich würde es aber positiv sehen... dadurch dass sie dir die Beiträge zur KV zahlen, bist du diese finanzielle Sorge schoneinmal los, und bist auch die Bevormundung durch das Amt los.
DIe würden dich nie bei einem 400€ Job belassen sondern dich ständig auffordern deine Bedürftigkeit durch eine VOllzeitstelle zu beenden. Dies bist du nun los :)
Zur Krankenkasse gehe ich morgen auf alle Fälle. Ich bin ja zur zeit nicht versichert. Da ist das schon wichtig. Und da werde ich dann gleich danach nochmal zum Amt gehen und die Übernahme beantragen.
Mich ärgert es nur, dass ich vor deer Vvertragsunterzeichnung extra noch einmal zum Amt bin um zu fragen ob dann auch keine Nachteile für mich entstehen würden. Und die Mitarbeiterin aus der Leistung sagte mir ich solle den Job auf jeden Fall annehmen. Und nun bekomme ich doch nichts mehr vom Amt und muss mit 400€ zurecht kommen. Das mein Partner für mich aufkommt möchte ich ja eigentlich gar nicht. Aber eben das Amt.
Bezüglich der Rentenversicherung würde mir dann aber für den Zeitraum Rente zustehen, auch wenn es nicht so viel ist? Oder bekomm ich für die Zeit des Mini-Jobs gar keine Rente?
Wegen des Minijobs und der Beiträge würde ich dir empfehlen mal bei der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/) zu schauen, da ist das sehr aufschlußreich erklärt.
Und die Mitarbeiterin aus der Leistung sagte mir ich solle den Job auf jeden Fall annehmen.
Klar sagen die dir das, denn sie wollen um jeden preis dass du deine Bedürftigkeit beendest und deshalb drücken sie dich auch in die Ecke (sprichwörtlich).
Das mein Partner für mich aufkommt möchte ich ja eigentlich gar nicht.
Das ist das Problem, es gibt da ne kleine Regelung, die besagt man bildet ne Bedarfsgemeinschaft, wenn:
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Das ist der §7 Abs. 3a SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html). In diesen Fällen wird ein wechselseitiger Wille "angenommen" und einem Unterstellt in einer BG zu leben. Man kann diesem natürlich wiedersprechen, war man aber schon in der Lage, das man mal eine war, denke ich ist der einzige Grund eine trennung da nocheinmal rauszukommen.
Denn wenn man einmal füreinander aufkommt ändert sich das ja nicht ohne Grund...
Ist nur meine Meinung... für die feststellung davon sind die Sozialgerichte verantwortlich.
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